Steuersensitive Geldanlage
weiter nutzt, 105 keine steuerlichen Nachteile gegenüber einem deutschen Inlandsanleger in Kauf, für den das inländische Kreditinstitut durch die Abgeltungsteuer das âSteuerlicheâ übernimmt.
Anlegerhinweis 78
Steuersensitive Geldanleger sollten sich vor Kontoeröffnung über das von der Bank zur Verfügung gestellte Steuerreporting informieren und gegebenenfalls mit ihrem Steuerberater Rücksprache halten. Das Steuerreporting sollte alle in die Anlagen KAP und AUS der Steuererklärung einzutragenden Daten und idealerweise auch Hinweise enthalten, in welche Zeilen dieser Anlagen die jeweiligen Beträge vom Anleger einzutragen sind. AuÃerdem sollte die Bank ein Steuerreporting über alle steuerpflichtigen Wertpapierkauf- und -verkaufsaufträge liefern können.
Wesentlicher Inhalt eines steuerkonformen
Reportings
Das Steuerreporting der Auslandsbank eignet sich für den steuersensitiven Geldanleger nur, wenn es vollständig ist und auch den neuesten deutschen Gesetzesvorschriften bzw. jenen seines Wohnsitzstaates entspricht. Ein steuerkonformes Reporting setzt daher in erster Linie die richtige Klassifizierung aller in einem Depot enthaltenen Finanzinstrumente nach deutschem Steuerrecht voraus; hierbei sind insbesondere steuerkonforme Investmentfonds (also solche, die ihren Berichtspflichten nach dem deutschen Investmentsteuergesetz nachkommen) von intransparenten Investmentfonds zu trennen.
Entscheidende Bedeutung kommt der exakten Zuordnung der einzelnen Erträge sowie den Gewinnen und Verlusten zu. Im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen gelten unterschiedliche Verlustverrechnungsvorschriften. Verluste aus der VeräuÃerung von Aktien müssen von den Verlusten aus der VeräuÃerung übriger Kapitalanlagen separat erfasst werden. Darüber hinaus sollte die Höhe der anrechenbaren Steuern nach dem einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und dem Herkunftsland ausgewiesen sein. Besonders empfehlenswert ist auch die Frage nach dem Umfang des Steuerreportings. Viele Steuerreportings ausländischer Banken enthalten keine Angaben über getätigte steuerpflichtige private VeräuÃerungsgeschäfte ihrer Kunden.
Beispiel 1
Abbildung 3: Erträgnisaufstellung unter Berücksichtigung bereits mit Quellensteuer belasteter Kapitalerträge (Quelle: Zürcher Kantonalbank Ãsterreich AG 106 )
Beispiel 2
Abbildung 4: Steuerreporting unter Ausweis der anrechenbaren Steuern sowie der separat anrechenbaren EU-Zinssteuer (QuSt nach ZIV, Quelle: Zürcher Kantonalbank Ãsterreich AG)
Anlegerhinweis 79
Erträgnisaufstellungen mit gesondertem Ausweis von bereits mit Quellensteuer belasteten Kapitalerträgen und Kapitalerträgen, die nicht dem deutschen Steuerabzug unterlagen, sind besonders hilfreich. Zudem sollte ein separater Gewinn- und Verlustausweis für Aktienanlagen und sonstige Kapitalanlagen sowie die Angabe der jeweiligen Zeilennummer als Ausfüllhilfe für die der Steuererklärung beizufügende Anlage KAP erfolgen.
SchlieÃlich ist es von Vorteil, wenn die Bank das Reporting durch einen spezialisierten Drittanbieter erstellen lässt. Die Auslandsbank sollte dem steuersensitiven Geldanleger auÃerdem jederzeit Auskunft darüber geben können, in welchem Umfang Neuerungen in den Steuergesetzen in künftigen Steuerreportings Berücksichtigung finden.
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ISBN 978-3-7093-0371-9
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