Schwarzbuch Banken und Finanzvertriebe - so schützen Sie sich vor fiesen Tricks
stark schwankender Börsenkurse wirklich eingehen wollen. Eine
kostensparende Alternative können börsengehandelte Indexfonds (ETFs)
sein. Wie diese Anlageprodukte funktionieren, erfahren Sie unter ETFs:
Investmentfonds mit Mini-Kosten .
Nettopolice und
Honorarvereinbarung –wie Versicherungsvermittler abkassieren
Frechheit siegt – nach diesem Motto scheinen manche
Lebensversicherungsvertriebe zu agieren, wenn es darum geht, Provision vom
Kunden zu kassieren. Ärgerlich genug ist es schon, dass bei Lebens- und
Privatrentenversicherungen über die Zillmerung die Vertriebskosten (sprich:
Provisionen) dem Anleger gleich wieder aus der Tasche gezogen werden.
Nettopolicen: wirklich vorteilhafter für den Kunden?
Nun gibt es einige Versicherungsvertriebe, die behaupten, ganz
anders zu sein. Nämlich: Bei den zumeist fondsgebundenen Kapitallebens- und
Rentenversicherungen handelt es sich um sogenannte Nettopolicen, bei denen von
der Sparrate keine interne Verkaufsprovision abgezweigt wird. Im Gegenzug
schließt der Vermittler mit dem Anleger eine direkte Honorarvereinbarung ab und
lässt sich für den A bs chluss des Versicherungssparvertrags vom
Kunden direkt eine Vermittlungsgebühr bezahlen.
Auf den ersten Blick scheint dies eine prima Idee zu sein. Die
Aufwendungen für die Verkaufsprovisionen werden klar von der Kapitalanlage
getrennt, und der Anleger weiß, welche Gebühren für die Vermittlung des
Finanzprodukts anfallen. Ist es nicht das, was die Verbraucherzentralen
schon immer fordern?
Nettopolicen: Abzocke unter Deckmantel des
Verbraucherschutzes
Diese Vorgehensweise wäre seriös, wenn der Anbieter unabhängig
davon, ob ein Sparvertrag abgeschlossen wird, ein zeitbezogenes Honorar für eine
kompetente und neutrale Beratung verlangen würde. Aber so, wie die
Nettopolicen-Masche abgezogen wird, kassieren die Anbieter unter dem Deckmantel
von Transparenz und Verbraucherschutz ihre Kunden nur noch ungenierter ab.
Statt eines Beratungshonorars – denn da müsste ja auch in der
Tat eine halbwegs kompetente und produktunabhängige Beratung erfolgen –
stellen die Vermittler dem Kunden ein „Vermittlungshonorar“ in Rechnung.
Dessen Höhe hängt vom Gesamtbetrag der voraussichtlichen Einzahlungen ab und beträgt zuweilen 7 bis 8 Prozent der Gesamt-Einzahlungen. Zum
Vergleich: Bei der herkömmlichen Lebens- oder Privatrentenversicherungen werden
bis zu 4 Prozent an Vertriebskosten einkalkuliert.
Überteuerte Honorarforderungen werden kleingerechnet
Bei einer monatlichen Sparrate von 150 Euro und
25 Jahren Laufzeit kommen schnell rund 3.500 Euro zusammen. Damit man
gegenüber dem Kunden die maßlos überteuerte Honorarforderung kleinrechnen kann,
wird das Geld meistens in bis zu 60 Monatsraten kassiert. Damit wird der
Verbraucher, der arglos die Honorarvereinbarung unterschreibt, gleich mehrfach
über den Tisch gezogen:
Weil die horrende Gebühr in den Verträgen nicht als
Beratungshonorar, sondern als „Provisionsvereinbarung“ oder
„Vermittlungshonorar“ dargestellt wird, kann sich der Kunde nicht darauf
berufen, dass überhaupt keine objektive Beratung stattgefunden hat.
Wird eine herkömmliche Versicherung nach wenigen
Monaten wieder gekündigt, dann verliert der Anleger nur die bereits
gezahlten Raten und der Vermittler muss im Rahmen der sogenannten
Stornohaftung einen Teil seiner Provision wieder zurückzahlen. Die Provision
der Nettopolice muss hingegen in voller Höhe gezahlt werden, selbst wenn der
Sparvertrag schon nach zwei oder drei Monaten wieder aufgelöst wird.
Die Provisionsvereinbarung muss meist gesondert
unterschrieben werden. Daher ist es für Anleger oft schwierig, sich auf
juristischem Weg gegen die Abzocke zu wehren.
Anwalt ersparte Mandantin horrende Vermittlungskosten
Ein für Anleger positives Urteil hat ein Anwalt aus
Nordrhein-Westfalen für seine Mandantin erstritten. Die Frau hatte einen
Nebenjob beim Excalibur-Finanzvertrieb angetreten, der Nettopolicen von der
luxemburgischen Versicherung Atlanticlux unters Volk brachte. Wie bei
Strukturvertrieben üblich, wurde die Frau angehalten, zunächst einmal selbst
eine fondsgebundene Versicherung abzuschließen und dann ihren Bekannten- und
Verwandtenkreis abzuklappern. Nachdem sie gemerkt hatte, dass weder der
Nebenjob noch die Versicherungspolice zu ihr passten, kündigte sie den
Sparvertrag – und dann kam die böse Überraschung: Trotz Einstellung der
Sparraten sollte sie noch fast 3.800 Euro als
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