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Taschen-Knigge

Taschen-Knigge

Titel: Taschen-Knigge Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Christina Zacker
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dürfen natürlich das angebrochene Fläschchen mit Duschgel oder Körperlotion mitnehmen (ebenso wie das unangebrochene). Auch das kostbare Parfum im Badezimmer darf als ein Geschenk des Hauses betrachtet werden, sonst stünde es nicht dort. Dasselbe gilt für Obst oder Getränke beziehungsweise andere Aufmerksamkeiten, bei denen Sie ein Kärtchen mit der Aufschrift »Mit freundlichen Grüßen der Direktion« oder Ähnliches vorfinden. Ebenfalls erlaubt: Briefpapier, der Bleistift mit Hotelwerbung und natürlich Hotelkataloge. Absolut tabu hingegen sind Handtücher und Bademäntel, aber auch Aschenbecher, Vasen und Regenschirme - selbst wenn sie den Schriftzug des Hotels tragen. Von Hotel zu Hotel unterschiedlich wird die Sache mit Zeitungen und Zeitschriften gehandhabt. Der Aufkleber »Ihr persönliches Exemplar« weist jedoch eindeutig auf die kostenlose Mitnahmemöglichkeit hin.
    Wenn Sie nicht
wissen, wo die
Grenze zwischen
erlaubt und unerlaubt
liegt, fragen
Sie einfach nach.
Soviel Selbstbewusstsein
sollten Sie
haben.

Wie viel Trinkgeld im Hotel üblich ist
    ▶ EIN WAGENMEISTER parkt bei Ihrer Ankunft das Auto ein? Dafür bekomm er zwischen ein und drei Euro.
    ▶ EIN PAGE steht vor dem Hotel und ruft Ihnen das Taxi? Hilft Ihnen auch beim Einsteigen? Dafür ist ein Euro angebracht. Fürs Koffertragen geben Sie ein bis zwei Euro pro schweres Gepäckstück - sowohl bei der An- als auch der Abreise, wohlgemerkt.
    ▶ SIE ZAHLEN die Abrechnung des Restaurants und/oder der Hotelbar zusammen mit Ihrer Gesamtrechnung bei der Abreise? Dann sollten Sie beim Unterschreiben ein angemessenes Trinkgeld nicht vergessen. Halten Sie sich dabei an die Restaurant-Faustregel: Fünf bis zehn Prozent vom Rechnungsbetrag sind angemessen.
    Der Frühstückskellner
kann ein Extra-Trinkgeld
bekommen,
wenn er sich besonders
um Sie bemüht:
Zwei bis drei Euro sind
üblich.
    ▶ JEMAND von der Rezeption hat Ihnen Konzert- oder Theaterkarten besorgt? Oder etwas Besonderes organisiert, zum Beispiel eine Stadtrundfahrt oder ein Blumengebinde? Diese Zusatzleistung ist ein Trinkgeld wert - je nach Aufwand einen Betrag von drei bis zu 30 Euro (wenn der Concierge es etwa geschafft hat, Ihnen noch Karten für den ausverkauften Opernabend zu organisieren).
    ▶ SIE HABEN vom »Housekeeping« zusätzliche Decken oder Kissen, vergessene Kosmetikartikel oder eine Blumenvase bekommen? Auch das sollten Sie mit etwa einem Euro »pro Stück« belohnen.
    ▶ DER ZIMMERSERVICE (hat dafür gesorgt, dass Sie auch nachts Ihren Heißhunger auf ein Steak stillen konnten? Pro »Lieferung« sind dann zwei bis fünf Euro angebracht.
    ▶ FÜR DAS ZIMMERMÄDCHEN ist bei Ihrer Abreise im Bad oder auf dem Nachttisch eine kleine finanzielle Anerkennung üblich: pro Tag Ihres Aufenthaltes etwa ein bis zwei Euro, bei längeren Aufenthalten zehn Euro pro Woche.
    ▶ SIE SIND in einem Hotel Stammgast? Dann sprechen Sie den Angestellten am Ende Ihres Aufenthalts ein kollektives Lob aus und deponieren Sie bei der Abreise eine größere Summe in einem Umschlag am Empfang. 50 Euro oder mehr fürs Team sind nicht zuviel.
    Wer kein Trinkgeld bekommt
    ▶ Personen, die in Zivilkleidung arbeiten
    ▶ Die Empfangsdame, die Sie bei der Anreise auf ihr Zimmer begleitet und Ihnen die Funktion von Schlüsselanlage, Vorhängen und Geräten erklärt
    ▶ Der Rezeptionist für das Überreichen von Schlüsseln und Nachrichten oder Folgereservierungen in diesem oder einem anderen Hotel.
    ▶ Der Concierge für den Anruf in der Taxizentrale

Wie Sie wirkungsvoll reklamieren
    Seien Sie fair. Ein Fünf-Minuten-Ei kann nicht schon nach drei Minuten serviert werden. Auch können manche Beeinträchtigungen einfach nicht verhindert oder beseitigt werden (zum Beispiel die Geräusche einer Klimaanlage oder des Kühlschranks in der Minibar). Unterscheiden Sie zwischen Pannen (wenn der Wein nach Kork schmeckt, kann niemand etwas dafür) oder Bagatellen und schwerwiegenden Problemen. Kleine Schäden wie durchgebrannte Glühbirnen sollten allerdings schnell behoben werden. Um solch ein akutes Problem zu beseitigen, wenden Sie sich mündlich oder telefonisch ans Housekeeping oder die entsprechende Abteilung. Merken oder notieren Sie sich, mit wem Sie darüber gesprochen haben. Manchmal können Sie aber auch gleich erkennen: Diese Beschwerde wird keine Früchte tragen. Dann rufen Sie bitte nicht lautstark nach dem Manager oder Direktor! Verlangen Sie - besonders abends und nachts - nach

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