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Stehpinkeln nach 22 Uhr verboten

Stehpinkeln nach 22 Uhr verboten

Titel: Stehpinkeln nach 22 Uhr verboten Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Anne Nina Schmid
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Atlantic Southwest Airlines saß und alles mitbekam. Kurzerhand rief der die Polizei, die den Fluggast festnahm und aus dem Flugzeug führte. Immerhin verzichteten sie auf eine Verurteilung, er musste allerdings ein späteres Flugzeug einer anderen Airline nehmen.
    Auch Bahnfahrer können was erleben
    Wer aus dem Zug steigen will, sollte sich beeilen
    Diese Erfahrung machte eine junge Mutter auf einer Bahnfahrt durch Brandenburg. Als sie mit ihrer zweijährigen Tochter in Pritzwalk aus dem Zug steigen wollte, kletterte zuerst sie selbst auf den Bahnsteig; ihre Tochter und den Kinderwagen ließ sie für Sekunden im Türbereich des Waggons zurück. Es gelang ihr dann zwar noch, den
Kinderwagen zu sich hinabzuholen, doch bevor sie auch noch ihr oben wartendes Kind ergreifen konnte, schlossen sich die Türen, und Mutter und Kind wurden jäh getrennt. Während die entsetzte Mutter auf dem Bahnsteig zurückblieb, fuhr der Zug mit dem Kleinkind davon. Die von der Mutter sofort alarmierte Bahnverwaltung weigerte sich, den Zug stoppen zu lassen. Allerdings wurde dessen Schaffner informiert, dass er nicht nur als Zug-, sondern bis zum nächsten Halt auch als Kinderbetreuer fungieren müsse. In Neuruppin schließlich wurde das Kind aus dem Zug gebracht, und kurz danach waren Mutter und Tochter wieder vereint.
    Der Pfiff ins Ohr des Fahrgastes als vermeintliche Notwehrhandlung
    Die Zugbegleiterin eines Nachtzuges störte sich an einem auf dem Boden des Fahrradabteils schlafenden Fahrgast. Sie weckte ihn gegen 1.30 Uhr in der Nacht unsanft durch einen kräftigen Pfiff in ihre Trillerpfeife. In welcher Entfernung zum Schläfer die Schaffnerin die Pfiffe abgegeben hat, ist streitig geblieben. Der Kläger behauptete, die Dame habe sich zu ihm auf den Boden heruntergebeugt und ihm dann aus unmittelbarer Nähe mit der Trillerpfeife in sein linkes Ohr gepfiffen. Demgegenüber haben die Bahnjuristen argumentiert, die Schaffnerin habe lediglich im Stehen und also aus einiger Entfernung gepfiffen, und dies auch nur deshalb, weil der Kläger auch nach persönlicher Ansprache nicht erwacht sei. Aus Sicherheitsgründen habe er keinesfalls auf dem Boden des Fahrradabteils nächtigen dürfen.

    Der aufgeweckte Fahrgast verklagte die Deutsche Bahn auf Schmerzensgeld. Seit jenem unsanften Erwachen leide er an einem dauerhaften Tinnitus. Das Gericht schloss sich nach Einholung eines medizinischen Gutachtens der Auffassung des Fahrgastes an. Die Schaffnerin habe eine vorsätzliche Körperverletzung begangen. Die Pfiffe stellten entgegen der Meinung der Bahn auch keine zur Einhaltung der Sicherheitsvorschriften erforderliche Notwehrhandlung gegen den erkennbar schlafenden Fahrgast dar. Der Kläger hat nach Feststellungen des Gerichts friedlich auf dem Boden gelegen, was der Schaffnerin gerade Anlass hätte geben müssen, besonders »milde« zu reagieren, beispielsweise hätte sie kräftig neben dem Kläger auftreten oder ihn auch leicht mit dem Fuß anstupsen können. Ein Schmerzensgeld von 2500 Euro wurde deshalb für angemessen erachtet. (Oberlandesgericht Hamm)
    Ach wie gut, dass niemand weiß, wie der Zugbegleiter wirklich heißt
    Als die Bahn für ihr fahrendes Personal Namensschilder einführte, sollte dies eine persönliche Ansprache durch die Fahrgäste ermöglichen. Von dieser Möglichkeit machten immer mehr Bahnnutzer so rege Gebrauch, dass es nötig wurde, die Führung von Pseudonymen zu gestatten. Immer häufiger werden Schaffner und Zugführer von Fahrgästen verbal angegangen, Beleidigungen, Beschimpfungen und Bedrohungen wie »Ich finde dich« sind nicht mehr selten und Anlass für Mitarbeiter, den Vornamen abzukürzen oder wegzulassen oder gleich Vor- und Nachname zu ändern. Wie viele Zugbegleiter mittlerweile mit
Pseudonym unterwegs sind und welches die beliebtesten sind, war nicht in Erfahrung zu bringen.
    Wer reist, hat Recht
    Schnarchen mindert Reisekosten
    Ein Tourist, der für eine 16-tägige Amazonasreise ein Einzelzimmer gebucht hatte, musste vor Ort zu seinem Bedauern feststellen, dass der Reiseveranstalter es leider für vier Nächte nicht geschafft hatte, ihm auch tatsächlich ein Einzelzimmer zu besorgen. Stattdessen musste sich der Mann in dieser Zeit einen Schlafraum mit einem oder teilweise mehreren Mitreisenden teilen. Diese jedoch gehörten anscheinend der Fraktion der »menschlichen

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