Was macht mein Kind im Netz
fallen, erteilst du uns durch deine Privatsphäre- und Anwendungseinstellungen die folgende Erlaubnis: Du gibst uns eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie, weltweite Lizenz für die Nutzung jeglicher IP-Inhalte, die du auf oder im Zusammenhang mit Facebook postest („IP-Lizenz“). Diese IP-Lizenz endet, wenn du deine IP-Inhalte oder dein Konto löschst, außer deine Inhalte wurden mit anderen Nutzern geteilt und diese haben die Inhalte nicht gelöscht.
2. Wenn du IP-Inhalte löschst, werden sie auf eine Weise entfernt, die dem Leeren des Papierkorbs auf einem Computer gleichkommt. Allerdings sollte dir bewusst sein, dass entfernte Inhalte für eine angemessene Zeitspanne in Sicherheitskopien fortbestehen (für andere jedoch nicht zugänglich sind).
„IP“ steht in diesem Fall für „Intellectual Property“, also geistiges Eigentum. Das heißt: Wer den AGB zugestimmt hat – und das muss jeder bei der Registrierung, – hat Facebook automatisch das so genannte „einfache Nutzungsrecht“ an allen von ihm selbst geschaffenen Inhalten übertragen, die er dort einstellt. Fotos, Texte, Filme, Logos, Grafiken, sie alle dürfen von der Social-Media-Plattform beliebig genutzt werden, und das natürlich ohne angemessenes Entgelt für den Urheber.
Diese Klausel war Gegenstand einer Klage des verbraucherzentrale Bundesverbands gegen Facebook (der andere Teil bezog sich auf den „Freundefinder“, über den Sie im vorigen Kapitel schon gelesen haben).
In der ersten Instanz haben die Verbraucherschützer sich voll durchgesetzt: Das Landgericht Berlin urteilte, die Klausel sei in dieser allgemeinen Form nicht haltbar, sondern Facebook müsse vorab jeweils die Zustimmung der Nutzer einholen, wenn es deren geistiges Eigentum für eigene oder fremde Zwecke verwenden wolle. (LG Berlin, Urteil vom 06.03.2012, Az.: 16 O 551/10).
Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Facebook hat Berufung eingelegt, und bis zu einer endgültigen Entscheidung können noch zwei oder drei Jahre vergehen.
„Was soll Facebook schon mit den Fotos von meiner Klassenfete machen?“ wird sich mancher Jugendliche fragen. Genau das ist das Problem: „So weitreichend, wie die Klausel derzeit gefasst ist, können die alles damit machen, die Inhalte sogar außerhalb der Plattform verwenden“, erklärt Carola Elbrecht, die als Projektleiterin für „Verbraucherrechte in der digitalen Welt“ beim verbraucherzentrale Bundesverband tätig ist, „aber bevor ein letztinstanzliches Urteil vorliegt, können wir sie nicht festnageln.“
Zum Beispiel könnte das Foto mit den gut erkennbaren Alkoholprodukten in einer Anzeige des Herstellers eingesetzt oder das Posting über die nette Gaststätte an diese als Gästebuch-Eintrag verkauft werden. Offensichtlich hat das Unternehmen entsprechende Ideen, sonst würde es sich das Nutzungsrecht ja nicht übertragen lassen.
Professionelle Fotografen stellen übrigens häufig nur Bilder in geringer Auflösung und mit deutlich sichtbarem Wasserzeichen bzw. Logo bei Facebook ein, damit über die Plattform keine Weitervermarktung an Bildagenturen oder andere Abnehmer erfolgen kann.
Kapitel 5: Das Web ist keine heile Welt und in Sozialen Netzwerken kann es sehr unsozial zugehen
Kapitel 5
Das Web ist keine heile Welt und in Sozialen Netzwerken kann es sehr unsozial zugehen
Streitigkeiten, Mobbing, sexuelle Belästigung – viele typische Probleme Jugendlicher haben heute auch eine virtuelle Komponente. Mobbing lässt sich per Internet perfektionieren und intensivieren, und Kinderchatforen sind hoch attraktiv für Pädophile. Hier helfen Aufklärung und Prävention, manchmal auch die Polizei. Wie, das lesen Sie auf den folgenden Seiten.
Kleines Glossar der unsozialen Verhaltensweisen im Internet
Cyber-Mobbing/Cyber-Bullying
Nicht jede unfeine Bemerkung unter Gleichaltrigen ist gleich Mobbing, und nicht jeder Streit unter Klassenkameraden gilt als Bullying. Gemobbt (von engl. mob = Pöbel) wird jemand, wenn er von einem oder mehreren anderen über einen längeren Zeitraum absichtlich und systematisch attackiert wird, um ihn bloßzustellen, fertig zu machen und letztlich aus der Gruppe auszustoßen. Für Mobbing an der Schule wird oft auch das Wort Bullying (von engl. to bully = Einschüchtern von Schwächeren) verwendet.
Den Zusatz „Cyber“ bekommen Mobbing und Bullying, wenn es über Internet und Handy ausgeübt bzw. fortgesetzt wird.
Cyber-Grooming
„To groom“
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