Schwarzbuch Banken und Finanzvertriebe - so schützen Sie sich vor fiesen Tricks
Bundesverband Investment und Asset
Management (BVI) in einer Broschüre für
Investmentfonds
Werbung: vor allem schöne Worte
als Kapitalanlage wirbt. Ist ja auch seine Aufgabe, immerhin
vertritt der BVI als Branchenverband die Interessen der in Deutschland
ansässigen Fondsgesellschaften. Doch wie so oft in der Werbung steht bei näherer
Betrachtung hinter scheinbar stichhaltigen Argumenten am Ende ein großes
Fragezeichen.
Auf den ersten Blick scheint der Fall klar zu sein,
welche Gebühren beim Fondskauf zu berücksichtigen sind:
Der Ausgabeaufschlag wird beim Kauf erhoben und
beträgt je nach Fondsgattung und Anbieter bis zu 6 Prozent.
Die Bank, bei der Sie Ihre Fondsanteile im
Wertpapierdepot verwalten lassen, verlangt für diese Dienstleistung in aller
Regel vierteljährlich oder jährlich abzurechnende
Depotverwaltungsgebühren.
Die Fondsgesellschaft behält für die
Fondsverwaltung eine Managementgebühr ein, die direkt vom Fondsvermögen
abgezweigt wird.
Auf Ausgabeaufschlag und Hausbank-Depotgebühr haben Sie als Anleger
Einfluss. Mit dem Kauf der Fondsanteile über einen Discountbroker oder die Börse
lässt sich der Ausgabeaufschlag deutlich senken oder sogar ganz auf Null
drücken. Auch die Depotgebühr der Hausbank kann durch einen Wechsel der Bank
wegfallen, weil einige Direktbanken auf diese Gebühr komplett verzichten.
Total Expense Ratio: Gesamtkostenquote für
Fondsgebühren
Doch die anderen Fondsgebühren sind nicht nur
unverände rb ar, sondern überdies auch schwer zu vergleichen. Ein
kurzer Blick ins „Factsheet“ eines Fonds zeigt zwar die
Verwa lt ungsgebühr und darüber hinaus weisen
Fondsgesellschaften – man ist ja transparent – die „Total Expense
Ratio“ (TER) als Gesamtkostenquote aus. In der TER sind neben der regulären
Verwaltungsgebühr unter anderem die Vergütung für die Depotbank der
Fondsgesellschaft, die Honorare für den Wirtschaftsprüfer und die Kosten
für den Druck der Fond s berichte enthalten.
Allerdings haben die Fondsanbieter schnell erkannt, wie man trotz
TER-Ausweis kräftig an der Gebührenschraube drehen kann, ohne dass es der Sparer
merkt. Denn: Mit den erfolgsabhängigen Gebühren und den Handelsgebühren für die
fondsinternen Wertpapiertransaktionen fehlen bei deren Ermittlung zwei wichtige
Posten.
Gewinnbeteiligung auch bei Verlusten
Die erfolgsabhängigen Gebühren, die auch als „Performance fee“
bezeichnet werden, sind in den vergangenen Jahren bei den Fondsanbietern
immer
Saftige Erfolgsgebühren
beliebter geworden. Je nach Fonds ist die Messlatte entweder
ein Zinssatz oder ein Aktienindex. Gelingt es dem Fondsmanager, die
Messlatte zu überspringen, dann darf die Fondsgesellschaft einen Teil dieser
Überrendite für sich behalten. Je nach Anbieter und Fonds zweigt die
Investmentgesellschaft bis zu 25 Prozent des Mehrertrags als
Erfolgsgebühr ab.
Eigentlich eine faire Lösung – wenn nicht so
mancher Anbieter tricksen würde, um für sich selbst den maximalen Ertrag
herauszuholen. Dazu ein paar Beispiele:
Wenn der Fonds schlechter abschneidet als der
Vergleichsindex, werden die Verluste nicht auf die Folgejahre vorgetragen,
und beim ersten Mehrertrag kann die Fondsgesellschaft gleich wieder
zuschlagen. Das tun laut einer Untersuchung der Stiftung Warentest aus dem
Jahr 2010 praktisch alle großen Anbieter in Deutschland, unter anderem
mit Allianz Global
„Hochwassermarke“: in der Schweiz Pflicht, in
Deutschland nicht
Investors, Deka, DWS und Union
Investment. Die faire Lösung wäre eine „High Watermark“ (Hochwassermarke),
bei der erst dann wieder Erfolgsgebühren verlangt werden dürfen, wenn die
Unterrenditen früherer Zeiträume komplett aufgeholt sind. Ganz nebenbei: In
der Schweiz werden Fonds mit Performancegebühren ohne eine solche Regelung
nicht zum Vertrieb zugelassen. In Deutschland dagegen schon.
Die Einführung einer variablen Gebühr wäre
fair, wenn im Gegenzug die fixe Verwaltungsgebühr gesenkt werden würde.
Doch häufig ist das Gegenteil der Fall. So hat beispielsweise
Anfang 2010
Gern mal doppelt kassieren
Allianz Global Investors
die Verwaltungsgebühr für die beiden Aktienfonds Allianz RCM Aktien
Deutschland und Allianz RCM Aktien Europa von 1,25 Prozent auf
1,35 Prozent erhöht und gleichzeitig die Erfolgsbeteiligung
eingeführt. Doppelt kassiert hält besser.
Bei Aktienfonds können auch bei Verlusten
Gewinnbeteiligungen fällig werden – nämlich dann, wenn der
Gesamtmarkt größere
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