Vorsicht - Abzocke
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Preisausschreiben
Bei einem Preisausschreiben haben Sie die Chance, etwas zu gewinnen. Der Unternehmer hingegen gewinnt auf jeden Fall etwas, nämlich interessante und einträgliche Daten seiner potenziellen Kundinnen und Kunden. Viele Unternehmen knüpfen Preisausschreiben und Gewinnspiele daran, dass Sie bei dem Unternehmen Waren oder Dienstleistungen bestellen. Da eine solche Koppelung verboten ist, sollten Sie nicht glauben, die eigenen Gewinnchancen erhöhen zu können, wenn Sie die Teilnahme am Preisausschreiben mit einer lukrativen Bestellung verbinden. Wenn Sie schwach werden und etwas bestellen, das Sie nicht brauchen, haben Sie die Möglichkeit, den Vertrag innerhalb von zwei Wochen zu widerrufen. Die Frist beginnt ab Lieferung der Ware. Eine Verschlechterung Ihrer Gewinnchancen darf damit nicht verbunden sein.
Premium-SMS
Vergleichbar mit den Mehrwertdienste-Rufnummern sind die sog. Premium-SMS, die teurer sind als eine normale SMS, weil sie eine Ware oder Dienstleistung beinhalten.
Diese Premium-SMS werden eingesetzt, um Schülerinnen und Schülern das Geld für Handy-Klingeltöne oder die Teilnahme an Spielen im Internet mit âGoldtalernâ aus der Tasche zu ziehen oder um bei Flirts übers Internet oder TV Kontakte zu knüpfen. Gerade für Flirts werden Premium-SMS schnell zur Abzocke. Die einzelnen SMS werden bewusst kurz gehalten, damit der Besteller möglichst weitere Fragen stellt und kostenpflichtige SMS aktiviert. Ein solcher Flirt mit einer unbekannten Person, die im Regelfall nicht die ist, die sie zu sein vorgibt, kostet schnell einen dreistelligen Betrag. Manchmal gehen auch auf Ihrem Handy unerwünschte Kurznachrichten mit werblichem Inhalt ein, mit denen Sie gebeten werden, beispielsweise einen Reisegewinn unter einer 0900-Nummer abzurufen. Solche unerwünschte SMS-Werbung ist wettbewerbswidrig. Entscheiden Sie sich dennoch für eine Bestellung von Premium-SMS-Angeboten, achten Sie auf den Preis. Prüfen Sie auch, ob es bei einer einmaligen Leistung bleibt oder ob Sie ein Abonnement bestellen. Wenn Sie kein Interesse an einem Abonnement haben, stoppen Sie dieses â meistens funktioniert eine SMS an den Anbieter des Abos mit dem Inhalt âSTOPALLâ â und erheben Sie bei Ihrem Mobilfunkprovider Einwendungen gegen die strittigen Entgelte.
Preselection-Verträge
Sie erhalten einen Anruf und jemand verspricht Ihnen besonders günstige Gesprächstarife? Hier wird offensichtlich versucht, Ihnen einen Preselection-Vertrag zu verkaufen, bei dem gegen ein monatliches Entgelt sämtliche Telefonate über eine andere Nummer umgeleitet und abgerechnet werden. Ob dies tatsächlich hilft, Ihre Gesprächskosten zu senken, ist zweifelhaft. Erscheint Ihnen Ihre Telefonrechnung zu hoch, fragen Sie lieber bei Ihrem Anbieter nach einem günstigeren Tarif. Sollten Sie doch einmal per Telefon einen Preselection-Vertrag abgeschlossen haben, sollten Sie diesen widerrufen. Behauptet das Preselection-Unternehmen wahrheitswidrig, dass ein Vertrag zustande gekommen sei, obwohl Sie nur der Zusendung von Informationen zugestimmt haben, erklären Sie zudem gegenüber dem Anbieter die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung und informieren Sie auch Ihren eigentlichen Anbieter.
Ratenlieferungsverträge
Ratenlieferungsverträge sind Verträge über den wiederkehrenden Bezug von Sachen, über Lieferungen in Teilleistungen und über die regelmäÃige Lieferung von Sachen gleicher Art, wie z. B. â Zeitschriftenabos , die Mitgliedschaft im Buchclub oder die Lieferung mehrbändiger Lexika. Doch aufgepasst: Ein unüberlegter Vertragsschluss kann nur widerrufen werden, wenn bis zum frühestmöglichen Kündigungszeitpunkt von Ihnen mehr als 200 Euro zu zahlen sind, es sei denn, Sie haben den Vertrag âan der Haustürâ oder im Fernabsatz abgeschlossen.
Rechnungsformulare
Mit dem Angebot, Sie, Ihr Unternehmen/Geschäft/Gewerbe oder Ihren Betrieb gegen Zahlung von mehreren hundert Euro in ein Telefax- oder Branchenverzeichnis einzutragen, werben diverse Firmen. Viele dieser Verzeichnisse sind wertlos. Dass dennoch viele Menschen sich für einen Eintrag entscheiden, liegt an der perfiden Masche der Anbieter: Sie versenden meist rechnungsähnliche Formulare mit bereits weitgehend ausgefüllten Ãberweisungsträgern. Damit wird Ihnen vorgegaukelt, dass bereits ein
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