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Stehpinkeln nach 22 Uhr verboten

Stehpinkeln nach 22 Uhr verboten

Titel: Stehpinkeln nach 22 Uhr verboten Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Anne Nina Schmid
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nach San Jose in Kalifornien reisen. Dass er jedoch versehentlich auf ein anderes San Jose geklickt und deshalb Flüge in die gleichnamige Hauptstadt von Costa Rica erworben hatte, wurde der Familie erst später bewusst. Sehr viel später, nämlich dann, als sie am Flughafen bereits am Check-in-Schalter stand. Die rund 9000 Euro, für die man nun neue Flugtickets nach San Jose in den USA erwarb, wollte die Familie in der Folge von dem Internet-Reiseportal ersetzt bekommen. Dieses hätte einen doch schließlich spätestens bei der Buchungsbestätigung noch einmal darauf hinweisen müssen, dass man einen Flug nach Costa Rica gebucht habe.
    Die Klage wurde abgewiesen. Wer das Internet nutzt, so die Richter, lasse sich bewusst auf dessen Möglichkeiten und Vorteile ein, müsse dann aber andererseits auch die damit verbundenen Risiken in Kauf nehmen. Und dazu gehöre eben auch die Möglichkeit, sich versehentlich zu »verklicken«. (Landgericht München I)
    Grufties statt Jack Sparrow
    Größer hätte der Schock für die beiden frischgebackenen Abiturientinnen womöglich nicht sein können: Da wollten sie die bestandenen Prüfungen mit einer »Piratenkreuzfahrt« feiern, die sich laut Angaben des Reiseveranstalters ausschließlich an junge Leute richtete. Wegen Überbuchung des eigentlichen Schiffes wurden sie aber leider auf ein Ersatzschiff verfrachtet, auf dem sich ausschließlich »Best Ager«-Reisende im Alter von über 75 Jahren befanden. Statt Piratenschiff in den Augen der Jugendlichen also wohl eher Geisterschiff ...
    Dafür hatte auch das angerufene Gericht Verständnis und sprach eine deutliche Reisepreisminderung zu. (Landgericht Frankfurt am Main)
    Freilaufende Wachhunde
    Da hatte es der Eigentümer des Ferienhauses in Portugal wohl etwas zu gut gemeint mit der Sicherheit. Denn zum Schutz seines Anwesens und seiner Gäste ließ er dort ständig seine großen Wachhunde frei herumlaufen. Einbrecher sah man deshalb auf dem Grundstück keine — leider aber auch nicht die deutschen Urlaubsgäste, die das Haus für drei Wochen gemietet hatten. Denn aus Angst vor den Hunden konnten sie weder den Pool noch weite Teile des Gartens nutzen. Eine Einschränkung, für die ihnen vor Gericht eine 50-prozentige Reisepreisminderung zugesprochen wurde. (Amtsgericht Köln)
    Gehirnerschütterung durch Schuh an Kopf
    Â»Amüsante Abendshows im Club-Theater« versprach der Reisekatalog für den »R-Club«, in welchem eine Frau für sich und ihre kleine Tochter eine Woche Pauschalurlaub gebucht hatte. Am vorletzten Tag ihres Aufenthalts wollten Mutter und Tochter eine solche amüsante Entertainment-Veranstaltung dann einmal genießen. Die Animateurin hatte an diesem Abend eine Wetten-dass-Show aufgezogen und bot einem anderen Kind die folgende Wette an: »Wetten, dass es deiner Mama nicht gelingt, in zwei Minuten 60 verschiedene Schuhe einzusammeln!« Daraufhin begannen die Zuschauer gleich freudig, Schuhe auf die Bühne zu werfen. Allerdings nicht allzu treffsicher, denn ein Stöckelschuh »mit hohem, spitzem Absatz« verfehlte sein Ziel und landete stattdessen am Hinterkopf der in der ersten Reihe sitzenden Mutter. Kopfschmerzen, Benommenheit, Übelkeit und Erbrechen waren die Folge, und zurück in Deutschland diagnostizierte der Hausarzt tatsächlich eine Gehirnerschütterung. Zwar klangen die Symptome nach gewisser Zeit ab, doch nach einigen Monaten erlitt die Frau wieder Kopfschmerzattacken, und in der Folge zeigten sich bei ihr Sprach- und Koordinationsstörungen, bei denen ihr Gegenstände aus der Hand fielen. Daraufhin verklagte die Frau den Reiseveranstalter auf Reduzierung des Reisepreises, Ersatz der Heilbehandlungskosten und Schmerzensgeld.
    Sie bekam recht, denn der Bundesgerichtshof sah in dem Schuh-Unfall einen Reisemangel, der den Wert bzw. Nutzen der Reise schmälerte bzw. ganz aufhob. Es sei jedoch Aufgabe des Reiseveranstalters, dafür zu sorgen, dass genau so etwas nicht passiere. (Bundesgerichtshof)

    Das große Rechtsquiz, Teil 4
Was ist ein »Schein-Vater«?
ein Mann, der zwar in der Geburtsurkunde als Vater eines Kindes eingetragen ist, jedoch kein Sorgerecht für dieses Kind hat
ein Mann, der der rechtliche, nicht aber genetische Vater eines Kindes ist
umgangssprachlich für »Papa, wo bleibt das Taschengeld?«
Was ist eine Fahrnis?
alte juristische

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