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Steueroasen Ausgabe 2013

Steueroasen Ausgabe 2013

Titel: Steueroasen Ausgabe 2013 Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Hans-Lothar Merten
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Steuerbetrugskriminalität hatte, wurden 2010 abgeschafft. Doch wie ein zukunftsfähiges Geschäftsmodell Liechtenstein – mit einer Balance von Diskretion und Transparenz – aussehen wird, steht noch in den Sternen. Seit Anfang 2011 werden an deutsche Finanzbehörden Auskünfte erteilt. Mitte 2011 haben sich Liechtenstein und Deutschland auf ein neues DBA geeinigt.
    Liechtenstein wird künftig mit der EU gegen Steuerbetrug und ähnliche Delikte eng zusammenarbeiten. Das Fürstentum hat sich verpflichtet, für direkte Steuern wie Einkommen- und Unternehmenssteuern in Fällen von Betrug Rechts- und Amtshilfe zu leisten. Für die indirekten Steuern wurde grundsätzlich für alle Deliktarten ein Informationsaustausch vereinbart. Auch in der Bekämpfung von Geldwäsche soll die Zusammenarbeit der nationalen Behörden ausgebaut werden.
    Das mit der EU vereinbarte Abkommen orientiert sich weitgehend an einem entsprechenden Betrugsbekämpfungsabkommen mit der Schweiz . In beiden Fällen beschränkt sich die Kooperation hinsichtlich der direkten Steuern auf den Steuerbetrug. Deutschland und Liechtenstein haben sich darüber hinaus bilateral auf einen Informationsaustausch in Verdachtsfällen bei Steuerhinterziehung verständigt. Beide Abkommen sind für das Steuerjahr 2010 in Kraft getreten. Seit 2010 leistet das Fürstentum auch US-Behörden bei der Jagd nach Steuersündern Rechtshilfe.
    Auf EU -Ebene hat sich das Fürstentum nach langen Verhandlungen bereit erklärt, ebenso wie die Schweiz , die EU -Quellensteuer an den Heimatstaat des Anlegers abzuführen. Davon ausgenommen sind zwischengeschaltete Offshore-Gesellschaften, Trustkonstruktionen und Finanzprodukte, die keinen klassischen Zins abwerfen, aber trotzdem einen Ertrag garantieren, vor allem Stiftungen à la Liechtenstein . Deren Statuten wurden überarbeitet (s. S. 156).
    Rechtskonstruktionen in Liechtenstein
    Holding- und Sitzunternehmen
    Entscheidend für die steuerliche Behandlung dieser Gesellschaften ist, dass sie in Liechtenstein keine Geschäftstätigkeit ausüben.
    Holdingunternehmen: Ihr Zweck ist ausschließlich oder vorwiegend im Bereich der Vermögensverwaltung, der Haltung und Verwaltung von Beteiligungen. Mögliche Tätigkeiten: Kapitalanlagen jeder Art, Haltung von Beteiligungen, Haltung von immateriellen Rechten, Patenten und Copyrights, Haltung von Immobilien und Grundstücken.
    Sitzunternehmen: Jede juristische Person, die im Fürstentum ihren Sitz unterhält und deren Zweck über die Bereiche der Vermögensverwaltung sowie der Haltung und Verwaltung von Beteiligungen hinausgeht, zum Beispiel Handel mit Waren aller Art, Verwertung von Patenten, Lizenzen und sonstigen Rechten, Erbringung von Dienstleistungen aller Art, Vermittlungs- und Beratungstätigkeiten aller Art.
    Gängigste Gesellschaftsformen
    Anstalt: Mindestkapital 30 000 CHF
    Aktiengesellschaft: Mindestkapital 50 000 CHF
    Für beide Gesellschaftsformen gilt seit 2011 eine Flat Tax von 12,5 Prozent, die Coupon- und Kapitalsteuer wurde abgeschafft.
    Treuunternehmen mit Rechtspersönlichkeit: Mindestkapital 30 000 CHF, keine Besteuerung für das Halten von Vermögenswerten aller Art, ähnelt dem angelsächsischen Trust.
    Stiftung: Mindestkapital 30 000 CHF, Mindeststeuer 1200 CHF
    Der Finanzsektor mit seinen 16 Banken, 395 Treuhändern und Treuhandgesellschaften, 41 Versicherungs- und 27 Fondsgesellschaften trägt 30 Prozent zum BIP bei. Der Datenklau führte bei den Banken zu massiven Geldabgängen. Die verwalteten Kundengelder fielen von 171 Milliarden CHF im Jahr 2007 auf 125 Milliarden CHF Ende 2011 zurück. Das wiegt schwer, da der Finanzsektor des Fürstentums im internationalen Vergleich mit einem Anteil von 33 Prozent am BIP überdurchschnittlich ist. Zum Vergleich: Deutschland 4,3 Prozent, Österreich 5,2 Prozent, USA 8,5 Prozent, Großbritannien 11,9 Prozent, Schweiz 11,9 Prozent. Dagegen liegt der Anteil am weltweit grenzüberschreitend verwalteten Vermögen bei nur einem Prozent. Zum Vergleich: Schweiz 27 Prozent, Großbritannien mit Channel Islands und Isle of Man 24 Prozent, Karibik/Panama 12 Prozent, Hongkong/Singapur 12 Prozent. Mit Sonderkonditionen werden Anleger derzeit nach Vaduz gelockt. Doch wer Geld in Liechtenstein hat, muss bis 2015

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