Stehpinkeln nach 22 Uhr verboten
entfernen.
Auf einem StraÃenschild: Bei Regen Gefahr von Wasser auf der StraÃe.
Auf einer Fernbedienung: Nicht spülmaschinenfest.
Auf einer Ketchup-Flasche: Zubereitungshinweis: Aufs Essen drücken.
Auf »Carefree« (»Sorglos«)-Kaugummi: Saccharinhaltig, der Verzehr dieses Produkts kann gesundheitsgefährdend sein. Bei Tierversuchen wurde Krebs festgestellt.
Auf einer Volvic-Mineralwasserflasche: Dieses Produkt wurde exklusiv für Volvic entworfen. Nicht wiederauffüllbar.
Auf einem Pfefferspray (Selbstverteidigungsgas): Nicht in die eigenen Augen sprühen.
Auf einem Viererpack Batterien: Falls irrtümlich verschluckt, bitte Arzt aufsuchen.
This is not America!
Zu heià gegessen
Das kennt man sonst nur aus den USA: Da verbrüht sich ein Gast an seinem Kaffee, verklagt daraufhin den Wirt und erhält sozusagen für die eigene Ungeschicktheit auch noch ein fettes Schmerzensgeld zugesprochen.
»Was die können, kann ich schon lange«, dachte sich deshalb wohl eine Frau aus Deutschland, die in einem Gasthof ein Wildgericht bestellt hatte. Im Rahmen eines Menüs wurde dazu als Vorspeise eine Suppe serviert. Und
an dieser verbrannte sich die Frau so stark, dass sie laut einem Attest ihres Hausarztes ein »ausgeprägtes Ãdem der Unterlippe mit Blasenbildung« erlitt. Daraufhin verklagte sie den Gastwirt.
Dass in Deutschland jedoch andere Sitten herrschen und eben hierzulande sprichwörtlich nichts so heià gegessen wird, wie man es kocht, machte das Gericht sehr schnell deutlich. Mitnichten sei nämlich ein Gastwirt dazu verpflichtet, eine Suppe nach dem Erhitzen zunächst einige Zeit abkühlen zu lassen und erst dann zu servieren. Auch müsse er seine Gäste nicht ausdrücklich darauf hinweisen, wenn eine Suppe sehr heià sei. (Amtsgericht Hagen)
Vor Bier wird gewarnt
Ebenso wenig Erfolg mit seiner Klage hatte ein Gerstensaftliebhaber: Er wollte eine Brauerei rechtlich belangen, weil sich auf ihren Bierflaschen keine Warnhinweise vor Alkoholmissbrauch befinden. Etwa 17 Jahre habe er das Bier dieser Brauerei getrunken, sei dann aber, weil niemand ihn vor den Folgen übermäÃigen Konsums gewarnt habe, irgendwann alkoholkrank geworden. Deshalb habe sich seine Ehefrau von ihm scheiden lassen, sei er arbeitslos geworden und habe auch noch seinen Führerschein verloren.
Das konnte das Gericht nicht nachvollziehen. Denn die Alkoholhaltigkeit von Bier sei doch allgemein bekannt. Und die Kenntnis von den Wirkungen alkoholischer Getränke gehöre zwar nicht bezüglich der medizinischen Details, wohl aber hinsichtlich der Kernproblematik zum allgemeinen Grundwissen.
Spannend wäre es aber schon gewesen zu erfahren, wie ein solcher Warnhinweis hätte aussehen sollen â »Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Wirt oder Bierbraumeister«? (Oberlandesgericht Hamm)
Haribo macht Kinder froh â und Lakritz-Junkies sowieso
Davon, dass übermäÃiger Lakritzgenuss zu Gesundheitsschäden führen kann, war eine Frau aus Berlin überzeugt: Ãber mehrere Monate hatte sie täglich eine 400-Gramm-Packung der Lakritzmischung »Matador Mix« verputzt und eines Tages einen gesundheitlichen Zusammenbruch erlitten. Im Krankenhaus musste sie wegen Bewusstlosigkeit und Herzkammerflimmerns reanimiert werden, dem dreiwöchigen Krankenhausaufenthalt folgten eine Kur sowie eine mehrmonatige Arbeitsunfähigkeit. Daraufhin verklagte die Dame die Firma Haribo auf Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 6000 Euro plus Schadensersatz, da ihrer Meinung nach die Gesundheitsbeschwerden auf das im Matador Mix enthaltene Glycyrrhizin zurückzuführen seien â ein Stoff, der in der Wurzel der SüÃholzpflanze enthalten ist, zur Herstellung von Lakritze verwendet wird und zu Störungen im menschlichen Mineralstoffhaushalt führen kann. Davor jedoch hätte der Hersteller mit einem Aufdruck auf der Packung warnen müssen.
Dank der Regelungsfreudigkeit der Europäischen Union hatte sich jedoch bereits ein hochkarätig besetzter Lebensmittelausschuss mit genau der Frage befasst, welche gesundheitlichen Gefahren von lakritzhaltigen Lebensmitteln ausgehen können. Infolgedessen wurde später eine entsprechende Richtlinie erlassen, und so ist nun geregelt,
dass bei SüÃwaren mit einer gewissen Konzentration von Glycyrrhizin darauf hingewiesen werden muss, dass sie SüÃholz enthalten. Ab
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