Steuerflucht - Das Milliardengeschaeft mit dem Schwarzgeld Ein Insider packt aus
vollumfänglich auf den Weg der Steuerehrlichkeit zurückkehrt. Das heißt: Es reicht nicht mehr aus, nur die heimlichen Auslandskonten offenzulegen, deren Aufdeckung man – beispielsweise nach dem Ankauf einer CD mit den Daten einer bestimmten Bank – gerade befürchtet. Alle nicht deklarierten Konten müssen dem Fiskus genannt werden. Um das zu erreichen, hat der Gesetzgeber an mehreren Punkten nachgelegt:
Wer in einer Teilselbstanzeige nur für ein Jahr nachdeklariert hat oder zunächst nur eines von mehreren Schwarzgeldkonten angibt, dem kann das Finanzamt daraus einen Strick drehen, wenn später weitere Geheimkonten auffliegen.
Wer mehr als 50.000 Euro nachträglich zu offenbaren hat, muss fünf Prozent Strafzins auf den zuvor „verkürzten“ Steuerbetrag zuzüglich sechs Prozent Zinsen zahlen.
Bei Selbständigen ist eine strafbefreiende Selbstanzeige nur noch bis zur Ankündigung einer Betriebsprüfung möglich.
Teilselbstanzeigen haben keine strafbefreiende Wirkung mehr. Wer sich selbst anzeigt, muss dies für die betreffenden Jahre vollständig tun, ein Nachkorrigieren ist nicht möglich. Und: Pro Steuerart kann nur noch einmal nacherklärt werden. Alle unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart, beispielsweise Einkommen- oder Umsatzsteuer, müssen vollständig dargelegt werden, egal wie lange sie zurückliegen.
Eine Selbstanzeige muss demnach alle Steuerstraftaten der vergangenen zehn Jahre umfassen. Wer zum Beispiel bei der Einkommensteuer nachdeklariert, muss alle Einkünfte angeben, auch die aus Kapitalanlagen, Vermietung oder Verpachtung.
Die verschärfte Gesetzeslage erklärt sich dadurch, dass der Fiskus heute über taugliche Waffen im Kampf gegen Steuerhinterziehung verfügt. So ist vor allem durch zahlreiche neue Doppelbesteuerungsabkommen – beispielsweise mit der Schweiz – der Informationsaustausch gesichert. Auch dass seit 2008 ständig neue CDs mit den Daten deutscher Bankkunden im Ausland aufgetaucht sind, hat dazu beigetragen. Aus Angst vor Enttarnung haben sich rund 50.000 Steuersünder bei den Finanzbehörden selbst angezeigt, zusätzliche Gelder in Milliardenhöhe flossen in die leere Staatskasse. Auch künftig werden solche CDs gekauft werden, Steuersünder müssen also weiterhin befürchten, aufzufliegen.
Ein Taktieren gegenüber den Finanzbehörden hat für Steuersünder keinen Sinn mehr. Die Devise für sie kann nur lauten: Selbstanzeige – vollständig oder gar nicht.
Die Steuerbeichte hat ihren Preis
Der Steuersünder verfolgt mit einer Selbstanzeige vor allem ein Ziel: Straffreiheit. Gleichzeitig bereinigt er damit steuerliche Verfehlungen in der Vergangenheit, ohne dass eine Strafe verhängt wird. Doch das hat seinen Preis, eine Selbstanzeige führt zu einer Nachveranlagung der letzten zehn Jahre. Das Ergebnis daraus wird um die Verzugszinsen ergänzt. Für die Jahre, die vor der Verjährungsfrist von zehn Jahren liegen, verliert der Fiskus seinen Anspruch, hier greift die Verjährung.
SCHLAFLOSE NÄCHTE AN DER OSTSEE
Von der Verjährung profitierte auch ein Unternehmer aus Lübeck, der seinen Betrieb in den 1970er-Jahren an einen holländischen Konkurrenten verkauft hatte. Ein kleinerer Teil des Millionenverkaufserlöses war damals in die Heimat geflossen und steuerlich ordnungsgemäß deklariert worden. Den größeren Teil aber hatte der Käufer von den Niederlanden aus direkt in die Schweiz transferiert. Jahrzehnte ging das gut – bis der deutsche Fiskus Ende 2010 den Ankauf einer CD mit rund 3.500 Kundendatensätzen der Credit Suisse meldete. Schlaflose Nächte an der Ostsee waren die Folge. Das fortgeschrittene Alter und die im Wartestand stehenden Erben taten das ihre.
Die Selbstanzeige war für den hanseatischen Kaufmann ein Horror – die Erleichterung danach lebensverlängernd. Die Millionennachzahlung an den Fiskus ist heute längst vergessen, verschmerzen konnte er sie auch. Denn wegen der Verjährung kassierte er die Erträge aus seinem Schwarzgeld in der Schweiz aus den ersten 20 Jahren nach dem Verkauf steuerfrei. Damit war die Steuernachzahlung 2011 mehr als ausglichen. In einer solch komfortablen Situation sind aber wohl nur wenige Steuersünder.
Testamentsänderung nicht vergessen
Wer sich selbst anzeigt, muss auch sein Testament überprüfen und an die neue Vermögenssituation anpassen. Denn er erhält einen neuen Vermögensgegenstand, der bisher zwar existierte, aber nur eingeschränkt verfügbar war. Nach der Selbstanzeige kann er auf das
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