Warum tötest du, Zaid?
Heiligkeit ein besonnenes Leben führt.
Anm. 2,15: Die Berufung der Frau ist zuerst, den Kindern das Leben zu geben und sie zu erziehen. […]
TITUS 2,3 – 5 Standespflichten
3 Ebenso seien die älteren Frauen würdevoll in ihrem Verhalten, nicht verleumderisch und nicht trunksüchtig; sie müssen fähig sein, das Gute zu lehren, 4 damit sie die jungen Frauen dazu anhalten können, ihre Männer und Kinder zu lieben, 5 besonnen zu sein, ehrbar, häuslich, gütig und ihren Männern gehorsam […].
1 PETRUS 3,1.4.5 In der Ehe
1 Ebenso sollt ihr Frauen euch euren Männern unterordnen […], 4 […] das sei euer unvergänglicher Schmuck: ein sanftes und ruhiges Wesen. 5 So haben sich einst auch die heiligen Frauen geschmückt, die ihre Hoffnung auf Gott setzten: Sie ordneten sich ihren Männern unter.
Koran
2,282
[…] Wenn es bei euch um eine Schuld auf einen bestimmten Termin geht, so schreibt es auf […]. Und nehmt von eueren Leuten zwei zu Zeugen: Sind nicht zwei Männer da, dann sei es ein Mann und zwei Frauen, die euch als Zeugen passend erscheinen, sodass, wenn eine der beiden irrt, die andere sie erinnern kann […].
Anm. Zaidan: Dieser Vers ist keine allgemeingültige Aussage über die Zeugnisfähigkeit von Frauen. Er bezieht sich auf einen Spezialfall, die Bezeugung eines Geschäftsvertrags. Auch im Islam entscheidet das Gericht über die Eignung der Zeugen. Entscheidende Kriterien hierfür sind Vertrauenswürdigkeit, Erinnerungsvermögen usw., jedoch nicht das Geschlecht. Fachkundige Frauen im Geschäftsleben sind selbstverständlich als gleichwertig zu behandeln. Die angesehensten Zeugen im Islam sind die Hadith-Tradenten. Dies sind Zeitzeugen, welche die Aussagen und Handlungen des Propheten Mohammed überlieferten. Sehr viele der wichtigsten Hadithe wurden von einer Frau überliefert, von Aischa, der Frau des Propheten. Würde der Islam Frauen aufgrund ihres Geschlechtes nur als »halbe« Zeugen akzeptieren, müsste dies auch bei der Bezeugung und Überlieferung der islamischen Quellentexte – Koran und Hadith – so gehandhabt werden. Dies war nie der Fall. Fakt ist, dass viele Aussagen und Überlieferungen
einer einzigen Frau Grundlage des Islam sind. Koran und sein Prophet Mohammed wollten damals die Rechte der Frauen, soweit es jene Zeit erlaubte, fundamental verbessern. Wer diesen Gedanken zu Ende denkt, muss sich in unserem gesellschaftlichen Umfeld für die volle Gleichberechtigung der Frau einsetzen. Für Mohammed waren die Frauen schon damals die »Ebenbürtigen der Männer«.
4,1
O ihr Menschen! Fürchtet eueren Herrn, Der euch aus einem (einzigen) Wesen erschuf und aus ihm seine Gattin und aus ihnen viele Männer und Frauen entstehen ließ. […]
Anm. Zaidan: Dieser Vers belegt, dass im Islam alle Menschen, Männer und Frauen, aus dem gleichen Wesen stammen und damit grundsätzlich gleichwertig sind.
4,11
Allah schreibt euch hinsichtlich euerer Kinder vor, dem Knaben zweier Mädchen Anteil zu geben. Sind es aber (nur) Mädchen, mehr als zwei, sollen sie zwei Drittel des Nachlasses erhalten. Gibt es nur ein Mädchen, soll es die Hälfte haben. […]
Anm. Zaidan: Das islamische Erbrecht muslimischer Gesellschaften ist komplex und kann nicht auf die laienhafte Aussage »der Mann erhält das Doppelte wie die Frau« reduziert werden. Die Höhe des Erbteils variiert nach Verwandtschaftsgrad mit dem Erblasser, nach der Größe der Erbengemeinschaft etc.
Frauen sind nach islamischem Recht anders als in modernen westlichen Gesellschaften weder unterhaltspflichtig, noch müssen sie ihr Einkommen, ihr Vermögen oder ihren Erbteil mit anderen teilen. Sie haben ein Recht auf Unterhalt unabhängig von ihrer finanziellen Lage, also auch unabhängig von der Höhe ihres Erbteils.
Die Erbfolgeregelung des Koran war vor 1400 Jahren für die Frauen ein revolutionärer Fortschritt. Vorher erbten Frauen in der polytheistischen Welt Arabiens überhaupt nichts.
4, 34
Die Männer stehen für die Frauen in Verantwortung ein, mit Rücksicht darauf, wie Allah den einen von ihnen mit mehr Vorzügen als den anderen ausgestattet hat, und weil sie von ihrem Vermögen (für die Frauen) ausgeben.* Die rechtschaffenen Frauen sind demütig ergeben und sorgsam in der von Allah geboten Wahrung ihrer Intimsphäre.** Diejenigen aber, deren Widerspenstigkeit ihr fürchtet, warnt sie, meidet sie in den Schlafgemächern und schlagt [Hervorhebung durch den Autor] sie.***
Anmerkungen Hofmann:
*Der Mann hat diese
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