Starthilfe für Freiberufler
Vorwort
Wie so viele meiner damaligen Kollegen habe ich nach meiner juristischen Ausbildung die nahezu einzige Chance, Berufserfahrung zu sammeln, genutzt und als Praktikantin bei einem groÃen Fachverlag angefangen. Als sich das Praktikum dem Ende zuneigte, fragte mich eine nette Kollegin âHast du dir schon mal überlegt, die Arbeit freiberuflich zu machen? Auch ich habe damals so angefangen. Ich würde dir auch den ersten Auftrag geben.â Zugegeben, etwas mulmig war mir damals schon. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte ich noch nie über eine Selbstständigkeit nachgedacht. Aber es hat funktioniert, sehr gut sogar. Der finanzielle Aufwand am Anfang war gering: Ein Schreibtisch, ein Computer, die notwendige Software und Visitenkarten â das war schon alles, was ich brauchte. Etwas schwieriger waren die bürokratischen Hürden zu meistern: die Beantragung der Steuernummer, die erste Vorsteuer-Anmeldung, die Steuererklärung. Aus Gesprächen mit anderen Freiberuflern aller Berufsgruppen weià ich, dass es vielen so ging wie mir. âSoll ich auf die Kleinunternehmerregelung verzichten? Brauche ich sofort eine Webseite? Wie berechnest du denn deine Honorare?â Das sind nur einige Fragen, die immer wieder gestellt werden. Und so entstand die Idee für dieses Buch.
Auf meiner Webseite www.rechtundsprache.de habe ich eine kleine Umfrage über die gröÃten Anfangsprobleme durchgeführt. Die Resonanz war überwältigend: Viele der 700 Teilnehmer hinterlieÃen sogar einen Kommentar mit weiteren Anregungen, die ich in diesem Buch gerne aufgreifen will.
Vielleicht noch ein Hinweis: Die Vielfalt der freiberuflichen Tätigkeiten ist groà â dieses Buch wird daher nicht allen Anforderungen jedes einzelnen Berufsbildes gerecht werden können. Ich hoffe dennoch, dass Sie Antworten auf möglichst viele Ihrer Fragen erhalten werden.
Viel Erfolg und einen guten Start in die Freiberuflichkeit wünscht Ihnen
Claudia Wanzke
Aller Anfang ist schwer â oder?
Sie überlegen, künftig selbstständig tätig zu sein? Ein guter Weg, sich diesem Thema zu nähern, ist das Gespräch mit Menschen, die mit freiberuflicher Tätigkeit ihr Geld verdienen. Welche Schwierigkeiten hatten sie am Anfang?
Umfrage: Freiberufler sind gefragt (2009) 1
Wahrscheinlich werden die Antworten oder Erfahrungen so unterschiedlich ausfallen, wie die Menschen nun einmal sind, aber erste Anhaltspunkte, worauf Sie bei Ihrer bevorstehenden Existenzgründung achten müssen, werden Sie auf jeden Fall erhalten.
Die freien Berufe: Zählt mein Job dazu?
Doch wann ist man überhaupt Freiberufler? Bei den klassischen Freien Berufen (zum Beispiel Rechtsanwälte, Architekten, Ãrzte) ist die Abgrenzung selten ein Problem. Viel schwieriger wird es jedoch, wenn man die vielen âNeuen Berufeâ unter die Lupe nimmt, die vor allem auch im Zusammenhang mit den neuen Medien entstanden sind. Die Definition des Gesetzgebers bietet erste Anhaltspunkte:
§ 1 Abs. 2 S. 1 PartGG
Die Freien Berufe haben im allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt.
In der Praxis wird darüber hinaus häufig auf § 18 EStG abgestellt. Dieser unterscheidet zwischen sogenannten Katalogberufen (die im Gesetz aufgezählt werden), den Berufen, die den Katalogberufen ähnlich sind, sowie den Tätigkeitsberufen. Ein Tätigkeitsberuf liegt vor, wenn eine wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische oder erzieherische Tätigkeit selbstständig ausgeübt wird.
Achtung
Die Frage, ob die selbstständig ausgeübte Tätigkeit ein freier Beruf oder ein Gewerbe ist, ist letztendlich steuerrechtlicher Natur und wird vom Finanzamt entschieden. Grauzonen gibt es mittlerweile viele. Zum Beispiel verneinen viele Finanzämter bei Webdesignern oder EDV-Beratern den Freiberuflerstatus. Sollten Sie sich unsicher sein, fragen Sie besser vorher beim Finanzamt an.
Der Freiberuflerstatus kann durchaus von Vorteil sein, schlieÃlich
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müssen Freiberufler kein Gewerbe anmelden,
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sie zahlen keine Gewerbesteuer,
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sie sind nicht zur einer doppelten Buchführung verpflichtet, eine Einnahmen-Ãberschuss-Rechnung reicht
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