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Vorsicht - Abzocke

Vorsicht - Abzocke

Titel: Vorsicht - Abzocke Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Susanne Zoephel
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nicht aber die Vereinbarung über die Vermittlungsgebühr. Sollten Sie einen Versicherungsvertrag mit einer Nettopolice abgeschlossen haben, den Sie kurze Zeit später bereuen, müssen Sie innerhalb von zwei Wochen tätig werden und den Vertrag widerrufen. Dieses Widerrufsrecht haben Sie aber nur dann, wenn der Vertrag in einer Privatwohnung oder am Arbeitsplatz geschlossen wurde, nicht aber, wenn Sie den Vermittler in seinen Geschäftsräumen aufgesucht haben. Den eigentlichen Versicherungsvertrag können Sie in der Regel unabhängig vom Ort des Vertragsschlusses innerhalb von zwei Wochen widerrufen.
    Nigeria-Connection
    Die E-Mail hört sich verlockend an: Sie können Millionen von Dollar als Provision erhalten, wenn Sie einem meist nigerianischen Geschäftsmann helfen, eine große Menge Geld ins Ausland zu transferieren.
    Haben Sie sich darauf eingelassen, gibt es Komplikationen. Da dieser Geschäftsmann an sein Geld leider noch nicht herankommt, schießen Sie selbst Geld vor. Weder von dem eigenen Geld und erst recht nicht von dem versprochenen Schwarzgeld erhalten Sie etwas zurück. Nur in seltenen Fällen wird hierbei eine Strafanzeige bei der Polizei helfen können.
    Notdienste
    â†’ Elektronotdienste , →Rohrreinigungsunternehmen , →Schlüsseldienste
Partnervermittlung
    Egal, ob Sie über eine Zeitungsanzeige oder über das Internet nach der Partnerin oder dem Partner fürs Leben suchen, die Abzocker haben das Medium schon für sich entdeckt. Doch die Gefahren, die bei Kontaktanzeigen und in Internet-Instituten lauern, sind unterschiedlich (Näheres dazu im Ratgeber „Gesucht: Neue Liebe“).
… in Zeitungsanzeigen
    Kontaktanzeigen in der Zeitung und in Magazinen preisen oft besonders attraktive Menschen an. Es gibt „Stefan, 40, der Arzt, der sich für ein schnelles Abenteuer zu schade ist“ oder „Elisabeth, 62, die ehemalige Krankenschwester, anschmiegsam, treu und fürsorglich, die gerne den Rest ihres Lebens mit einem Mann bis 85 Jahre verbringen möchte“. Das vermeintlich beigefügte Originalfoto ist häufig auch ein Originalfoto, selten jedoch eines der Person, die im Anzeigentext beschrieben wird. Interessieren Sie sich für die Person und rufen unter der angegebenen Telefonnummer an, meldet sich im Regelfall ein Partnervermittlungsinstitut. Es wird Ihnen geschickt erläutert, dass jemand zu Ihnen ins Haus kommt, der sich einen Eindruck von Ihnen verschaffen will und prüfen möchte, ob Sie der oder die Richtige für die Kandidaten sind.
    Lassen Sie sich auf einen Besuch des Vertreters vom Partnervermittlungsinstitut ein, werden Sie überrascht sein, wie viele Gemeinsamkeiten Sie mit der Wunschperson haben sollen. Verschafft sich der Vertreter beispielsweise einen Überblick über die Literatur in Ihrem Wohnzimmerregal, heißt es: „Ach, das gibt es ja nicht. Konsalik liest die Elisabeth auch so gerne. Na, dann werden Sie so manches Buch später sicherlich doppelt haben.“ Von dieser Aussicht auf traute Zweisamkeit erfreut, entschließen Sie sich, einen Vertrag mit dem Partnervermittlungsinstitut zu schließen, was – so wird Ihnen versichert – „alles reine Formsache“ ist. Bei dem Vertragsschluss wird daher nur allzu gerne „vergessen“ zu notieren, dass Sie die Person aus der Anzeige kennenlernen wollen. Stattdessen heißt es im Vertrag lapidar, dass Ihre Daten in eine Datei aufgenommen werden und Ihnen eine bestimmte Anzahl von Kontaktvorschlägen zur Verfügung gestellt wird. Die Vorschläge erhalten Sie tatsächlich – der tolle Mensch aus der Zeitungsannonce ist jedoch regelmäßig nicht dabei, sondern häufig nur Karteileichen, d. h. Menschen, die nicht oder nicht mehr auf Partnersuche sind oder Ihren Wunschkriterien bezüglich der Entfernung, dem Alter o. Ä. nicht entsprechen. Von der Person, die in der Anzeige beschrieben wurde, ist nun meist nicht mehr die Rede. Fragen Sie nach, erhalten Sie häufig Ausreden wie „Die Elisabeth hat einen traurigen Todesfall in der Familie und derzeit kein Interesse an einer Partnervermittlung“. Wollen Sie wirklich ein Vermittlungsinstitut mit der Partnersuche beauftragen, empfiehlt es sich, sich gleich an ein Institut zu wenden, anstatt einem attraktiven Lockvogel aus der Zeitungsannonce zu folgen. Achten Sie genau auf den Vertragsinhalt, bevor Sie den Vertrag

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