So schreibe ich mein Testament
Abkömmlinge an seine Stelle.
Erben erster Ordnung
Erben erster Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers. Es erben alle Kinder zu gleichen Teilen. Ist ein Kind bereits verstorben, so treten dessen Kinder (also die Enkel des Erblassers) an seine Stelle.
Beispiel 1:
Die Witwe Bolte hinterlässt nach ihrem Tod nur die Söhne Max und Moritz.
Max und Moritz erben also jeweils die Hälfte des Vermögens. Die Kinder von Max und Moritz erben nichts.
Beispiel 2:
Nun ist Moritz schon vor seiner Mutter gestorben. Er hinterlässt aber seinerseits drei Kinder.
Auch hier erbt Max zu ½. Die andere Hälfte des Vermögens verteilt sich auf die Kinder des Moritz. Diese erben jeweils zu 1/6.
Erben zweiter Ordnung
Erben zweiter Ordnung sind die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge, also Vater, Mutter, Geschwister, Neffen und Nichten usw. des Erblassers. Sie werden aber nur Erben, wenn keine Erben erster Ordnung vorhanden sind. Beide Elternteile erben zu gleichen Teilen. Ist ein Elternteil bereits verstorben, treten dessen Kinder an seine/ihre Stelle, also die Geschwister des Erblassers wiederum zu gleichen Teilen.
Beispiel 1:
Diesmal stirbt die kinderlose Witwe Müller.
Da sie keine Abkömmlinge hat (Erben erster Ordnung), kommen die Erben zweiter Ordnung zum Zuge. Es erben also die Eltern von Frau Müller zu je ½.
Beispiel 2:
Die gleiche Situation wie oben im Beispielsfall 1. Diesmal ist auch die Mutter bereits gestorben. Die Mutter hinterlässt neben Frau Müller noch zwei weitere Kinder.
Der Vater behält seinen halben Erbteil. Die andere Hälfte der Mutter wird auf die beiden noch lebenden Kinder verteilt, also zu je ¼.
Erben dritter Ordnung
Erben dritter Ordnung sind die GroÃeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge. Sie werden Erben, wenn es keine Erben erster und zweiter Ordnung gibt. Leben noch alle GroÃeltern, so erben sie allein und zu gleichen Teilen. Ist ein GroÃvater oder eine GroÃmutter bereits gestorben, treten an seine/ihre Stelle seine/ihre Abkömmlinge. Sind keine Abkömmlinge des verstorbenen GroÃelternteils vorhanden, fällt dieser Erbteil dem anderen Teil des GroÃelternpaares zu, gegebenenfalls bei dessen Tod an dessen Abkömmlinge. Sind beide Teile eines GroÃelternpaares gestorben und haben beide keine lebenden Abkömmlinge, so erbt das andere GroÃelternpaar allein.
Erben vierter Ordnung
Erben vierter Ordnung sind die UrgroÃeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge. Erben fernerer Ordnung sind entferntere Voreltern des Erblassers und deren Abkömmlinge. Diese erben nur, wenn keine Erben einer früheren Ordnung vorhanden sind.
Für Erben vierter und späterer Ordnung regelt das Gesetz die Vermögensaufteilung anders als in den früheren Ordnungen. Es erben alle lebenden GroÃeltern bzw. entferntere Voreltern zu gleichen Teilen, ganz gleich zu welchen Stämmen sie gehören. An die Stelle eines verstorbenen UrgroÃelternteils treten nicht dessen Abkömmlinge. Es erhöht sich vielmehr die Erbquote der noch lebenden UrgroÃeltern zu gleichen Teilen.
Erst wenn gar kein UrgroÃelternteil mehr am Leben ist, kommen deren Abkömmlinge zum Zuge. Es erbt derjenige Abkömmling, der mit dem Erblasser gradmäÃig am nächsten verwandt ist, wobei mehrere Verwandte gleichen Grades zu gleichen Teilen erben. Der Grad der Verwandtschaft bestimmt sich nach der Anzahl der Geburten, die zwischen dem Erblasser und dem Verwandten stehen.
Achtung: Der Grad der Verwandtschaft ist nicht mit der Ordnung der Erbschaft identisch.
Praxis-Tipp:
Zur Bestimmung des Grades der Verwandtschaft gehen Sie folgendermaÃen vor: Zeichnen Sie einen Stammbaum , in dem u. a. der Erblasser und der zu ermittelnde Verwandte aufgelistet ist. Zeichnen Sie dann im Stammbaum jeweils Linien von den Eltern zu deren Kindern. Jetzt zählen Sie die Striche, die den Erblasser mit den Verwandten auf kürzestem Wege verbinden. Die Zahl entspricht dem Grad der Verwandtschaft .
Checkliste: Erbe welcher Ordnung?
Erben 5. Ordnung
Eltern der UrgroÃeltern
falls kein Elternteil der UrgroÃeltern vorhanden, deren Abkömmlinge
Erben 4. Ordnung
UrgroÃeltern
falls kein UrgroÃelternteil vorhanden, Abkömmlinge der UrgroÃeltern
Erben 3. Ordnung
GroÃeltern
ersatzweise:
Onkel/Tante
Vetter/Kusine
weitere Abkömmlinge der GroÃeltern
Erben
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