Vorsicht - Abzocke
Ein Wort vorweg
Unangenehme und überflüssige Rechnungen im Briefkasten, Gespräche mit âhereingefallenenâ Familienmitgliedern, Freunden und Arbeitskollegen sowie Medienberichte â täglich werden wir aufs Neue mit âAbzockeâ konfrontiert. Zwar fehlt bis heute eine Definition des Begriffs, doch wissen wir oft aus eigener Erfahrung sehr gut, wie sich Wut und Enttäuschung anfühlen, wenn wir uns von einem gewieften Anbieter haben linken lassen und ins leere Portemonnaie oder auf das geräumte Konto blicken müssen.
Wir sprechen immer dann von Abzocke, wenn ein Anbieter von uns Geld für etwas erhalten hat, für das er keine oder keine angemessene Gegenleistung geliefert hat. Meistens ist das Geschäft zustande gekommen, weil wir uns haben überrumpeln oder in die Irre führen lassen. Oft hat der Anbieter uns auch den Vergleich mit ähnlichen Produkten erschwert oder gar unmöglich gemacht. Erst später realisieren wir dann, dass es sich hierbei um leere Versprechen gehandelt hat und wir in eine Abzockefalle geraten sind. Warum, wieso und weshalb uns das passiert ist, lässt sich nicht immer nachvollziehen. Wir versuchen einfach, beim nächsten Mal nicht wieder in die gleiche Falle zu tappen.
Mit der Abzocke scheint es ein wenig wie in der griechischen Mythologie zu sein, wenn der Held Herakles versucht, die Bestie Hydra zu töten. Für jeden Kopf, den er der Hydra mit dem Schwert abschlägt, wachsen zwei neue nach. Verbraucherschützer, Rechtsprechung und Gesetzgebung nehmen sich den immer neuen Formen der Abzocke an und versuchen, mit für den Verbraucher positiven Vorschriften wie Informationspflichten und Widerrufsrechten, aber auch mit wettbewerbsrechtlichen Regelungen die âschwarzen Schafeâ vom Markt zu drängen. Doch dem Ideenreichtum der Abzocker scheinen keine Grenzen gesetzt, da immer wieder neue Methoden auftauchen. Doch so pfiffig sind die angeblich gewieften Unternehmer oft gar nicht. Sie bedienen sich immer wieder gleicher Muster und passen diese an ein neues Produkt oder ein neues Medium an.
Dieser kleine Ratgeber soll die gebräuchlichsten Methoden erläutern und Ihnen einen Ãberblick über die aktuellen Abzockefallen aufzeigen, damit Sie sich davor, aber auch vor neuen Abzocken schützen können.
Für den Fall, dass Sie dennoch in eine Abzockefalle getappt sind, gibt es das notwendige juristische Hintergrundwissen sowie Musterbriefe und Hinweise, wo Sie weitere Hilfe finden können.
Aufgepasst bei â¦
Wenn Abzocke-Firmen Kontakt zu Ihnen aufnehmen möchten, können sie dies auf unterschiedlichen Wegen tun. Wichtig ist, dass Sie bereits früh merken, dass der Anbieter ein arglistiges Spiel mit Ihnen treiben möchte.
1. Briefe und Postwurfsendungen
So ist Vorsicht geboten, wenn ein Gewinnversprechen oder andere Werbung in Ihrem Briefkasten liegt, insbesondere dann, wenn es sich nicht um die aktuellen Prospekte der Geschäfte aus der näheren Umgebung handelt, sondern Sie von einer unbekannten Firma angesprochen werden. Wettbewerbsrechtlich ist Werbung per Post nicht zu beanstanden. Die Firma zur Unterlassung auffordern können Sie nur mit einem Aufkleber am Briefkasten, mit dem Sie sich âKeine Werbungâ erbitten.
Die Postwurfsendungen oder persönlich adressierten Briefe fordern Sie zumeist auf, eine teure 0900-Nummer anzuwählen, z. B. um einen Gewinn abzurufen. Wenn die Kostenhinweise beim Anruf korrekt erfolgen, müssen Sie die Gespräche im Regelfall bezahlen. Manchmal werden Sie auch schriftlich eingeladen, an einer Kaffeefahrt teilzunehmen oder sich einen Gewinn bei einer Veranstaltung abzuholen. In beiden Fällen erwartet Sie eine Verkaufsveranstaltung, bei der Sie Ware erwerben sollen, die Sie möglicherweise gar nicht benötigen oder anderweitig günstiger oder in besserer Qualität erhalten. SchlieÃen Sie auf einer solchen Verkaufsveranstaltung einen Vertrag ab, haben Sie nach den Vorschriften über Haustürgeschäfte die Möglichkeit zum Widerruf innerhalb von zwei Wochen.
2. E-Mails
Immer mehr Anbieter bedienen sich der kostengünstigeren Werbepost und senden Ihnen unaufgefordert E-Mails. Wenn Sie nicht dem Newsletter des Unternehmens zugestimmt haben, sprechen wir von Spam. Spam-E-Mails verstoÃen gegen das Wettbewerbsrecht und können von der Verbraucherzentrale abgemahnt werden. Entdecken Sie beim Blick in Ihr
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