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Treibjagd - Unzensiert im Doppelpack (German Edition)

Treibjagd - Unzensiert im Doppelpack (German Edition)

Titel: Treibjagd - Unzensiert im Doppelpack (German Edition) Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Tim K.
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gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird. Die Anweisung zur Benachteiligung einer Person aus einem in §1 genannten Grund gilt als Benachteiligung.

Mobbing
    Der Begriff ist vom Englischen „to mob“ abgeleitet und bedeutet „anpöbeln, angreifen, bedrängen, über jemanden herfallen“. Mobbing steht im engeren Sinn für „Psychoterror“ und verfolgt das Ziel, andere Menschen dauerhaft zu schikanieren, zu quälen und seelisch zu verletzen. Dieses Verhalten ist in den unterschiedlichsten Lebensbereichen zu finden: in der Schule, am Arbeitsplatz, im Sportverein, im Altersheim, im Gefängnis oder auch im Internet (hier: Cyber-Mobbing). Typisch für Mobbinghandlungen sind die Verbreitung falscher Tatsachen, die Erteilung sinnloser Arbeitsaufgaben, Gewaltandrohung, soziale Isolation, aber auch ständige Kritik an der Arbeit. Arbeitsrechtlich ist Mobbing verboten, stellt im Gegensatz zu anderen Ländern in Deutschland jedoch keinen eigenen Straftatbestand dar. Die einzelnen Handlungen dagegen sehr wohl: Körperverletzung, Beleidigung, Verleumdung und Nötigung finden sich alle im StGB. Der Arbeitgeber unterliegt in Deutschland dem Betriebsverfassungsgesetz. Daraus folgt, dass er dafür Sorge zu tragen hat, dass die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter geschützt werden und im Betrieb nicht gemobbt wird. Das Landesarbeitsgericht Thüringen hat sich in einem aufsehenerregenden Urteil auf den Artikel 1 des GG berufen: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ In der Urteilsbegründung wird dies konkret spezifiziert: „Der Staat, der Mobbing in seinen Dienststellen und in der Privatwirtschaft zulässt oder nicht ausreichend sanktioniert, kann sein humanitäres Wertesystem nicht glaubwürdig an seine Bürger vermitteln und gibt damit dieses Wertesystem langfristig dem Verfall preis.“

Vertrauensperson
    Als Vertrauensperson (auch V-Person, V-Mann, oder VP) wird eine Verbindungs-Person bezeichnet, die als ständiger oder zeitweiser Informant für Behörden (z.B. Nachrichtendienste, Zoll, Kriminalpolizei) arbeitet. Die Vertrauens-Person „arbeitet“ unerkannt. Das Bindeglied zwischen der Vertrauensperson und der Behörde stellt der Vertrauensperson-Führer (VP-Führer) dar. Nur er kann eine VP-Vereinbarung treffen. Alle Gespräche zwischen VP und VP-Führer sind vertraulich. Wenn der VP-Führer zuverlässig arbeitet, taucht die Identität der VP nicht in den Akten eines möglichen Strafverfahrens auf. Der VP-Führer hat die Aufgabe, seine VP zu schützen. Er unterliegt einem Zeugnisverweigerungsrecht und muss nicht die Identität offenlegen.

Weltanschauung
    In erster Linie bedeutet es heutzutage die Gesamtheit persönlicher Werte, Vorstellungen und Sichtweisen im Hinblick auf die Rolle des Einzelnen in der Gesellschaft, die Gesellschaft an sich oder gar die gesamte Welt. Häufig sind dabei Themenkreise wie Wissenschaft, Philosophie, Religion, Politik, Wirtschaft, Natur, Kultur und Moral anzutreffen. Weltanschauungen können von Einzelnen, von Gruppen oder ganzen Gesellschaften geteilt werden.

Zensur
    Dies dient der Reglementierung von Informationen. Zensur wird heutzutage vor allem auf Nachrichten, künstlerische und Meinungsäußerungen angewandt. In früheren Zeiten auch gerne in religiöser Sicht. Diktaturen dient sie vor allem zum Schutz vor politischer Opposition. Das „Kontrollwerkzeug“ Zensur wird vor allem zum Schutz von unfähigen oder unwilligen Gesellschaftsgruppen angewendet. Beim sogenannten Jugendschutz wird eine „Vorzensur“ gefordert, z.B. in der Art der freiwilligen Selbstkontrolle der Filmindustrie. Da die Bundesrepublik Deutschland ein Recht auf Meinungsfreiheit garantiert, wird i.d.R. nicht zensiert. Aber in einer Art„Nachzensur“ kann dieses Recht der freien Meinungsäußerung beschnitten werden. Im Falle des vorliegenden Buches meint es, dass der Autor zwar seine Meinung privat äußern darf, uns jedoch unter Androhung von Strafe verboten ist, diese öffentlich zu verbreiten.





Vorwort
    Seitdem ich das Gefängnis verlassen durfte und vor dem Landgericht Dortmund aller von Polizei und Staatsanwaltschaft kreierter schwerer Straftaten freigesprochen wurde, ist mein Leben zu keinem Zeitpunkt mehr zur Ruhe gekommen. Im Gegenteil. Die Farce und gleichzeitig auch unermessliche Komödie scheint kein Ende zu nehmen. Die sogenannte „Polizei“ findet sich keineswegs mit ihrem „Waterloo“ ab und hat mit dem

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