Steuerflucht - Das Milliardengeschaeft mit dem Schwarzgeld Ein Insider packt aus
wirtschaftlich eng verflochtenen Staatengruppe einen automatischen Informationsaustausch vor. Ein effektives Instrument gegen Steuerflucht, weil automatisierte Kontrollmitteilungen verhindern, dass den nationalen Steuerbehörden Kapitalerträge ihrer steuerpflichtigen Bürger im Ausland verborgen bleiben. Darüber hinaus wollten die EU -Institutionen den automatischen Informationsaustausch möglichst umfassend einführen, auch mit verbundenen Drittstaaten, zu denen die Schweiz gehört.
Für Österreich und Luxemburg gilt bis heute eine Ausnahmeregelung, sie sind nicht von der Richtlinie erfasst. Aber der Druck durch die EU -Partner wächst, vor allem vor dem Hintergrund der Finanzkrise, und löst Verhandlungsbereitschaft bei den beiden Regierungen aus. Dies wurde möglich, weil diejenigen EU -Länder, die die Zinsrichtlinie voll umgesetzt haben, nahezu als Einheit aufgetreten sind. Dieser Prozess wird durch das neue Steuerabkommen jedoch konterkariert: Wenn Deutschland mit der Schweiz statt des automatischen Informationsaustauschs eine Amnestie für die Vergangenheit und eine pauschale anonyme Abgeltungsteuer für die Zukunft vereinbart – warum sollen dann die Regierungen Österreichs, Luxemburgs und anderer Drittstaaten die für sie günstige Ausnahmeregelung aufgeben?
Das deutsch-schweizerische Steuerabkommen zerstört somit die gemeinsame EU -Strategie. Es hat zwei negative Effekte:
Erstens wird die Errichtung eines automatischen Informationsaustauschs in der gesamten EU dauerhaft verhindert,
zweitens gibt es kein einheitliches Auftreten der EU mehr.
Es droht der Rückfall in die Verflechtungen vieler bilateraler Abkommen, das Folgeabkommen mit Österreich ist typisch dafür. Die Vereinbarungen einzelner Länder mit der Schweiz zerstören den bislang erfolgreichen Prozess, zu einer gesamteuropäischen Lösung zu kommen. Indem nationale Regierungen versuchen, sich mit der Schweiz individuell zu einigen, erschweren sie die Lösung der Steuerfluchtproblematik mit anderen Staaten.
Steuerhinterzieher, die nervenstark genug waren, ihr Schwarzgeld lange versteckt zu halten, werden mit der Amnestie belohnt. Und sie werden im Vergleich meist weniger Steuern nachzahlen müssen, als die Steuerehrlichen bereits gezahlt haben. In Zukunft gilt eine Abgeltungsteuer, die durch die damit verbundene Anonymität weiter dazu beiträgt, illegale Aktivitäten zu verschleiern. Sie verhindert außerdem eine leistungsgerechte Besteuerung, weil ein einheitlicher Steuersatz statt eines progressiven Tarifverlaufs gilt. Auch bietet das Abkommen zahlreiche Schlupflöcher, etwa bei Stiftungen, Körperschaften und beim Verlagern des Kapitals in andere Steuerparadiese – beispielsweise nach Hongkong oder Singapur. Das Ergebnis: Die Steuereinnahmen in den Mitgliedstaaten der EU werden dauerhaft sinken. Steuerhinterzieher wird’s freuen. Das Aussitzen hat sich für sie gelohnt.
Die Schweizer „Weissgeld-Strategie“
Seit 2009 hat die Schweiz rund 30 Doppelbesteuerungsabkommen ausgehandelt, in denen das Prinzip der Amtshilfe auf Antrag bei einem Verdacht auf Steuerhinterziehung verankert ist. Von der Beihilfe zur Steuerhinterziehung will die Schweiz heute angeblich nichts mehr wissen. „Es ist im Interesse der schweizerischen Wirtschaft, dass es in der Welt einen sicheren Hafen gibt, auch für Kapital, das vor religiösen Konflikten oder politischen Wirren Schutz sucht. Aber es darf nicht sein, dass Kunden nur aus steuerlichen Gründen zu unseren Banken kommen“, so Bankenverbandspräsident Patrick Odier in der „FAZ“ vom 19.2.2012. „Steuerflüchtlinge können in der Schweiz nicht mehr mit Schutz rechnen.“
Der letzte Beweis, dass die Schweizer Banken diesem Anspruch tatsächlich gerecht werden, steht noch aus. Gerne verweisen vor allem die Geldhäuser in Genf darauf, dass die Staaten ihrer vorwiegend nahöstlichen Kunden sowieso keine Steuern kennen. Aber was mit den Vermögen aus Russland, Indien oder Nordafrika ist, weiß niemand. Eines ist klar: Die Finanzinstitute verkannten den Wind des Wandels in der Vermögensverwaltung. Schon vor der Finanzkrise galt Steuerhinterziehung nicht mehr als Kavaliersdelikt. Doch erst 2008 brachte die endgültige Wende. Der Überzeugung, die „Reichen“ dürften sich nicht mehr so einfach wie bisher davonstehlen, wenn in den Staatshaushalten riesige Finanzlöcher klaffen, widersprach niemand mehr.
Im Gegenteil: Deutsche, die ihr Schwarzgeld in der Schweiz gebunkert hatten, erlebten noch vor
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