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Vorsicht - Abzocke

Vorsicht - Abzocke

Titel: Vorsicht - Abzocke Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Susanne Zoephel
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erhalten viele Angehörige von Verstorbenen Post vom „Bundesanzeiger für Bestattungen“, der anbietet, den Namen des Verstorbenen in ein Register aufzunehmen. Der beigefügte Überweisungsträger und die enge Zahlungsfrist suggerieren eine Pflicht zur Bezahlung. Doch aufgepasst: Ein Muss zur Veröffentlichung des Namens gibt es ebenso wenig wie eine Zahlungsverpflichtung – hier soll nur abkassiert werden.
    Bedenklich ist auch die Koppelung von Versicherungsverträgen über eine Bestattungsvorsorge mit einem Vertrag mit einem bestimmten Bestattungsunternehmen. Vielfach wissen die Hinterbliebenen nichts von einer entsprechenden Vereinbarung. Wenn Sie dann beim Versicherer die Leistungen aus der Sterbegeldversicherung verlangen und überrascht feststellen müssen, dass ein Vertrag mit einem Bestattungsunternehmen bestand, haben Sie nicht unerhebliche Abzüge des Sterbegeldes hinzunehmen ( → Verträge mit Verstorbenen ).
Branding
    Bei manchen neuen Handys sind einzelne Tasten bereits mit eigenen Online-Angeboten des Mobilfunkanbieters belegt. Man spricht dann von „Branding-Handys“. Bei diesen Handys kann ein versehentlich ausgeführter Druck auf die Taste einen kostenpflichtigen Internetzugang aktivieren. Leider werden Sie die aufgelaufenen Mehrkosten erst beim Blick auf die Rechnung bemerken. Ob diese aufgezwungene Funktion einen Mangel darstellt, der Sie zur Reklamation des Handys berechtigt, oder ob gegen Entgelt eine derart kostenträchtige Software gelöscht werden kann, ist problematisch. Besser ist es in jedem Fall, vor dem Kauf darauf zu achten, dass Sie ein Gerät ohne programmierte Online-Tasten erwerben.
Cold Calling
    Der Begriff Cold Calling bezeichnet unerwünschte Anrufe, mit denen Anbieter versuchen, mit Ihnen am Telefon Verträge über Lotterielose, Versicherungen, Zeitschriften, DSL-Leitungen etc. abzuschließen. Solche Anrufe sind nicht erlaubt und können wettbewerbsrechtlich geahndet werden. Leider sind die abgeschlossenen Verträge aber dennoch wirksam, sodass Ihnen nur die Möglichkeit bleibt, den Vertrag binnen zwei Wochen zu widerrufen. Dies gilt mittlerweile auch für Zeitschriftenverträge (Abos). Trotz der Möglichkeit, sich wieder vom Vertrag zu lösen, ist es aber am besten, von vornherein Vertragsangeboten am Telefon mit einem klaren „Nein“ zu begegnen und sich vor Ort oder im Internet über das jeweilige Produkt oder die Dienstleistung zu informieren, wenn sie denn tatsächlich gewünscht ist.
    Datenklau
    Insbesondere im Internet werden häufig Sach- und Geldgewinne ausgelobt. Die versprochenen Spielekonsolen und Digitalkameras sollen Sie nicht nur darüber hinwegtäuschen, dass die angewählte Internetseite ggf. kostenpflichtig ist, sondern man versucht damit auch, an Ihre persönlichen Daten zu kommen, um die Kosten für die Nutzung der Internetseite bei Ihnen besser durchsetzen zu können.
    Seien Sie daher am besten zurückhaltend mit der Herausgabe Ihrer Daten. Verzichten Sie vor allem darauf, Ihre Bankverbindung für einen „möglichen Geldgewinn“ anzugeben, um betrügerischen Abzockern nicht die Möglichkeit zu geben, Ihr Konto leer zu räumen.
Datenverkauf
    Auch für „normale“ Werbung sollten Sie zurückhaltend mit der Weitergabe Ihrer persönlichen Daten sein, da die Daten den Anbietern helfen, ihre Werbung so gezielt wie möglich an Sie zu richten. Adressen mit Angaben über Ihr Einkaufsverhalten, Ihre Hobbys etc. sind vielen Anbietern bares Geld wert. Fühlen Sie sich von persönlich adressierten Werbesendungen belästigt, können Sie der Nutzung und Übermittlung Ihrer Daten zu Werbezwecken oder für die Markt- und Meinungsforschung widersprechen ( → Musterbrief 6a ). Nach § 28 Abs. 4 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) muss sich jede Firma an dieses Nutzungsverbot halten und riskiert im Falle der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld. Wenn Sie wissen möchten, welche Daten über Sie bei einem Unternehmen gespeichert sind, haben Sie zudem gemäß § 34 BDSG die Möglichkeit, Auskunft darüber zu verlangen, welche Daten gespeichert sind und woher das Unternehmen diese Daten hat ( → Musterbrief 6b ). Wenn Sie sich gegen Werbung per Post wehren möchten, können Sie sich auf die sog. Robinsonliste des Deutschen Direktmarketing Verbands (DDV) ( → Adresse im Anhang ) setzen lassen. Bei

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