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Vermoegensplanung und Altersvorsorge fuer Frauen

Vermoegensplanung und Altersvorsorge fuer Frauen

Titel: Vermoegensplanung und Altersvorsorge fuer Frauen Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Constanze Hintze
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Manche Vermieter können ein Lied von Miet-Nomaden und gerichtlichen Auseinandersetzungen singen. Auch das sollten Sie bedenken: Mietprozesse kosten Geld und Nerven.
    â–  Meiden Sie Liebhaber-Objekte mit besonderen Raffinessen. Die Immobilie sollte für einen möglichst großen Kreis von potenziellen Mietern interessant sein. So mögen gebogene Wände und große Dielen zwar geschmackvoll sein, taugen aber wenig im Alltag. Achten Sie auf den Schnitt der Wohnung. Zu kleine Zimmer sind meist weniger gefragt, ebenso wie sogenannte gefangene Zimmer, die nicht über den Flur, sondern nur über einen anderen Raum erreichbar sind.
    â–  Meiden Sie Ein-Zimmer-Apartments.
    Viele Anlegerinnen und Anleger erwägen den Kauf eines Apartments, um sich den Traum einer Immobilie wenigstens im Ansatz zu erfüllen. Die Argumente: Diese Objekte sind erschwinglich und Studenten und Singles sind als potenzielle Mieter zahlreich vorhanden. In Berlin und München beispielsweise ist bald jeder Dritte bei den 18- bis 59-Jährigen ein Single (Quelle: Marktforschungsinstitut Innofact im Auftrag der Online-Partnervermittlung Parship, April 2009). Doch die Realität sieht anders aus. Die Wohnflächen pro Kopf nehmen immer weiter zu und gerade Singles bevorzugen Zwei- und Drei-Zimmer-Wohnungen. Ein Überangebot aus den 1990er-Jahren, als der Bauboom nach der deutschen Wiedervereinigung einsetzte, führt nun zu fallenden Mieten und Preisen für Ein-Zimmer-Objekte. Positive Aussichten verbindet man hingegen mit senioren- und behindertengerechten Wohnungen bzw. Wohnungen, die entsprechend umgerüstet werden können. Klar, dass auch diese Immobilien sich in einem intakten städtischen Umfeld wiederfinden müssen.
    â–  Mieten und Nebenkosten müssen aus Sicht des Mieters in einem günstigen Verhältnis stehen.
    Denn Mieter interessieren sich für die Gesamtkosten. Und je höher Nebenkosten sind, desto schwerer ist eine Wohnung in der Regel vermietbar. Kostentreiber sind zum Beispiel: veraltete Heizanlagen.
    â–  Überschätzen Sie nicht die Steuervorteile und unterschätzen Sie nicht die Neben- und Finanzierungskosten.
    Potenzielle Käufer einer Immobilie werden gern mit den Steuervorteilen gelockt. Denn nicht nur die AfA (Abschreibung) senkt die Steuerlast, auch die Schuldzinsen können angesetzt werden. Doch beide sind vergleichsweise gering und führen nur bei Spitzenverdienern zu einem spürbaren Effekt. Lassen Sie sich also in jedem Fall steuerlich beraten. Bedenken Sie auch, dass für die Instandhaltung der Immobilie regelmäßig Geld zurückgelegt werden muss. Das erhöht die laufende Belastung. Denn in einigen Jahren stehen sicher Renovierungen und Sanierungen an.

    Â»Steuern sparen mit Immobilien« – folgende Faktoren wirken steuermindernd
    Abschreibung:
    Die sogenannte »Lineare Absetzung für Abnutzung (AfA)« beträgt bei Käufern und Bauherren von Immobilien, die nach 1925 gebaut wurden und noch werden, zwei Prozent auf den Gebäudewert. Das Grundstück kann nicht abgesetzt werden, denn Grund und Boden sind »ewig haltbar«. Die Abschreibung läuft linear über 50 Jahre ab dem Erwerb. Auch Erwerber von gebrauchten Immobilien können die Abschreibungssätze der linearen AfA absetzen. Der AfA-Satz bei Gebäuden, die vor 1925 gebaut wurden, beträgt 2,5 Prozent und läuft über 40 Jahre. Bis Ende 2005 war es deutlich interessanter, eine vermietete Immobilie als Kapitalanlage zu kaufen. Denn die Käufer konnten die degressive Afa wählen und profitierten von anfangs höheren Abschreibungssätzen und damit von einer höheren Steuerersparnis. Übrigens: Die AfA gilt nur für vermietete, nicht für selbst genutzte Immobilien.
    Â 
    Denkmalschutz:
    Unter Umständen greift die Denkmalschutz- und Sanierungsabschreibung. Danach können die Modernisierungskosten und auch die Anschaffungskosten (siehe oben) steuerlich in Anrechnung gebracht werden. Die Modernisierungskosten-AfA beträgt acht Jahre lang neun Prozent und vier weitere Jahre sieben Prozent.
    Â 
    Kreditzinsen:
    Darlehenszinsen sind Kosten, die bei vermieteten Immobilien vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden können. Nicht abzugsfähig ist die Tilgung.
    Achtung: Mieteinnahmen zählen zum zu versteuernden Einkommen.

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