Wanderungen durch die Mark Brandenburg
fremd war. Es ist, aller Wahrscheinlichkeit nach, eines Nürnberger Meisters Arbeit, ein vergleichsweise wohlgelungenes Bild, auf dem wir einen jugendlichen Ritter in schwarzer Rüstung und weißem Pelzmantel erblicken, der vor dem Heilande kniet und wehmütig das blasse, überaus traurige Haupt zu dem Erlöser erhebt. Christus selbst steht mit den Emblemen seiner Schmach, mit Geißel, Dornenkrone und dem Ysopstabe vor dem Ritter, aus des Heilandes Wunden aber ergießen sich fünf Blutströme in den Kelch des heiligen Abendmahls. Darüber ein Helm mit dem Adlerschmuck und ein Wappenschild mit zwei Leoparden. Um das Ganze herum zieht sich die Legende: »Anno domini 1412 am St. Columbanus Abend verschied der hochgeborne Graf Herr Johannes von Hohenlohe, dem Gott genade. Amen.«
Friedrich konnte sich in seiner Trauer nicht genug tun und ließ, außer dem vorgeschriebenen Kirchenbilde, noch ein Kreuz am Cremmer Damm selbst errichten, an eben der Stelle, wo Graf Hohenlohe gefallen war. Zweimal wurde das Kreuz seitdem erneuert: erst unter dem Großen Kurfürsten (mit der dem unhistorischen Sinn jener Zeit entsprechenden Angabe, daß hier »ein brandenburgischer General« gefallen sei), dann unter Friedrich Wilhelm IV.
8. Kapitel
Friedrichs Diplomatie. Bündnisse mit Magdeburg und Sachsen. Anscheinende Begleichung der Streitfrage. Huldigung und erneute Provokationen
Friedrich hatte der Schlacht am Cremmer Damm nicht beigewohnt, ebenso waren die Quitzows, »die intellektuellen Urheber« des Pommerneinfalls, nicht zugegen gewesen. Frühere Geschichtsschreiber lassen freilich, im Widerspruch dazu, beide Brüder unmittelbar an der Seite der Pommernherzöge dem Kampfe beiwohnen, Riedel aber, und nach ihm alle Neueren, haben das Nichtstichhaltige dieser Annahme dargetan. Die Quitzows handelten klüger und warteten in einer ihnen durch Schloß Friesack und Schloß Plaue gegebenen Flanken- und Rückenstellung den Ausgang ab, um, wenn alles gut ging, durch ein nachträgliches Eingreifen die burggräfliche Sache rasch zu vollem Ende führen, im Falle des Mißlingens aber sich als schuldlos und unbeteiligt hinstellen zu können. In gleicher Weise verfuhr die ganze märkische »Fronde«, die, wohl wissend was auf dem Spiele stand, konsequent an ihrem negativen Verhalten festhielt. Sie begnügte sich damit, den Burggrafen als nicht vorhanden anzusehen, hütete sich aber, ihn durch offene Feindseligkeit zur Anwendung von Gewaltmaß regeln herauszufordern. Man ließ es an List auf beiden Seiten nicht fehlen, diplomatisierte hüben und drüben, und während die »Renitenten« eine friedfertige Gesinnung und in Einzelfällen sogar eine freundschaftliche Haltung heuchelten, gab sich Friedrich seinerseits das Ansehen, an diese Friedfertigkeit zu glauben. Er ging darin so weit, die Quitzows zu Gaste zu laden, und obgleich er ihre wahre Gesinnung sehr wohl kannte, mag er doch nicht ohne Hoffnung auf einen allmählichen Wandel der Dinge gewesen sein und wenigstens eine Zeitlang an die Möglichkeit gedacht haben, ihre Herzen durch Entgegenkommen gewinnen zu können.
Darin sah er sich nun freilich getäuscht, und als ihm dies feststand, entschloß er sich, wie Wusterwitz schreibt, »als ein gütiger Beschützer und Beschirmer seiner Unterthanen einen großen Muth zu fassen und mit Rath frommer Herren zu bedenken, wie der Mark zu helfen sei. Da fand er denn, daß Freundschaft und Vereinigung mit den benachbarten Fürsten und Herren am ehesten geeignet sein würde, diese Hülfe zu schaffen und einen festen Zaun der Beschirmung um die Mark zu ziehen.«
Und von diesem Augenblicke an wurde dann auch alles Nötige zum Abschlusse solcher hilfeschaffenden Bündnisse getan, unter welchen Bündnissen das mit Mecklenburg, insonderheit aber das mit dem Erzbischofe von Magdeburg und dem Herzoge Rudolf zu Sachsen obenan stand.
Diese trotz aller Heimlichkeit sehr bald bekannt werdenden Vorgänge blieben nicht ohne Wirkung auf die Mitglieder der »Fronde«, die, rasch erkennend, gegen wen sich das alles richtete, momentan nachzugeben beschlossen, um zunächst besser Wetter abzuwarten. In der Tat erschienen sie bald danach vor dem Burggrafen, um ihm die bis dahin verweigerte Huldigung zu leisten, und schoben durch diesen am 4. April 1413 in Berlin vollzogenen Akt freiwilliger Unterwerfung die schon damals drohende Katastrophe um fast Jahresfrist hinaus. Aber der Hang, nach eigenem freien Ermessen zu handeln und ein obrigkeitliches Regiment nur
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