Vermoegensplanung und Altersvorsorge fuer Frauen
müssen.
â Sie schützen Ihr Vermögen für nachfolgende Generationen.
So kann man sich privat absichern
Ãberlegen Sie, was Ihnen besonders wichtig ist, und schauen Sie sich in jedem Fall die Bedingungen genau an. Es gibt Angebote, die auf eine Wartezeit verzichten, während man bei anderen erst nach drei Jahren den vollen Versicherungsschutz hat. Wie sind dann die Leistungsstaffeln? Wird in jeder Pflegestufe der volle Betrag bezahlt? Die weitaus meisten Pflegefälle haben die Pflegestufe I â auf die Leistung in dieser Stufe sollten Sie besonders achten.
Folgt der Versicherer der gesetzlichen Pflegedefinition oder wird die Pflegebedürftigkeit anhand eines eigenen Kriterienkatalogs eingestuft? Wer stellt die Hilfsbedürftigkeit fest: Ihr Hausarzt oder der Medizinische Dienst der Pflegeversicherung?
Wird auch die Pflege durch Angehörige bezahlt? Manche Anbieter pochen auf professionelle Pflege. Gibt es eine Beitragsfreiheit im Leistungsfall? Wird auch bei Demenz gezahlt?
Pflegetagegeld
Dies ist die bekannteste Zusatzabsicherung. Sie wird von den Krankenversicherungen angeboten. Vereinbart wird ein Tagessatz, der unabhängig von den tatsächlichen Kosten zur Verfügung steht. Die Kosten für diese Absicherung sind vergleichsweise gering, Beitragserhöhungen während der Laufzeit sind aber grundsätzlich nicht auszuschlieÃen.
Bei den meisten Anbietern ist das Tagegeld gestaffelt. Wird beispielsweise ein Tagegeld von 80 Euro vereinbart (= 2.400 Euro pro Monat), gilt diese Höhe meist nur in der Pflegestufe 3. Die Leistung in Pflegestufe I ist auf beispielsweise 30 Prozent begrenzt. Einige Anbieter zahlen bei stationärer Pflege generell 100 Prozent. Und so viel kostet das:
Für ein Pflegetagegeld von 2.400 Euro in der Pflegestufe 3 (30 Prozent in I und 70 Prozent in II) zahlt eine 40-jährige Frau je nach Anbieter und Zusatzleistungen zwischen 50 und 65 Euro im Monat. Sollen in jeder Pflegestufe 2.400 Euro zur Verfügung stehen, müssen rund 105 Euro pro Monat bezahlt werden.
Pflegekostenversicherung
Sie wird wie die Pflegetagegeldversicherung vor allem von den Krankenversicherungen angeboten. Auch hier werden die laufenden Ãberschüsse zur Beitragsreduzierung eingesetzt; Beitragserhöhungen sind gleichwohl möglich. Die Pflegekostenversicherung übernimmt alle tatsächlich angefallenen und nachgewiesenen Kosten, nachdem die gesetzliche Pflegeversicherung geleistet hat. Die Kostenübernahme ist aber nicht grenzenlos, denn in aller Regel wird ein maximaler Prozentsatz oder ein Höchstbetrag festgelegt.
Eine 40-jährige Frau zahlt bei einer maximalen Kostenübernahme von 80 Prozent der tatsächlich angefallenen Pflegekosten einen Monatsbeitrag von anfänglich ca. 45 Euro.
Pflegerentenversicherung
Die Nachfrage nach diesem Modell, das von den Lebensversicherungsgesellschaften angeboten wird, wächst unter allen Zusatzversorgungen am stärksten. Bei einer Pflegerentenvorsorge bleibt der Beitrag stabil, und die laufenden Ãberschüsse werden zur Erhöhung der Pflegerente oder aber zum Vermögensaufbau (verzinsliche Ansammlung oder Fonds) eingesetzt. Ãber dieses Guthaben kann verfügt werden. Im Todesfall sind Beitragserstattungen möglich. Diese Policen sind deshalb auch etwas teurer.
Wie bei allen Versicherungsangeboten gilt auch hier: Ãberprüfen Sie die Bedingungen.
Eine 40-jährige Frau zahlt monatlich rund 190 Euro für eine Pflegerente von 2.400 Euro in der Pflegestufe 3 (das sind 1.200 Euro in der Pflegestufe I). Die Rente wird im Pflegefall um 2,50 Prozent jährlich angepasst, und mit 60 könnten 13.000 Euro entnommen werden.
Neues aus der Marketingschmiede: Achtung vor falschen Versprechen
Neu am Markt sind private Rentenversicherungen, die eine erhöhte Rente bei Pflegebedürftigkeit oder bei Vorliegen von bestimmten, schweren Erkrankungen versprechen. Ideal sind diese Policen für Frauen und Männer mit Vorerkrankungen, denn bei diesen Modellen verzichtet der Versicherer auf die obligatorische Gesundheitsprüfung.
Da aber keine Aussage getroffen wird, wie hoch diese erhöhte Rente im Ernstfall sein wird, ist die Absicherung lediglich ergänzend, reicht aber nicht aus. Die Kosten für diesen Zusatznutzen sind sehr gering und die Vorteile einer normalen Rentenversicherung, wie flexible Auszahlungen während des Rentenbezugs, bleiben erhalten. Mein Urteil:
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