Wahn und Willkür: Strauß und seine Erben oder wie man ein Land in die Tasche steckt (German Edition)
gepanzerter Wagen erforderlich mit drei bewaffneten Wachleuten. Daher hielt Burkhard K., wie er mir sagte, die Durchführung eines solchen Transports nahezu für unmöglich.
Kaum zu glauben sei für ihn gewesen, wie selbstsicher sein telefonischer Gesprächspartner ihm gegenüber aufgetreten sei, so als ob das alles ganz normal wäre. Auch wenn die Citicorp damals die größte Bank der Welt war, sei ein derartiger Betrag auch für sie höchst ungewöhnlich gewesen und als Bargeldtransfer erst recht.
Burkhard K. erzählte mir weiter, er sei bald darauf vom Europachef seiner Bank aus Zürich angerufen worden. Vermutlich sei dieser von der Filiale in Luxemburg über die Sache informiert worden. Der Europachef habe entschieden, den Transfer nicht durchzuführen, weil es Prinzip der Bank sei, keine derartigen Bargeldsummen oder Geld von Politikern anzunehmen. Daraufhin habe Burkhard K. nochmals die Telefonnummer, unter welcher schon der bisherige Kontakt stattgefunden hatte, angerufen. Dort sei er auf seine Bitte hin, Max Strauß sprechen zu wollen, wiederum mit dem Herrn, den er für Max Strauß hielt, verbunden worden. Er habe ihm die Absage mitgeteilt. Sein Gesprächspartner habe recht enttäuscht gewirkt.
Einige Zeit später habe Burkhard K. zufällig seine Luxemburger Kollegin in Frankfurt getroffen. Dabei seien sie nochmals auf den Anruf des sich als solches gemeldet habenden Büros von Max Strauß zu sprechen gekommen. Burkhard K. habe bedauert, dass sie den Geldtransfer nicht durchführen konnten, denn dadurch sei der Bank eine schöne Provision entgangen. Daraufhin habe die Kollegin lächelnd erwidert, dass sie das Anliegen an ihren Mann, der bei einer anderen Bank in Luxemburg beschäftigt war, weitergereicht habe.
Was ich soeben erfahren hatte, war umwerfend. Ich fragte Burkhard K., ob er bereit sei, seine Angaben vor meinem Anwalt zu wiederholen. Er bejahte. Einige Tage später machte Burkhard K. eine detaillierte Aussage vor meinem Anwalt, der alles zu Protokoll nahm.
Die Konten von Strauß in der Schweiz
Mein Anwalt und ich waren überzeugt, dass der Strafantrag rein rechtlich gesehen keine Chance hatte. Für den Fall, dass die Staatsanwaltschaft dennoch irgendeine strafbare Handlung konstruieren und einen Deal – Einstellung des Strafverfahrens gegen eine Geldbuße oder Geldauflage – vorschlagen würde, war ich fest entschlossen, das zurückzuweisen. Einen Strafbefehl oder eine Anklage zog ich vor. In der öffentlichen Verhandlung würde ich die fraglichen Sachverhalte kunstgerecht ausbreiten. Das war die Linie, die ich mit meinem Anwalt vereinbarte.
Meine Stellungnahme gegenüber der Staatsanwaltschaft beschränkte sich daher vorerst auf die Konten von F. J. Strauß in der Schweiz. Im Buch hatte ich dargelegt, Strauß habe dort Konten bei fünf verschiedenen Banken unterhalten. Bei einer sechsten Bank habe der Waffenhändler Karlheinz Schreiber unter dem Decknamen »Master« mutmaßlich für ihn ein weiteres Konto geführt. Dabei berief ich mich insbesondere auf zwei nicht widerrufene Artikel des Spiegel , der das 1994 berichtet hatte. Somit war ich rechtlich abgesichert.
Als der Waffenhändler Karlheinz Schreiber im August 2009 von Kanada nach Deutschland ausgeliefert wurde, bat mich die Bayerische Staatszeitung um eine Einschätzung, ob jetzt Enthüllungen zu erwarten seien. Ich äußerte Skepsis, ob im Strafprozess wirklich Aufklärung erfolgen würde. »Schlecht schlafen dürften eventuell die Geschwister Strauß wegen der Geschäfte, die ihr Vater mit Schreiber gemacht hat, Stoiber wegen seiner Nähe zu Schreiber und Seehofer, weil er Strauß als sein Vorbild bezeichnet hat«, sagte ich. Überraschend wurde die Veröffentlichung des Interviews jedoch durch den Chefredakteur verboten – wie mir berichtet wurde auf Druck der Staatskanzlei. Der junge Journalist, der das Interview gemacht hatte, war außer sich. Seine Proteste blieben erfolglos. Er bot es schließlich dem Stern an, der es in Stern-online einstellte. Dort wurde es von 500 000 Interessenten angeklickt, die Staatszeitung hingegen hat nur 40 000 Leser.
Dennoch brachten die Geschwister Strauß in ihrem Strafantrag vor, die behauptete Existenz dieser Konten sei eine Verleumdung. »Richtig ist, dass es ein Schweizer Konto gab, das ordnungsgemäß versteuert wurde«, schrieben sie. Max Strauß hatte anscheinend vergessen, dass er selbst acht Monate zuvor in einem von ihm dreimal schriftlich redigierten Interview gegenüber der
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