Bücher online kostenlos Kostenlos Online Lesen
Steuerflucht - Das Milliardengeschaeft mit dem Schwarzgeld Ein Insider packt aus

Steuerflucht - Das Milliardengeschaeft mit dem Schwarzgeld Ein Insider packt aus

Titel: Steuerflucht - Das Milliardengeschaeft mit dem Schwarzgeld Ein Insider packt aus Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Hans-Lothar Merten
Vom Netzwerk:
gesamte Vermögen zugreifen und es ins Inland transferieren. Das Geld lässt sich nun vollständig für private inländische Zwecke nutzen, zum Beispiel für einen Immobilienkauf, den Abschluss eines Vertrags mit einem Altenheim, eine gemeinnützige Zuwendung an eine Stiftung oder die Gründung einer eigenen gemeinnützigen Stiftung. Das bisherige Problem des Erblassers, wie sich Schwarzgeld etwa in der Schweiz oder in Liechtenstein vererben lässt, wenn es nicht im deutschen Testament erwähnt werden kann, hat sich damit erledigt.
    In seinem Testament klärt der Vermögensinhaber, ob er sein Vermögen ganz normal zwischen Ehepartnern und Kindern aufteilen, es einzelnen Personen zuweisen oder schon die Enkel begünstigen will. Entscheidet er sich für Letzteres, ist zu prüfen, ab wann die Enkel über das Vermögen verfügen können und ob nicht deren Eltern als Testamentsvollstrecker eingesetzt werden sollen. Mit einer Selbstanzeige verhindert der Erblasser in jedem Fall, dass die Familiengemeinschaft zur Hinterziehungsgemeinschaft wird und die einzelnen Familienmitglieder sich gegenseitig erpressen können.
    Da der Fahndungsdruck in Deutschland weiter wächst und der internationale Auskunftsverkehrs in Steuersachen zunimmt, gibt es gerade für ältere Vermögensinhaber keine Alternative zur Selbstanzeige. Denn nur so wird ein echter Befreiungsschlag möglich, wenn es um das Vererben des eigenen Nachlasses geht.
Tücken bei Stiftungsstrukturen im Ausland
    Viele Schwarzgeldvermögen, darunter zum Beispiel die in der Schweiz, legten die Banken in der Vergangenheit in Stiftungen oder Trusts nach angelsächsischem Vorbild an. Diese Konstrukte wurden in der Regel in Liechtenstein, auf den Bahamas oder in den Finanzzentren der Karibik angesiedelt. Das Problem: Bei einer Selbstanzeige kann zusätzlich zu den Zahlungsverpflichtungen Schenkungsteuer fällig werden: 30 Prozent für Vermögen bis zu sechs Millionen Euro, bis zu 50 Prozent bei darüber hinausgehenden Beträgen. Das lädt Vermögensinhaber nicht unbedingt zur Selbstoffenbarung ein. Berücksichtigen sollte man bei seinen Überlegungen deshalb, dass die vermögensverwaltenden Stiftungen und Trusts in der Regel keine direkte Verbindung zum deutschen Steuerpflichtigen erkennen lassen. Schlussfolgerungen, wie damit am besten umgegangen wird, muss jeder Steuersünder für sich selbst ziehen.
    Allerdings gibt es hier eine Lücke: In einem BFH -Urteil vom 28. Juni 2007 (Az. II R 21/05) wird zwischen selbständigen Vermögensmassen und verdeckten Treuhandverhältnissen unterschieden. Dazu stellt die im Bereich Selbstanzeigen tätige Frankfurter Rechtsanwaltskanzlei Dr. Mutter fest: „Nach Auffassung des BFH liegt keine schenkungsteuerlich relevante Vermögensübertragung in solchen Fällen vor, in denen sich der Stifter Zugriffsrechte auf die Vermögenswerte vorbehält, wenn also die Befugnis zur Verfügung über das übertragene Vermögen beim Stifter verbleibt“ („FAZ“, 16.6.2010). Dafür sind vier Kriterien wichtig:
Der verwaltende Treuhänder ist bei Ausschüttungen an die Weisungen des Stifters gebunden.
Der Stifter kann einen Treuhänder oder Verwalter nach eigenem Ermessen ablösen.
Der Stifter kann die Vermögensübertragung auf die Stiftung/den Trust jederzeit rückgängig machen.
Der Stifter kann zu Lebzeiten jederzeit über das Stiftungsvermögen verfügen. Er ist somit dem Inhaber eines Bankkontos beziehungsweise -depots gleichgestellt.
    Fazit: Wollen Steuerpflichtige Schenkungsteuer vermeiden, muss eine Stiftung beziehungsweise ein Trust den Stifter selbst begünstigen, nicht dessen mögliche Erben.
Erbengemeinschaften mit schwarzem Vermögen
    Viele Steuersünder finden es mit zunehmendem Alter wichtig, ein „sauberes“ Erbe zu hinterlassen. Ihnen ist klar, dass die Erben sonst häufig vor unlösbaren Problemen stehen, denn diese wissen meist nicht, wie sie mit einem schwarzen Erbvermögen umgehen sollen. Diese Situation wird noch schwieriger, wenn eine Erbengemeinschaft sich nicht auf ein Vorgehen einigen kann. Einerseits möchten sie das Erbe antreten, andererseits scheuen sie sich davor, die Last des illegalen Vermögens zu tragen. Auch ist das Entdeckungsrisiko bei Erbengemeinschaften besonders hoch, einfach weil mehrere Personen beteiligt sind.
    Während ein Teil der Erbengemeinschaft nichts mit Schwarzgeld zu tun haben und daher Auslandskonten und -depots bei der Erbschaftsteuererklärung angeben will, beruft sich der andere Teil auf den

Weitere Kostenlose Bücher