Stehpinkeln nach 22 Uhr verboten
übrigens auf dem Weg zu einer Trauerfeier für einen Freund. Ob er noch rechtzeitig ankam und ob seine Hose auch bei dieser Zeremonie auf Halbmast hing, ist nicht überliefert.
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Die Handschuhehe
Unter einer so benannten Liaison versteht man nicht etwa eine besondere Fetischbeziehung zu Handschuhen, sondern eine EheschlieÃung, die vollzogen wird, obwohl einer der Brautleute nicht persönlich bei der eigenen Hochzeit dabei ist. An seiner Stelle gibt stattdessen ein Stellvertreter für ihn das Jawort ab und überreichte dabei früher zum Zeichen seiner Beauftragung einen Handschuh des so vertretenen Ehepartners â daher der Name.
Alles in allem also eine überaus romantische Angelegenheit â und im Ãbrigen in Deutschland seit Langem unwirksam. Dennoch hatte nun ein deutsches Gericht darüber zu entscheiden, ob eine in Pakistan geschlossene Handschuhehe hierzulande anerkannt werden kann. Bei der Trauzeremonie in Pakistan war vor dem Standesbeamten nämlich nur die Ehefrau anwesend. Der Ehemann selbst wurde von einem Onkel vertreten, war der Trauungszeremonie aber fortschrittlicherweise telefonisch zugeschaltet. Beide Ehegatten waren sich zum Zeitpunkt der EheschlieÃung persönlich noch nie begegnet,
erst ca. ein halbes Jahr danach trafen sie sich erstmals »live«.
Als die Ehepartner später diese Verbindung in Deutschland beurkunden lassen wollten, kamen dem zuständigen Standesbeamten doch starke Zweifel. Dass Beziehungen per SMS beendet werden, kennt man ja â aber eine EheschlieÃung via Telefon? Das angerufene Gericht erkannte die Wirksamkeit der Ehe jedoch an. Denn maÃgeblich sei das jeweilige ausländische Recht, und nach pakistanischem Recht sind Handschuhehen immer noch zulässig. (Oberlandesgericht Zweibrücken)
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Mann in Frauenkleidung im Gefängnis ist hinzunehmen
Ein männlicher Strafgefangener erklärte, er sei in Wirklichkeit eine Frau in einem Männerkörper, und verlangte, dass man ihm künftig Frauenkleidung zur Verfügung stelle. Die Gefängnisverwaltung lehnte das mit der Begründung ab, dass dies die Gefahr von Ãbergriffen männlicher Gefangener provoziere. Die Behörde erklärte, dass zwar nach dem niedersächsischen Justizvollzugsgesetz jeder die Kleidung tragen kann, die er oder sie will, die Vollzugsbehörde aber das Tragen von Anstaltskleidung allgemein oder im Einzelfall anordnen kann, wenn dies â wie angeblich vorliegend â aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung der Anstalt erforderlich ist. Das gegen diese Entscheidung angerufene Gericht gab der Forderung des Klägers nach und erklärte, dass die Vollzugsbehörde zwar das Recht habe, das Tragen von Anstaltskleidung aus Gründen der Sicherheit anzuordnen, da aber vorliegend die potenzielle Gefahr von Störungen des Haftalltags gerade nicht vom
Kläger, sondern von dessen Umgebung ausgehe, sei gegen die Frauenkleider rechtlich nichts einzuwenden. (Oberlandesgericht Celle)
Legere Kleidung vor Gericht
Kurze Hosen sind erlaubt ...
Ein Postbeamter war an einem schönen Sommertag als Zeuge vor Gericht geladen. Deshalb meinte er, mit kurzer Jogginghose vor Gericht »untenrum« ausreichend bekleidet zu sein, zumal er ja »obenrum« ein schönes T-Shirt mit dem Aufdruck »Levi Strauss, USA« gewählt hatte. Dem Richter, für den auch an diesem wie an allen Tagen Robenpflicht galt, war das nicht respektvoll genug. Wegen Missachtung des Gerichts verhängte er ein Ordnungsgeld â ersatzweise Ordnungshaft. Der Zeuge blieb ganz cool, zahlte nicht und ging auch nicht ins Kittchen, sondern legte Beschwerde ein.
In welchem Aufzug er vor dem Berufungsgericht erschien, ist nicht überliefert. Jedenfalls gab ihm das Oberlandesgericht recht. Grundsätzlich stelle ein Auftritt vor Gericht in »unangemessener Kleidung« einen Angriff auf das Ansehen der Justiz dar. Dies sei aber zumindest bei sommerlichen Temperaturen dann nicht zu befürchten, wenn kurze Hose und Shirt einen »ansonsten« sauberen Eindruck machten. Freizeitkleidung sei mittlerweile überall anzutreffen. Das müsse auch eine um Bürgernähe bemühte Justiz beachten. (Oberlandesgericht Koblenz)
... aber Flecken nicht
In Düsseldorf ist man in Modesachen offenbar pingeliger als im vergleichsweise saloppen Koblenz. Dort brachte auch eine Beschwerde vor dem Berufungsgericht keine Befreiung vom verhängten
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