Steuerflucht - Das Milliardengeschaeft mit dem Schwarzgeld Ein Insider packt aus
der endgültigen Ratifizierung des Steuerabkommens böse Überraschungen, wenn sie an ihr Konto wollten. Große Barauszahlungen waren nicht mehr möglich. Der Grund dafür: Die Schweizer Banken haben sich im Rahmen des neuen Abkommens zu einer einmaligen Abschlagszahlung über zwei Milliarden Franken an den deutschen Fiskus verpflichtet. Sie machen sich Sorgen, dass sie auf der Summe sitzen bleiben, wenn bis Anfang 2013 zu viele Vermögen von Deutschen abgezogen werden.
Doch für Ausländer mit Schwarzgeld wird es noch schlimmer kommen: Die neue „Weissgeld-Strategie“ der Berner Regierung sieht vor, dass die Betreffenden, wenn sie Geld in der Schweiz anlegen wollen, gegenüber der Bank schriftlich erklären, ihre Steuerpflichten in der Heimat bereits erfüllt zu haben oder ihnen noch nachkommen werden. Besteht ein begründeter Verdacht, müssen Schweizer Banken die Geschäftsbeziehungen künftig ablehnen. Bei den vorhandenen Konten ist vorgesehen, dass die Geschäftsbeziehung abgebrochen oder das Guthaben nach Anweisung des Kunden in ein anderes Land transferiert wird. Damit will der Finanzplatz Schweiz glaubwürdiger, wettbewerbsfähiger und integrer werden. Und: Künftig will die Schweiz im Kampf gegen Geldwäsche auch schwere Steuerdelikte berücksichtigen.
Neben dem Schwarzgeld aus Deutschland, Frankreich, Italien und Großbritannien liegt bei den Schweizer Banken rund 14 Milliarden Euro unversteuertes Geld aus Österreich. Das soll nun heim in die Alpenrepublik geholt werden. Bereits Ende 2011 hatte Claus Raidl , Präsident der Österreichischen Nationalbank , für eine Steueramnestie plädiert. Als Gegenleistung für die Straffreiheit sollen die Schwarzgeldbesitzer die Zinserträge der letzten zehn Jahre versteuern. Das soll Österreich „mit einem Schlag rund eine Milliarde Euro bringen“ („Die Presse“, 2.12.2011) – ein wichtiger Beitrag zur Sanierung des defizitären österreichischen Staatshaushalts.
Kernelemente des Vertrags zwischen den beiden Alpenländern sind eine gestaffelte Nachbesteuerung von nicht deklarierten Altvermögen und eine laufende Besteuerung von Kapitalerträgen mit 25 Prozent – allerdings ohne Namensnennung. Gleichzeitig soll der Marktzutritt für Finanzdienstleister in beide Richtungen erleichtert werden.
Die Unterschiede zu den zwei anderen Verträgen: Gegenüber Österreich bewegt sich der Abgeltungsteuersatz zwischen 15 und 38 Prozent auf die hinterzogenen Vermögen (Deutschland 21 bis 41 Prozent). Darüber hinaus werden Zinseinkünfte – anders als in Deutschland – bis 2009 grundsätzlich mit dem individuellen Steuersatz berechnet. Zudem müssen die Schweizer Banken keine Vorauszahlung an Österreich leisten. Auch wird aus Kontrollanfragen aus Wien verzichtet.
Um die OECD -Standards durchzusetzen, hat Österreich zwischenzeitlich zusätzlich Abkommen über Rechts- und Amtshilfe sowie Informationsaustauschabkommen für die Steuerzeiträume ab 2010 mit den Niederlanden und Schweden sowie für die Steuerzeiträume ab 2011 mit Andorra, Dänemark, Gibraltar, Luxemburg, Mexico, Monaco, San Marino und Singapur geschlossen. Vom automatischen Informationsaustausch betroffen sind die Bereiche unselbständiges Einkommen, Lebensversicherungen, Pensionen, Vorstands- und Aufsichtsratsvergütungen sowie Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.
Die SPÖ-ÖVP-Regierungskoalition schätzt, dass bis zu 20 Milliarden Euro unversteuertes österreichisches Geld in der Schweiz liegen. Ein Gutteil davon ist schon während und nach dem Zweiten Weltkrieg in den vermeintlich sicheren Hafen Schweiz gebracht worden. Andere Gelder stammen zum Beispiel aus Provisionen, die sich österreichische Geschäftsleute direkt auf ein Schweizer Konto haben überweisen lassen.
Kapitel 11: Der Weg zurück in die Steuerehrlichkeit
Kapitel 11
Der Weg zurück in die Steuerehrlichkeit
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