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Stehpinkeln nach 22 Uhr verboten

Stehpinkeln nach 22 Uhr verboten

Titel: Stehpinkeln nach 22 Uhr verboten Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Anne Nina Schmid
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Sägen« an, sodass der Mann wegen der lauten Schnarchgeräusche seiner Zimmergenossen die ganzen vier Nächte kein Auge zutun konnte. Er verklagte daraufhin den Reiseveranstalter. Dafür, dass der Schlaf eine heilige Angelegenheit ist, hatten die Richter offenbar vollstes Verständnis und entschieden, dass dem Mann für die besagten Tage der Reisepreis zu erstatten war. (Amtsgericht Königstein)
    All inclusive
    Zwar hatte der Kläger eine All-inclusive-Reise gebucht, war jedoch nicht davon ausgegangen, dass dabei auch ein entsprechendes Armbändchen zur Kennzeichnung »all inclusive« sein sollte. Zum dauerhaften Tragen eines solchen Plastikbandes nämlich zwang das Hotel seine Gäste. Einmal am Handgelenk angebracht, konnten die Bänder
weder zum Schlafen, Sonnen noch Duschen usw. abgelegt werden, und auch außerhalb der Hotelanlage war man durch sie ganz eindeutig als Tourist geoutet.
    Das angerufene Gericht qualifizierte diese Zwangskennzeichnung als Reisemangel und sprach dem Kläger eine Minderung von fünf Prozent des Reisepreises zu. Schließlich hätte es auch weniger beeinträchtigende Möglichkeiten gegeben, die berechtigten Hotelgäste zu kennzeichnen, z.B. durch Lichtbildausweise. (Landgericht Frankfurt am Main)
    Trinkgeld oder Bestechungsgeld?
    Ein All-inclusive-Problem anderer Art hatten zwei Kubareisende: Ihre drei Urlaubswochen hatten sie in einem Grand Hotel mit Vollpension inklusive jeglicher Getränke gebucht. Abgesehen von diversen anderen Mängeln wurden zudem jedoch weder Cocktails noch internationale Getränke noch unbegrenzt Bier gereicht. Auch habe sich das Personal generell nur gegen die Vorab-Zahlung von Trinkgeld dazu bequemt, Alkohol zu servieren.
    Das Fehlen von Cocktails oder unbegrenzten Biervorräten fanden die Richter nun gar nicht so schlimm. Das stelle keinen Reisemangel dar, denn wären diese Alkoholika in unbegrenzten Mengen vorhanden gewesen und hätten die Kläger das entsprechend ausgenutzt, dann wäre das doch eh nur gesundheitsschädlich für sie gewesen. Für die permanente »Trinkgelderpressung« hingegen hielt das Gericht eine Reisepreisminderung von fünf Prozent für angemessen. (Amtsgericht Köln)
    Immer diese Eingeborenen
    Die bestürzende Entdeckung, bei seinem Urlaub im Ausland tatsächlich auf Ausländer zu treffen, nämlich Einheimische, bewog einen Touristen dazu, nach der Rückkehr in die Heimat deshalb seinen Reiseveranstalter zu verklagen. Denn dass der dem Hotel nächstgelegene Strand tatsächlich auch von Einheimischen benutzt wurde, die dort zu allem Überfluss auch noch Spaß hatten, statt einfach nur brav und lautlos herumzuliegen, wollte er nicht hinnehmen.
    Die Richter jedoch konnten dafür kein Verständnis aufbringen: Die Tatsache, dass Einheimische den Strand benutzen und dabei eventuell auch einen gewissen Lärmpegel verursachen, stelle keinen Reisemangel dar. (Amtsgericht Aschaffenburg)
    Rüpelnde Russen
    Dass auch Russen im Türkei-Urlaub ein Stein des Anstoßes sein können, zeigt folgender Fall: Ein Paar verlangte von seinem Reiseveranstalter eine Reduzierung des Reisepreises u.a. deshalb, weil 80 Prozent der anderen Gäste in der türkischen Hotelanlage Russen waren und man ständig deren »rüpelhaftem und unmöglichem Benehmen« ausgesetzt gewesen sei.
    Vor Gericht hatten sie damit jedoch keinen Erfolg. Denn mit anderen Nationalitäten in einem Hotel müsse ein Reisender grundsätzlich rechnen, und die Bezeichnungen »rüpelhaft« und »unmöglich« seien ein rein subjektives Werturteil, ein nachvollziehbarer Tatsachenkern sei darin aber nicht zu erkennen.

    Insgesamt wurde den Urlaubern aber dennoch eine Minderung zugesprochen — neben den vielen Russen gab es nämlich noch zahlreiche andere Mängel: Personal, das auf Türkisch über die Gäste lästerte, am Strand Scherben statt Schirme, massenhaft Haare und Schwitzspuren von vorherigen Gästen auf der Bettwäsche usw. Letzteres übrigens kommentierte das Gericht interessanterweise mit den Worten, dies sei selbst »in einem preiswerten Drei-Sterne-Hotel in der Türkei nicht hinnehmbar«. (Landgericht Düsseldorf)
    Rülpsende Proleten
    Auch wenn sich Proleten ins Luxushotel verirren, stellt das zum Leidwesen so manches kultivierten Urlaubers keinen Reisemangel dar. Dies musste ein Kläger erfahren, der zwei Wochen

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