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Stehpinkeln nach 22 Uhr verboten

Stehpinkeln nach 22 Uhr verboten

Titel: Stehpinkeln nach 22 Uhr verboten Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Anne Nina Schmid
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Klinik darüber nicht allzu erfreut war, ist wohl nachvollziehbar. Und so verurteilte das angerufene Gericht die Frau auch zu einer Schadensersatzzahlung für die verschrotteten Gegenstände. Denn selbst wenn sie die Aktion zwar menschlich gut gemeint habe, so sei eine solche »Zwangsbeglückung« doch juristisch nicht zu rechtfertigen. (Landgericht Osnabrück)
    Das Leben der anderen ...
    ... möchte man oft gar nicht so genau kennen. Zumindest war dieser Auffassung eine Mieterin, die in der über ihr gelegenen Wohnung eines Tages neue Nachbarn bekam. Da diese beim Einzug die bisher frei stehende Badewanne durch eine Einbaubadewanne ersetzten, übertrug sich fortan leider beim Baden der Nachbarn jedes Geräusch in die darunterliegende Wohnung. Und das beschränkte sich nicht nur auf die Geräusche von Wasserplätschern oder dem Umdrehen in der Badewanne, nein, die Frau konnte auch wahrnehmen, wenn »die Obermieter Darmwinde in
der Badewanne abgehen ließen«. Erschwerend kam hinzu, dass die Mieter von oben ihr Bad bevorzugt in der Früh gegen 4.30 Uhr nahmen. Deshalb und noch wegen weiterer Mängel zahlte die Frau daraufhin nur noch eine verminderte Miete.
    Zu Recht, wie auch das Gericht fand, denn die Geräusche rechtfertigten insbesondere wegen ihres »intimen Charakters« eine Herabsetzung der Miete. (Amtsgericht Neuruppin)
    Kündigung, weil der Vermieter schnarcht
    Das Schnarchen seines über ihm wohnenden Vermieters hatte der Mieter zwar nie gehört, nun aber traute er seinen Ohren nicht: Seine Wohnung wurde ihm wegen Eigenbedarfs des Vermieters gekündigt. Denn dessen krankhaftes Schnarchen habe nun derartige Ausmaße angenommen, dass er einen der vermieteten Räume als Schlafzimmer für seine Ehefrau benötige. Zwar habe die Gattin bereits versucht, nachts auf die Wohnzimmercouch auszuweichen, dort fände sie jedoch keine gute Nachtruhe, und der Schlafmangel führe nun bereits zu gesundheitlichen Problemen. Die Eigenbedarfskündigung wurde für wirksam erklärt. (Landgericht Koblenz)
    Beim Sex nach 22 Uhr an die Nachbarn denken
    Dieser Verhaltensgrundsatz resultiert aus dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Geräusche beim Sex werden nach dieser Vorschriftensammlung nicht anders behandelt als andere Lärmquellen wie zu laute Fernseher oder Partys. Wer keinen Ärger mit den Nachbarn will, sollte das bedenken.
Hiergegen verstieß ein Pärchen aus Ronnenberg und rief die lärmgeplagte Nachbarin auf den Plan. Zur Vorbereitung einer Unterlassungsklage bei Gericht protokollierte die 41-jährige Ronnenbergerin diverse Verstöße gegen das Lärmschutzgesetz, so z.B.: »2.46 — 2.50 Uhr: Bettgeräusche, Stöhnen von beiden, um 2.48 fragt sie: >Was denn?< Danach nur Stöhnen von ihr. Nach Erreichen des Höhepunktes sagt er: >Alter.<« Vor Gericht waren die redseligen Störenfriede dann ganz kleinlaut: Die Lärm verursachende Marktangestellte und der Gastronom versicherten dem Richter, freiwillig für eine kurze Zeit Zimmerlautstärke einzuhalten und anstößigen Radau zu unterlassen. Denn schon in Kürze wollten sie sowieso in eine andere, schallgeschützte Wohnung ziehen. (Amtsgericht Wennigsen)

Noch mehr kuriose Fälle aus Deutschland
    Abgewiesene Klagen mit dem Argument: Darauf hätte man auch selbst kommen können
    Ãœberraschende Rutschgefahr am Skilift
    Eine Frau aus Bayern brachte ihre Tochter zum Skikurs. Auf dem Rückweg vom Skilift rutschte die Mutter auf einer verschneiten Stelle aus. Weil sie sich dabei die Hand brach, verklagte sie die Gemeinde auf 2500 Euro Schmerzensgeld. Das Gericht wies die Klage mit der naheliegenden Begründung ab, dass auch in einem kleinen örtlichen Skigebiet keine Pflicht zur Schneeräumung bestehe. Mit glatten Stellen müsse gerechnet werden. Streudienst am Lift könne aus Rücksicht auf die dort häufig anzutreffenden Wintersportler nicht erwartet werden, musste sich die Frau belehren lassen. (Landgericht Coburg)
    Im Schwimmbad ist mit Feuchtigkeit zu rechnen
    Eine Frau rutschte in einem Schwimmbad auf einer feuchten Stelle aus und verklagte den Betreiber auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Vor Gericht erlitt sie damit Schiffbruch. Die Richter wiesen auf die grundsätzliche Eigenverantwortlichkeit des Menschen hin. In Schwimmbädern sei es nach allgemeiner Lebenserfahrung öfter mal
feucht. Ein Putzdienst, der zu den

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