Vermoegensplanung und Altersvorsorge fuer Frauen
für die Vermögensverwaltung heiÃt daher: Es dürfen nur geringe und kontrollierte Risiken eingegangen werden. Bei einer Renditeerwartung von vier bis fünf Prozent und der Einplanung monatlicher und zusätzlich variabler Entnahmen (»es kann immer etwas sein«) sollte die Aktienquote nie mehr als 20 bis 30 Prozent betragen â unabhängig davon, wie gut oder schlecht die Prognosen für die Kapitalmärkte sind.
AuÃerdem rate ich ihr dazu, sich gegen das Pflegerisiko zu versichern. Denn die finanzielle Bedrohung für sie und ihre Kinder lauert nicht an der Börse â¦
Das neue Ehegattenrecht kippt die Garantie auf den Lebensstandard und fordert mehr Eigenverantwortung
Der Lebensstil der Familien in Deutschland hat sich in den letzten Jahrzehnten deutlich geändert â er ist bunter geworden, es gibt Patchworkfamilien, alleinerziehende Mütter und Väter ... Das neue Unterhaltsrecht wurde daran angepasst. Vorrang vor allem anderen hat der Unterhalt an Kinder â ob nun ehelich oder unehelich. Selbst hat nur derjenige (Ex-)Partner Anspruch auf Unterhalt , der kleine Kinder bis drei Jahre betreut. Jeder ist verpflichtet, seinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen. Das ist die Botschaft des Gesetzgebers. Die Verpflichtung zur Unterhaltszahlung kann sich aber verlängern, zum Beispiel, wenn sich keine angemessene Kinderbetreuungseinrichtung vor Ort findet
oder wenn Alter oder Krankheit es dem wirtschaftlich schwächeren Partner unmöglich machen, für sich selbst aufzukommen. Die Höhe orientiert sich dann nach den früheren ehelichen Lebensverhältnissen. Startet der Partner eine Berufsausbildung, um danach selbst für sich sorgen zu können, ist Ausbildungsunterhalt möglich. Die Gerichte wägen jeden Einzelfall sehr genau ab, sodass es keine allgemein verbindlichen Aussagen gibt.
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Zugewinnausgleich beim gesetzlichen Güterstand: Vermögen, das während der Ehe aufgebaut wurde, wird zwischen den Eheleuten geteilt. Erbschaften und Schenkungen fallen aber nicht darunter. Schuldenabbau führt zur Vermögensmehrung. Wer also dem Ehepartner beim Schuldenabbau geholfen hat, weil zu Beginn der Ehe noch ein Kredit bestand, wird beim Zugewinnausgleich belohnt.
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Beim Versorgungsausgleich werden alle gesetzlichen, betrieblichen und privaten Rentenanwartschaften, die während der Ehe erworben wurden, geteilt. Das gilt für alle Güterstände, es sei denn, der Versorgungsausgleich wurde in einem Ehevertrag ausgeschlossen. Der Partner, der mehr fürs Alter aufgebaut hat, muss dem anderen die Hälfte übertragen. Der Versorgungsausgleich wurde zum 01.09.2009 reformiert und stärkt den wirtschaftlich Schwächeren, in den meisten Fällen profitieren also die Frauen davon. Hervorzuheben sind die folgenden Regelungen:
â Private Rentenversicherungen werden geteilt. Jeder bekommt einen eigenen Vertrag bei der Versicherungsgesellschaft. Damit teilen sich beide Partner sowohl die Kosten zu Beginn als auch die Ãberschüsse und Gewinne im weiteren Verlauf.
â Betriebsrenten werden sofort geteilt â jeder bekommt ein eigenes Rentenkonto. Nach der Neuregelung ist es möglich, das Geld auch in eine andere Vorsorge, zum Beispiel eine Rürup-Police, einzuzahlen.
â Wer als Ehepartner nur abgeleitet riesterzulagenberechtigt ist, bekommt nach der Scheidung keine Zulage mehr. Der Vertrag kann aber ruhen, bis der Anspruch wieder auflebt, beispielsweise weil man rentenversicherungspflichtig arbeitet.
â Vertragsteilungen führen zu keinen steuerlichen Belastungen.
Das Scheidungsrecht gibt neuen Beziehungen auch finanziell eine Chance. Denn nicht wenige Männer wagten es zuvor gar nicht mehr, sich wirklich auf eine neue Bindung einzulassen. Und die neuen Partnerinnen fürchteten zu Recht, dass ihr Partner seine Verpflichtungen einer neuen Familie gegenüber gar nicht erfüllen könne, weil die vorangegangene Ehe seine finanziellen Möglichkeiten auf Dauer komplett erschöpft. Es ist übrigens ein Irrglaube, dass nur der Mann zahlt. Zunehmend zahlen auch die Frauen für ihren Ex.
Damit ein Neustart gelingt
Nicht nur für Ihre Altersvorsorge Sind Sie nun selbst verantwortlich. Nach einer Scheidung ist es ebenso wichtig, alle anderen Versicherungen zu überprüfen: Ehepartner, die im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) über den anderen Ehepartner kostenfrei mitversichert
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