Seine Heiligkeit: Die geheimen Briefe aus dem Schreibtisch von Papst Bendedikt XVI. (German Edition)
Monsignore,
wie Sie sehen, ist Ihr Vertrauen in guten Händen. R. verdient es
voll und ganz, weil er sehr tüchtig ist. Leider erlaubt die Situation der ANSA kein
rascheres Vorgehen. Man muss Geduld haben und abwarten. Aber es wird ein
aufmerksames, tätiges Warten sein. Und wenn es möglich ist, werden wir uns
bemühen, die Sache zu beschleunigen. Das werde ich gern und mit Stolz tun. Und
grüßen Sie mir R. und den Maresciallo. In Dankbarkeit und mit einem ehrerbietigen
und – wenn Sie gestatten – freundschaftlichen Gruß.
Gianni Letta
Dokument 7 [7]
[Eingang 23. Dez. 2011]
In der Anlage Scheck über 10 000
Euro
Dr. Bruno Vespa
Rom, 21. Dezember
2011
Monsignore Georg Gänswein
Sekretär seiner Heiligkeit
Vatikanstadt
Lieber Monsignor Georg,
auch in diesem Jahr erlaube ich mir, Ihnen im Namen meiner
Familie eine kleine Summe für die Wohltätigkeit des Papstes zur Verfügung zu
stellen.
Ich wünsche Seiner Heiligkeit und Ihnen, lieber Don Giorgio, frohe
Weihnachten und ein für Ihre Mission erfolgreiches neues Jahr.
Ihr
Bruno Vespa
Beiliegend nicht übertragbarer Scheck der Unicredit Banca di
Roma Nr. 3581597098-01 im
Wert von 10 000,00 Euro
PS:
Wann könnten wir eine Begegnung mit dem Heiligen Vater erhalten? Danke.
Ich melde mich diesbezüglich im neuen Jahr
[vom Heiligen Vater zur Kenntnis genommen am 24. Dez.
2011]
Dokument 8 [8]
[Eingang 22. Dez. 2011]
Scheck über 25 000 Euro
Intesa Sanpaolo
Der Aufsichtsratsvorsitzende
Mailand, Dezember 2011
Seiner Exzellenz dem hochwürdigsten
Mons. Georg Gänswein
Sekr. Heiliger Vater
ROM
über Dr. Colombo
Hochwürdigste Exzellenz,
anlässlich des Weihnachtsfestes freue ich mich, Ihnen beiliegend
im Namen der Intesa Sanpaolo einen Beitrag für Ihre karitativen Werke zu
schicken.
Damit verbunden entbiete ich die besten Wünsche und grüße
ehrerbietig
Giovanni Bazoli
Intesa Sanpaolo S.p.A. Via Monte di Pietà 8 20121 Mailand
Dokument 9 [9]
Privatsekretariat
Seiner Heiligkeit
9. Dezember
2011
Herrn
Dr. Paolo Cipriani
Generaldirektor des Instituts
für die Werke der Religion
Vatikanstadt
Lieber Herr Direktor,
ich bitte um Überweisung der Summe von 25 000.–
Euro (fünfundzwanzigtausend) vom Konto der »Fondazione Joseph
Ratzinger-Benedetto XVI«
an folgenden Empfänger: »Joseph Ratzinger Papst Benedikt XVI.-Stiftung«,
München; Hauck & Aufhäuser:
IBAN:
DE75502209000007382005;
BIC:
HAUKDEFF
Verwendungszweck: a) Stipendien für zwei afrikanische
Studentinnen (20 000.–
Euro) und b) Unterstützung einer Frau aus dem Iran (5000.– Euro).
Mit Dank für Ihre freundliche Unterstützung grüße ich Sie
herzlich
D. Georg Gänswein
Mons. Georg Gänswein
Privatsekretär Seiner Heiligkeit Benedikt XVI.
Dokument 10 [10]
Persönlich und vertraulich
Kurzbericht zum Problem ICI (Memorandum für SER [Sua Eminenza
Reverendissima] Kard. Tarcisio Bertone, mir vom Schatzminister vertraulich
empfohlen)
Mit einer Anzeige (2005) von Mitgliedern der Radikalen Partei wird die
Europäische Gemeinschaft veranlasst, die Freistellung der Kirche von der
Immobiliensteuer ICI
für Gebäude zu beanstanden, die nicht zu religiösen Zwecken genutzt werden,
also zu »gewerblichen«, d.h. Schulen, Wohnheime und Internate, Krankenhäuser
usw. (mit Ausnahme derjenigen, die unter die Lateranverträge fallen).
2010
leitet die EU ein Verfahren gegen den italienischen Staat ein wegen nicht
hinnehmbarer »Staatshilfen« an die katholische Kirche.
Dieses Verfahren birgt nunmehr die Gefahr einer Verurteilung
Italiens mit entsprechender Festsetzung der seit 2005 nicht entrichteten
Steuerschuld. Diese Steuern hat der italienische Staat zu zahlen, der sich
(vermutlich) an der Bischofskonferenz schadlos halten wird, aber hinsichtlich
der Einrichtungen und Kongregationen ist nicht klar, an wem.
Da die Europäische Kommission nicht von ihrer Position abzurücken
gewillt scheint, gibt es drei gangbare Wege:
– die ICI-Steuererleichterungen
abzuschaffen (das wird Tremonti niemals tun).
– die bisherige Regelung zu verteidigen und sich darauf zu beschränken,
eine Überprüfung der tatsächlichen gewerblichen Aktivitäten vorzunehmen und den
Wert der geleisteten »staatlichen Hilfe« zu ermitteln (ist nicht tragbar).
– die alte, von der EU beanstandete Regelung abzuändern
(Art. 7 Abs. b
der Gesetzesverordnung 203
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