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Was macht mein Kind im Netz

Was macht mein Kind im Netz

Titel: Was macht mein Kind im Netz Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Barbara Kettl-Roemer
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einziges Bild kann einen Streitwert von 6.000 Euro haben. Facebook steht inzwischen übrigens stark unter Beobachtung von abmahnenden Kanzleien, und zwar nicht nur wegen Urheberrechtsverletzungen. Es gab auch schon Abmahnungen wegen Postings, die wahrheitswidrig Negatives über Unternehmen und Marken behauptet haben. Das kann ich sogar verstehen, denn eine böse Behauptung oder ein Gerücht kann sich über Facebook sehr schnell und weit verbreiten und so ein Markenimage beschädigen.
    Bedeutet ein Streitwert von 10.000 Euro, dass man bei einer Abmahnung 10.000 Euro zahlen muss?
    Nein, aber die Rechtsanwaltsgebühren bemessen sich danach. Besagtes Bild mit einem Streitwert von 6.000 Euro kostet beispielsweise 650 Euro an Gebühren, und dazu kommt noch der Schadensersatz, der 150 oder 200 Euro betragen kann.
    Was sollten Eltern tun, wenn eine Abmahnung ins Haus flattert? Was nicht?
    Grundsätzlich sollten Sie erst mal nichts unterschreiben und auch nichts zahlen, denn beides wäre ein Schuldanerkenntnis. Sie sollten sich aber sofort an eine Verbraucherzentrale oder, noch besser, an einen spezialisierten Anwalt, wenden. Wichtig ist, dass Sie das innerhalb der in der Abmahnung genannten Fristen tun. Gelegentlich lassen Eltern auch ihre Kinder in unserer Kanzlei anrufen. Ob dies aus pädagogischer Sicht sinnvoll ist, müssen Eltern jedoch selbst entscheiden.
    Und was kann der Anwalt dann erreichen?
    Das kommt darauf an. Wir hatten Fälle, in denen wir beweisen konnten, dass im abgemahnten Haushalt kein Download stattgefunden haben kann. Dann ist die Sache natürlich erledigt. In anderen Fällen widersprechen wir der Abmahnung und lassen es auf eine Klage ankommen. Tatsächlich kommt es nur in ca. zwei Prozent aller Fälle zu einer Klageerhebung. Und manchmal einigen sich unsere Mandanten auf einen Vergleich und zahlen, damit die Sache aus der Welt geschafft ist.
    Dann könnten sie ja auch gleich zahlen?
    Im Abmahnschreiben wird normalerweise tatsächlich eine Vergleichszahlung angeboten, die je nach Umfang der abgemahnten Rechtsverletzungen zwischen 350 und 5.000 Euro liegt. Wir haben bis jetzt immer eine Summe aushandeln können, die bei höchstens 60 oder 70 Prozent der ursprünglich verlangten lag. Man muss aber je nach Einzelfall abwägen, ob man zahlt oder es auf eine Klage ankommen lässt.
    Es gibt auch Fake-Abmahnungen, bei denen Internet-Betrüger versuchen, zu Unrecht abzukassieren. Woran erkenne ich, wann eine Abmahnung echt ist?
    Ja, Fake-Abmahnungen gibt es häufig. Meist erkennen Sie sie an einem ungewöhnlichen Zahlungsweg, etwa einem Auslandskonto oder einer Abwicklung über Western Union. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob die Abmahnung echt ist, können Sie auch nachsehen, wo der Sitz der Kanzlei ist und bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer nachfragen, ob es diese Kanzlei dort überhaupt gibt. Falls nicht, können Sie die Fake-Abmahnung getrost ignorieren.
    Welchen Rat geben Sie Eltern mit internetaktiven Sprösslingen, um Ärger mit Abmahnungen zu vermeiden?
    Sie sollten Ihre Kinder unbedingt über Urheberrechte und die damit verbundenen Probleme im Internet informieren und sie dafür sensibilisieren, dass Filesharing erstens ziemlich sicher entdeckt wird und zweitens teuer werden kann. Zusätzlich sollten Sie einen IT-Fachmann damit beauftragen, Ihren Router so einzustellen, dass Tauschbörsen nicht genutzt werden können.
    Das ist auch ein rechtlicher Schutz für Sie als Eltern, weil Sie damit nachweisen können, dass Sie aktiv Sicherungsmaßnahmen ergriffen und Ihre Aufsichts- und Kontrollpflicht nicht verletzt haben.
Facebook räumt sich selbst eine Lizenz für alle Inhalte seiner Nutzer ein
    Nachdem Sie die bisherigen Ausführungen zum Urheberrecht gelesen haben, werden Sie den Umgang des weltweit größten Sozialen Netzwerks mit den von seinen Nutzern geschaffenen Inhalten vielleicht auch so eigenartig finden wie ich: In den Facebook-AGB heißt es nämlich zuerst im Punkt „Der Austausch deiner Inhalte und Informationen“:
    Du bist Eigentümer aller Inhalte und Informationen, die du auf Facebook postest. Zudem kannst du mithilfe deiner Privatsphäre- und Anwendungseinstellungen kontrollieren, wie diese Informationen ausgetauscht werden.
    Natürlich bin ich Eigentümer (nämlich Urheber) aller Inhalte, die ich selbst erstellt habe. Gut, dass Facebook das weiß.
    Aber dann geht es weiter:
    1. Für Inhalte wie Fotos und Videos („IP-Inhalte“), die unter die Rechte an geistigem Eigentum

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