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Steueroasen Ausgabe 2013

Steueroasen Ausgabe 2013

Titel: Steueroasen Ausgabe 2013 Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Hans-Lothar Merten
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Holdingvariante eignet sich für Investitionen in junge Unternehmen (Venture Capital), weil sie die Haftung und damit die Risiken der Eigentümer beschränkt. Steuervorteile gibt es aber keine.
    Fiskalische Auslieferungsabkommen: keine
    Der Steuerwettbewerb wird härter
    Luxemburg ist für die Ansiedlung von Unternehmen hochinteressant. Das Großherzogtum ist auf dem Weg, steuerlich so etwas wie eine „Schweiz mitten in der EU“ zu werden. Namhafte Konzerne haben ihren Europa -Sitz bereits nach Luxemburg verlegt. Die Vermögensteuer wurde abgeschafft. Auch Erbschaften in direkter Linie werden nicht besteuert. Außerdem gibt es im Großherzogtum nach sechsmonatiger Haltefrist eine totale Steuerfreiheit für Spekulationsgewinne. Paradiesische Verhältnisse vor allem für geplagte deutsche Steuerzahler. Zinsen von EU-Ausländern werden mit einer Quellensteuer von 35 Prozent belastet.
    Rechtssystem: Gesellschaftsrecht vom 10. August 1915 mit Änderungen. Holdinggesellschaften werden gemäß Gesetz vom 31. Juli 1929 steuerlich begünstigt. Ihnen ist jedoch jede eigene Aktivität untersagt.
    Patentschutz: Eintragungen erfolgen für Warenzeichen seit dem 1. Januar 1972 im Benelux-Warenzeichengesetz. Seit 1. Januar 1975 gilt zudem das Benelux-Musterschutzgesetz.
    Wohnsitznahme: Für EU -Angehörige keine Beschränkungen, wegen der hohen Besteuerung jedoch nicht empfehlenswert.
    Steuern: Ansässige: Progressive Einkommensteuer, vergleichbar der deutschen. Abgeschafft wurden die Vermögen- und Erbschaftsteuer. Doch die lassen sich auf null Prozent reduzieren: Wird die Zinseinlage über eine SICAR (Societe d’investissement en capital à risque – Risiko-Beteiligungs-Gesellschaft) getätigt, dort sechs Monate belassen und dann wieder abgehoben, fällt die Zehn-Prozent-Steuer nicht an. Weitere Informationen dazu:
    Services Généraux des Gestion S.A. Tel.: 00352-4 66 11 11
    Gesellschaften: für Holdinggesellschaften keine Einkommen- oder Körperschaftsteuer
    Doppelbesteuerungsabkommen: Ja, finden aber keine Anwendung auf die Holdinggesellschaften.
    Bevorzugte Gesellschaftsform: Holding
    Luxemburg zeichnet sich durch holdingfreundliche Gesetze aus. Während das Großherzogtum persönliches und Firmeneinkommen, Veräußerungsgewinne, Vermögen, Kapitalübertragungen, Erbschaften und Schenkungen ähnlich hoch wie die Nachbarländer besteuert, werden den Holdinggesellschaften steuerliche Privilegien eingeräumt. Sie zahlen weder Körperschaftsteuer auf Dividenden noch auf Gebühren und sind von der Steuer auf Veräußerungsgewinne sowie von der Quellensteuer auf Dividendenausschüttungen befreit, auch Darlehenszinsen bleiben steuerfrei. Dagegen unterliegen Holdings den ausländischen Quellensteuern auf empfangene Dividenden, Zinsen und Patentgebühren, da sie nicht von den DBA Luxemburgs profitieren. Holdings, die von der Zinsbesteuerung befreit sind, zahlen eine einmalige Eintragungsgebühr von einem Prozent des Nettovermögens sowie eine jährliche Emissionssteuer von 0,2 Prozent auf den Ausgabewert. Notierte Gesellschaften werden auf Basis ihres durchschnittlichen Börsenwertes des Vorjahres veranlagt.
    In der Regel wird die Holding in Form der Aktiengesellschaft (Société Anonyme – SA) gegründet. Die Gesellschaft muss in Luxemburg ein Büro unterhalten und das Gesellschaftskapital bei normalen Holdings voll eingezahlt sein. Holdings können auch als Treuhandgesellschaften gegründet werden. Das nutzen viele Auslandsbanken, indem sie ihren Kunden einen Treuhandservice anbieten, den sie über die Channel Islands abwickeln.
    Gründungsdauer: Ein bis vier Wochen. Die Gründungskosten sind mit rund 5000 Euro anzusetzen, die Domizilisation liegt jährlich bei rund 3800 bis 5000 Euro, die Kosten für die jährliche Testierung richten sich nach der Abschlusshöhe.
    Lebenshaltungskosten: Niveau wie Bundesrepublik
    Captives: Zunehmend interessant wird der Captive- und Rückversicherungssektor. In der Rechtsform der GmbH können sie Rückstellungen für Katastrophen bilden, wodurch sich Steuerzahlungen um Jahre hinauszögern lassen. Dabei unterstellen die Behörden, dass deren Muttergesellschaften, die sich in einem EU -Land befinden, von den Behörden dort überwacht werden.
    Schiffsregister: Luxemburg ist auch eine Billigflagge. Reedereien

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