Gesellschaftsrecht, die seit 2006 gelten. Seitdem können Ausländer in vielen Branchen bis zu 100 Prozent Anteile halten, in manchen jedoch künftig um bis zu 70 Prozent.
Weitere Informationen und Ansprechpartner:
Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate
HiroshimastraÃe 18â20, D-10785 Berlin
Tel.: 030-51 65 16, Fax: 030-51 65 19 00
The German Industry & Commerce Office Dubai
Dubai, Tel.: 00971-44 47 01 00, Fax: 00971-4-397 00 03
E-Mail:
[email protected] Hamt & Associates Chartered Accountants
Dubai, Tel.: 00971-43 27 77 75, Fax: 00971-43 27 76 77
www.hlbhamt.com
Berater vor Ort:
Schlüter Graf & Partner
Business Bay â The Citadel Tower
20th Floor, Offices 2001â2005, P.O. Box 29337, Dubai, United Arab Emirates
Tel.: 00971-4-4 31 30 60, Fax: 00971-4-4 31 30 50
Abu Dhabi
Flughafen: Abu Dhabi, 30 Min. zum Zentrum
Hotels:
Le Meridien, Tel.: 00971-26 44 66 66, www.lemeridienabudhabi.com
Sheraton Abu Dhabi, Tel.: 00971-2-6 77 33 33,
www.sheratonabudhabihotel.com
Dubai
Flughafen: Dubai, 30 Min. zum Zentrum
Hotels:
Burj Al Arab, Tel.: 00971-4-3 01 77 77, www.jumeirah.com
Al Qasr, Tel.: 00971-4-3 66 88 88, www.jumeirah.com
Freihandelszonen in den Vereinigten Arabischen Emiraten
Die meisten Emirate der VAE haben aufgrund eigener Hoheitsrechte Freihandelszonen eingerichtet. Diese sind als ein gesondertes Gebiet innerhalb der VAE zu verstehen, in denen die Bundes- und Emiratsgesetze nur insoweit Anwendung finden, als die jeweilige Freihandelszone keine eigenständigen gesetzlichen Regularien verabschiedet hat. Bei einem Import in eine Freihandelszone und einem sich anschlieÃenden Re-Export von Waren in andere Länder als die VAE fällt kein Einfuhrzoll an. Im Gegensatz zu Niederlassungen innerhalb der VAE, die grundsätzlich den Regelungen des VAE-Gesellschaftsgesetzes unterliegen, sind Freihandelszonen von den dort verankerten Vorschriften befreit. Die Niederlassung in einer Freihandelszone bietet dem ausländischen Investor somit die Möglichkeit, eine 100-prozentige eigene Handels-, Dienstleistungs- oder Produktionsniederlassung zu gründen.
Unterschiede gegenüber einer Niederlassung innerhalb der VAE
Sämtlichen Niederlassungsformen im Bereich Handel, Dienstleistungen oder industrielle Produktion ist eine aktive Teilnahme am Wirtschaftsleben erlaubt, es können ungehindert Waren importiert und exportiert werden. Die folgenden Investitionsanreize sind für nahezu alle Freihandelszonen der VAE typisch: 100 Prozent ausländische Beteiligung an Kapitalgesellschaften â kein Importzoll â zwischen 15 und 50 Jahre garantierte Steuerbefreiung â freier Kapital- und Gewinntransfer â modernste Kommunikationseinrichtungen â günstige Strom- und Wassergebühren â umfassende Dienstleistungsangebote â Personalvermittlung â gute Infrastruktur â Unterbringungsmöglichkeiten für Personal auf dem Gelände der Freihandelszone.
Einige Freihandelszonen bieten die Möglichkeit des Erwerbs von Immobilienflächen, die bislang in den Freihandelszonen nur angemietet werden konnten. Dieser Investitionsanreiz wird in Zukunft auch von anderen Freihandelszonen angeboten werden. Einige der im Aufbau befindlichen Freihandelszonen vergeben bereits Lizenzen. Die Befreiung der in den Freihandelszonen ansässigen Niederlassungen von den Vorschriften des VAE -Gesellschaftsgesetzes hat keine völlige Aushebelung der in den VAE geltenden Rechtsgrundsätze zur Folge. Die von den Freihandelszonen erteilten Lizenzen beschränken sich grundsätzlich nur auf das Gebiet der jeweiligen Freihandelszone. Dies hat zur Folge, dass zum Export in die VAE ein Handelsvertreter, Importeur oder auch ein Joint Venture in Form einer Vertriebsgesellschaft benötigt wird, sofern der Endabnehmer nicht über eine entsprechende Lizenz verfügt, die den Import aus einer Freihandelszone ermöglicht.
Tätigkeiten auÃerhalb einer Freihandelszone, das heiÃt innerhalb der VAE , bedürfen der Genehmigung der jeweiligen Freihandelszone, wobei sich diese Tätigkeiten grundsätzlich auf Begleittätigkeiten zu den von der Niederlassung ausgeführten Aktivitäten beschränken, etwa Schulungs-, Instandsetzungs- oder Reparaturtätigkeiten. Sofern der Geschäftszweck eines Unternehmens ausschlieÃlich die Erbringung von Dienstleistungen beinhaltet, können diese auch auÃerhalb einer Freihandelszone