Wanderungen II. Das Oderland.
Jungfrau in euer Kloster auf längere oder kürzere Zeit als Mitbewohnerin aufzunehmen, es sei denn auf spezielle Erlaubnis. Und wenn ihr infolge unserer Erlaubnis eine solche unter euch aufgenommen habt, so soll sich diese Aufgenommene (suscepta) kleiden wie ihr, in ein ebensolches Kleid und eine graue Tunika darüber. Und einmal aufgenommen, soll sie das Kloster nicht wieder verlassen, unter was immer für Vorgabe, vor Ablauf einer festgesetzten Zeit, es sei denn, daß sie unsere Erlaubnis dazu erhielte. Und für den Fall, daß etwas für die Kosten solcher Mitbewohnerin beigesteuert wird, sollt ihr dies dem Präpositus geben oder irgendeinem andern, in den ihr Vertrauen setzt.
Im übrigen sollt ihr eine Lehrschwester oder Schulmeisterin sowie auch eine Gemeindeschule für Knaben und Mädchen (ad omnes moniales juniores) haben, und zwar dergestalt daß die Knaben von seiten der Lehrschwester und Schulmeisterin zu bestimmten und herkömmlichen Zeiten unterrichtet werden, wobei sie (die Knaben) in allem, was Zucht und Schulwissenschaft angeht, der Lehrschwester zu gehorchen haben.
Und keine unter euch soll über Bedürfnis Speis und Trank fordern oder nehmen, sondern soll zufrieden sein mit dem, was durch den Präpositus gegeben wird. Außerdem sollt ihr bestrebt sein, durch Tracht und Kleid (vestitu et habitu), in Schuhen, in Haarschleifen, in eng schließenden Gürteln, in Gürtelschnebben keinen anderen Schmuck zu haben als solchen, welchen die Kirche zuläßt; noch sollt ihr, weil es der Scham, der Sitte und eurem Geschlechte widerstreitet, Maskenspiel und Maskenscherze treiben, noch auch sollt ihr die Geburtstage oder andere jährlich wiederkehrende Feste besonders halten und festlich begehen.
Ebenso, wenn es sich trifft, daß ihr gemeinschaftlich ausgehet und in Prozession das Cimiterium umschreitet, so werde keine von irgendwem berührt oder nach Sitte weltlicher Frauen an Hand oder Arm geführt, vielmehr kehret alle nach dem Umgang in euer Kloster zurück, so daß kein anderer Zutritt zu euch offensteht wie der, der oben beschrieben wurde.
Im übrigen, auf daß ihr aufmerksamer den heiligen Gebräuchen (divino cultui) obliegen könnt, sollt ihr nicht versuchen, Brote oder Backwerk zu Hochzeiten oder anderen Festlichkeiten zu machen, zu kochen oder zu schicken.«
Dann wird der Präpositus ermahnt, auch seinerseits das Rechte und Billige zu tun, niemand darben zu lassen, niemandem Grund zur Klage zu geben. Jedes Klostermitglied aber, das alsdann noch zu Übertretungen schreitet und Gehorsam weigert, wird, wie oben schon wörtlich mitgeteilt, mit der Sentenz der Exkommunikation bedroht.
Ob und inwieweit dieser Erlaß des brandenburgischen Bischofs der eingerissenen »milden Praxis« ein Ziel setzte, das erfahren wir nicht. Zwar sind es noch verschiedene Urkunden, denen wir auf dem langen Wege von 1381 bis zur Aufhebung des Klosters begegnen, aber außer den Namen einzelner Äbtissinnen, Priorinnen und Propste entnehmen wir denselben nichts weiter, als daß gelegentlich ein Pfuel oder Wulffen eine Schenkung machte oder ein Ilow oder Platen dies oder das – meist Zölle und Hebungen – an das Kloster Friedland verpfändete. Dieses scheint also immer bei Kasse gewesen zu sein.
So gingen die Dinge bis zum Jahre 1540, wo die Säkularisation erfolgte. Man zog die Klostergüter ein, respektierte jedoch die Personen, das heißt beließ die Nonnen spittelfrauenhaft in ihren Zellen und wartete ihr Aussterben ab. Dies Aussterben ließ aber lange auf sich warten. Die Luft um Friedland herum war sehr gesund.
Kloster Friedland ging inzwischen, gleich innerhalb der ersten zwei Dezennien, aus einer Hand in die andere, wobei die Nonnen, wie ein altes Inventarium, immer mit überliefert wurden.
Erst 1568 regelten sich die Dinge in einer zufriedenstellenden Weise. Schon vier Jahre früher hatte Joachim von Roebel die gesamten Kirchengüter durch Kauf an sich gebracht, jetzt (1568) gelang es ihm auch, die Nonnen zu einem Aufgeben ihrer Wohnungsansprüche zu vermögen. Eine Urkunde darüber ward aufgenommen, die noch existiert. Es heißt darin, mit einem leisen Vorwurf gegen den säkularisierenden Kurfürsten:
»Und dieweil hin und wieder in der Welt, sonderlich auch im Heiligen Römischen Reich, allerhand Permutationen hinsichtlich der Klöster und geistlichen Güter vorgefallen sind ( Veränderungen, die wir diejenigen verantworten lassen, denen es gebührt und zugesteht ), so haben wir gedachtem Joachim Roebel, unserm
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