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Was macht mein Kind im Netz

Was macht mein Kind im Netz

Titel: Was macht mein Kind im Netz Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Barbara Kettl-Roemer
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zahlen. (OLG Köln, Urteil vom 23.03.2012, Az. 6 U 67/11)
    Noch teurer wäre es in Düsseldorf geworden. Das Landgericht Düsseldorf hat nämlich mehrfach bestätigt, dass bei verbotenem Filesharing ein Schadensersatz von 300 Euro pro Musikstück durchaus angemessen sei. (LG Düsseldorf, Urteil vom 09.02.2011, Az. 12 O 68/10)
    Der verbraucherzentrale Bundesverband vzbv setzt sich zwar inzwischen dafür ein, dass bei einer rein privaten Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte die Abmahngebühr auf höchstens 100 Euro beschränkt werden soll, aber das ist noch Zukunftsmusik – und bei entsprechenden Aktivitäten im größeren Stil wird diese Beschränkung vermutlich auch nicht greifen.
„Hilfe, ich habe eine Abmahnung wegen eines Downloads bekommen – was kann ich jetzt tun?“
    Sie haben an den Urteilen und den Summen, um die es dort ging, schon gesehen, dass Verstöße gegen das Urheberrecht teuer werden können. Das Gesetz sieht grundsätzlich mehrere Ansprüche vor, die dem Rechteinhaber zustehen: Zum einen gibt es einen Anspruch auf Unterlassung (§ 97 Abs. 1), unrechtmäßige Angebote müssen also zurückgezogen bzw. Downloads gestoppt werden. Zum anderen besteht ein Anspruch auf Schadensersatz (§ 97 Abs. 2), dessen Höhe freilich nicht eindeutig geregelt ist, weswegen darüber häufig vor Gericht gestritten wird.
    Insgesamt geht es aber um ganz schön viel Geld. Spezialisierte Anwaltskanzleien haben deswegen das Internet und die dort zu findenden Urheberrechtsverletzungen als lukrative Nische entdeckt. Sie durchforsten zum Teil ohne konkreten Auftrag einer Plattenfirma oder eines anderen Rechteinhabers das Internet nach entsprechenden Verstößen und versenden aus eigenem Antrieb Abmahnungen.
    Das dürfen sie, weil sie Schadensersatz für die Rechteinhaber fordern, der diesen schließlich zusteht. Lukrativ ist es für die Kanzleien deswegen, weil sie die Gebühren für die Abmahnung als solche einstreichen. Der illegale Download eines einzigen Liedes kann den Übeltäter so beispielsweise 400 Euro kosten, von denen 150 Euro an den Rechteinhaber weitergeleitet und 250 Euro als Abmahngebühr einkassiert werden.
    Ignorieren sollten Sie eine solche Abmahnung nicht, denn wenn sie zu Recht erfolgt ist, riskieren Sie eine einstweilige Verfügung, und die ist sehr teuer, weil dann automatisch von einem höheren Streitwert ausgegangen wird.
    Andererseits gibt es in diesem Bereich auch viele unseriöse Trittbrettfahrer, die unrechtmäßige Abmahnungen verschicken und darauf hoffen, dass die eingeschüchterten Empfänger aus Angst vor weiteren Rechtsfolgen schon zahlen werden.
    Interview mit Johannes Meibers, auf Urheberrecht spezialisierter Anwalt in Münster und Oldenburg

    Wie häufig sind Ihrer Erfahrung nach Fälle, in denen Minderjährige das Urheberrecht verletzen und ihre Eltern dafür Abmahnungen erhalten?
    Sehr häufig. Es gibt aber auch eine Menge beratungsresistenter Erwachsener, die an Tauschbörsen teilnehmen, obwohl die Thematik inzwischen vielfach in den Medien aufgegriffen wurde. Für 2011 gehen wir von insgesamt etwa 500.000 Abmahnungen im Bereich Urheberrecht in Deutschland aus, von denen die größte Kanzlei allein 150.000 verschickt hat. In unserer Kanzlei vertreten wir jeden Monat rund 150 Mandanten, die eine Abmahnung wegen Filesharing von Musik und Videos erhalten haben.
    Kinder und Jugendliche meinen oft, dass das, was sie im Internet tun, unbemerkt bleibt. Wie hoch ist denn das Risiko, bei illegalen Downloads oder anderen Urheberrechtsverletzungen überhaupt erwischt zu werden?
    Diese Gefahr ist groß, weil das Netz hier sehr engmaschig ist. Die Ermittlungssoftware ist inzwischen ziemlich ausgereift, und die Industrien, die dahinter stehen – die Musik-, Film- und Computerspielbranche – sind sehr potent. Aber auch die großen Fotoagenturen durchkämmen das Netz systematisch nach den Bildern, an denen sie die Rechte haben. Und nicht zuletzt gibt es inzwischen einige spezialisierte Anwaltskanzleien, die mit automatisierten Verfahren arbeiten und gutes Geld mit den Abmahnungen verdienen. Nicht nur die Downloads sind ein Massengeschäft – die Abmahnungen sind es auch!
    Um welche Summen geht es hier? In einem Spiegel-Artikel wurde ein Rechtsanwalt zitiert, der meinte, auf der Facebook-Seite eines durchschnittlichen Jugendlichen wären Rechtsverletzungen im Wert von 10.000 Euro zu sehen. Ist das realistisch?
    Ein Streitwert von 10.000 Euro ist durchaus realistisch, denn schon ein

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