Seine Heiligkeit: Die geheimen Briefe aus dem Schreibtisch von Papst Bendedikt XVI. (German Edition)
Orlandi betrifft, ist man nach
Rücksprache mit Pater Lombardi und Mons. Balestrero zu dem Schluss gekommen,
dass es unangebracht wäre, daran zu erinnern. Orlandis Bruder behauptet nachdrücklich,
im Vatikan herrsche auf allen Ebenen in dieser Angelegenheit das Gesetz des
Schweigens und man habe etwas zu verbergen. Schon allein die Erwähnung des
Falls durch den Papst könnte diese These stützen, ja den Eindruck vermitteln,
der Papst »habe keinen rechten Einblick«, wie die Sache bisher behandelt worden
sei.
Man wird sehen, wie die Dinge sich entwickeln, wenn man einen vom
Substituten unterzeichneten Brief an Herrn Orlandi schreibt, in dem man die
Anteilnahme des Papstes zum Ausdruck bringt, aber auch klarstellt, dass unseren
Behörden keine neuen Erkenntnisse vorliegen (hier wird man eventuell sehr gut
abwägen müssen). Der Kardinal wurde informiert und war einverstanden.
Gloder
17.12.11
B XVI
[vom Heiligen Vater zur Kenntnis genommen am 17. Dez.
2011]
Dokument 14 [14]
An Seine Heiligkeit
ergebenst
† D. Mamberti
Begegnung mit dem Präsidenten der Republik Italien
Giorgio
Napolitano
(19. Januar 2009)
1 . Präsident
Napolitano
Giorgio
Napolitano ist am 29. Juni
1925
in Neapel geboren, 1947
schloss er sein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Neapel mit
einer Arbeit in politischer Ökonomie über die Rückstände in der Entwicklung des
italienischen Südens ab. An der Universität Neapel lernte er (die 1935
geborene) Clio Maria Bittoni kennen, die ihr Studium der Rechtswissenschaften
gleichfalls dort abschloss. 1959 heirateten sie standesamtlich. Das Ehepaar
Napolitano hat zwei Söhne, Giulio und Giovanni.
Präsident Napolitano trat 1945 der Kommunistischen
Partei Italiens (PCI) bei und blieb deren Mitglied bis zu ihrer Umwandlung in
die Partei Democratici di Sinistra (DS) [Linksdemokraten], der er ebenfalls
beitrat. Nach mehreren Ämtern auf regionaler Ebene rückte er 1956 in
die nationale Führung des PCI auf.
1953
wurde er erstmals in die Abgeordnetenkammer gewählt, der er mit Ausnahme der
IV. Legislaturperiode bis 1996 angehörte. Am 3. Juni 1992
wurde er zum Präsidenten der Abgeordnetenkammer gewählt und übte dieses Amt bis
April 1994
aus. Von 1989
bis 1992
und erneut von 1999
bis 2004
war er Mitglied des Europäischen Parlaments. In der XIII. Legislaturperiode war er von Mai 1996
bis Oktober 1998
Innenminister und Koordinator des Zivilschutzes in der Regierung Prodi. Am 23. September
2005
wurde er von Staatspräsident Carlo Azeglio Ciampi zum Senator auf Lebenszeit
ernannt. Am 10. Mai
2006
wurde er zum Staatspräsidenten gewählt und legte am 15. Mai 2006
seinen Amtseid ab.
Einen offiziellen Besuch stattete er dem Vatikan am 20. November
2006
ab. Am 24. April
2008
veranstaltete er für Seine Heiligkeit ein Konzert zu Ehren des dreijährigen
Jubiläums des Pontifikats. Am 4. Oktober 2008 begab sich Seine Heiligkeit zu einem Besuch in den
Quirinalspalast.
2 . Einige
Themen, die für den Heiligen Stuhl und die Kirche in Italien von
Interesse sind
a) Familie . Der in Art. 29 der
Verfassung besiegelte favor familiae [Begünstigung
für Ehepaare] ist voll umzusetzen, auch um dem zunehmend besorgniserregenden
demografischen Rückgang entgegenzutreten. In dieser Hinsicht könnten nützlich
sein: ein System zur Besteuerung des Familieneinkommens, das neben der Höhe des
bezogenen Einkommens auch die Anzahl der Familienmitglieder und damit die
Ausgaben für den Lebensunterhalt der Familienangehörigen berücksichtigt; die
Planung von Hilfen zur Förderung der Geburtenrate, ohne es bei Einmalzahlungen
zu belassen; Maßnahmen zur Förderung von Leistungen zugunsten der Kleinkinder.
Gleichzeitig sind gesetzliche oder verwaltungsrechtliche
Gleichstellungen zwischen Familien, die auf der Ehe beruhen, und anderen Formen
der Lebensgemeinschaft zu vermeiden. Zwei Vertreter der Regierung (Brunetta und
Rotondi) haben leider Ankündigungen in diese Richtung gemacht.
b) Ethisch sensible Themen. Bezüglich
einer möglichen Gesetzesmaßnahme zur Behandlung von Patienten im Endstadium
einer Krankheit und zur Patientenverfügung erscheint es notwendig, das Recht
auf Leben als unveräußerliches, nicht zur Disposition stehendes Grundrecht
eines jeden Menschen deutlich zu bekräftigen. Demzufolge muss jede Form der
direkten oder indirekten, auf aktivem Handeln oder Unterlassung beruhenden
Sterbehilfe und jedwede Verabsolutierung des Konsenses
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