Steuerflucht - Das Milliardengeschaeft mit dem Schwarzgeld Ein Insider packt aus
Ausland finden und damit fehlt ein Anfangsverdacht, um überhaupt Ermittlungen aufnehmen zu können.
Zudem bietet die Abgeltungsteuer Anlegern einen handfesten Grund, Kapital ins Ausland auszulagern: Bei der Besteuerung von Kursgewinnen werden jetzt Erträge erfasst, die bis Ende 2008 noch steuerfrei waren. Auch bestehen zahlreiche legale Möglichkeiten, die Abgeltungsteuer zu umgehen. Dazu sind bei redlichen Steuerpflichtigen mit hohen Kapitaleinkünften vor allem Liechtensteiner und Luxemburger Lebensversicherungen beliebt: Die Erträge daraus bleiben während der gesamten Laufzeit steuerfrei. Sie werden erst bei Laufzeitende der Versicherung mit der Hälfte des persönlichen Einkommensteuersatzes belegt.
Und es gilt: Wer Wertpapiere im Ausland verwahrt, muss die erzielten Erträge und Kursgewinne in seiner Einkommensteuererklärung angeben. Diese werden dann hierzulande mit 25 Prozent besteuert. Holt ein Anleger aber seine ausländischen Depotwerte zurück in die Heimat, verfügt das neue Finanzinstitut in der Regel nicht über Angaben zu Anschaffungsdaten. Werden die Titel dann verkauft, beträgt der Steuerabzug pauschal 30 Prozent vom Veräußerungspreis. Dabei spielt es keine Rolle, ob überhaupt ein Gewinn erzielt wurde. Der Steuerabzug kann zwar nachträglich über das Heimatfinanzamt korrigiert werden. Dafür muss der Steuerpflichtige aber die gesamte Anlagehistorie etwa auf den Channel Islands oder den Bahamas detailliert angeben.
Ob Frankreich, Großbritannien, Italien oder Spanien – zwischen den EU-Regierungen besteht der Konsens, eine Abgeltungsteuer auf Investments zu testen. Fraglich ist aber, ob es dabei – wie bei der EU-Zinssteuer – zu einer Harmonisierung kommt. Am Ende soll es gelingen, mit EU-Zinssteuer und Abgeltungsteuer Steuerschlupflöcher im Ausland zu schließen. Dabei bleibt international allerdings einiges unklar. Es existieren zwar ähnliche Steuersätze, dem Steuerpflichtigen bleiben von Land zu Land aber unterschiedliche Nachsteuerrenditen. Mehr als 20 Prozent sollte die Abgeltungsteuer nach Expertenmeinung jedoch nicht betragen.
In Belgien sind Veräußerungsgewinne grundsätzlich steuerfrei. Bestimmte Dividenden unterliegen einer reduzierten Quellensteuer (25 Prozent), Zinserträge werden mit 15 Prozent besteuert.
Bulgarien: durchgängig zehn Prozent.
Dänemark: null Prozent auf Zinserträge und Veräußerungsgewinne, 28 Prozent auf Dividenden.
Estland: durchgängig 18 Prozent.
Finnland: durchgängig 28 Prozent.
In Frankreich bleiben Veräußerungsgewinne bis zu 20.000 Euro pro Jahr steuerfrei; diese sind gänzlich steuerfrei, wenn eine achtjährige Haltefrist eingehalten wird. Weiter gibt es Sonderregelungen für Zinsanlagen sowie eine Steuer auf Zinserträge von 27 Prozent und auf Dividenden von null Prozent.
Griechenland: Steuern auf Zinserträge zehn Prozent, Dividenden und Veräußerungserlöse null Prozent.
Großbritannien: Veräußerungsgewinne bleiben bis 8.800 Pfund pro Jahr steuerfrei, bei darüberliegenden Veräußerungsgewinnen reduziert sich die steuerliche Bemessungsgrundlage mit zunehmender Betragshöhe bis auf 60 Prozent. Es wird keine Quellensteuer auf Zinsen aus Postsparbüchern, Bankeinlagen und Ähnliches sowie auf börsennotierte Eurobonds erhoben. Steuer auf Zinserträge 20 Prozent, auf Dividenden null Prozent.
Irland: durchgängig 20 Prozent.
In Italien erfolgt eine unbegrenzte Besteuerung von Veräußerungsgewinnen mit einem Satz von 12,5 Prozent. Sonderregelungen gibt es unter anderem für öffentliche Anleihen und sogenannte Sparaktien.
Lettland: durchgängig 25 Prozent.
Litauen: Zinserträge und Veräußerungsgewinne null Prozent, Dividenden 15 Prozent.
Luxemburg: durchgängig zehn Prozent, Veräußerungsgewinne werden nach einer Haltefrist von sechs Monaten nicht besteuert.
Malta: Steuer auf Zinserträge 15 Prozent, auf Dividenden und Veräußerungsgewinne null Prozent.
In Österreich werden Veräußerungsgewinne von Privatanlegern nach einer Haltefrist von zwölf Monaten nicht besteuert, auf Zinserträge und Dividenden fallen 25 Prozent an.
Polen: durchgängig 19 Prozent.
Portugal: Steuer auf Zinserträge 20 Prozent, auf Dividenden 15 Prozent, Veräußerungsgewinne werden nicht besteuert.
Rumänien: durchgängig 16 Prozent.
Schweden: durchgängig 30 Prozent.
In der Schweiz sind private Kursgewinne steuerfrei, bei Dividenden werden 35 Prozent erhoben.
Slowakei: durchgängig 19 Prozent.
Spanien:
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