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Werke von Fjodor Dostojewski (Illustrierte) (German Edition)

Werke von Fjodor Dostojewski (Illustrierte) (German Edition)

Titel: Werke von Fjodor Dostojewski (Illustrierte) (German Edition) Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Fjodor Dostojewski
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ihr so still, und sonst ist hier doch lauter so stürmisches Volk.«
    Aus dieser Zeit haben sich ein Paar Briefe Fjodor Michailowitschs an seinen älteren Bruder, der inzwischen aus der Haft entlasten worden war, erhalten. Am 18. Juli schreibt er auf den Zuspruch hin, nicht zu verzagen: »... aber ich verzage ja gar nicht... Manchmal hat man sogar das Empfinden, als habe man sich an ein solches Leben schon gewöhnt und als sei einem alles eins ... aber ... manch anderes Mal kommt das frühere Leben wieder mit all seinen Eindrücken und flutet nur so in die Seele hinein ... Ich habe drei Erzählungen und zwei Romane ausgedacht, an dem einen schreibe ich jetzt ...« Es war das die Erzählung »Der kleine Held«. Damals nannte er sie eine Kindergeschichte; in späteren Jahren sagt er einmal zur Erklärung: »man konnte dort nur das Unschuldigste schreiben«. Am 27. August teilt er dem Bruder mit: »... man hat mir wieder erlaubt, im Garten zu spazieren, in dem es fast siebzehn Bäume gibt. Das ist für mich ein großes Glück. Außerdem bekomme ich jetzt abends eine Kerze: Dies ist mein zweites Glück. Das dritte Glück werde ich erleben, wenn du mir möglichst bald antwortest und das nächste Heft der »Vaterländischen Annalen« schickst...« Am 14. September dankt er dem Bruder für die zugesandten zehn Rubel und die Bücher: »Die geben mir doch wenigstens Zerstreuung. Jetzt sind es schon bald fünf Monate, daß ich nur von eigenen Mitteln lebe, d. h. nur von meinem Kopf... Das ewige Denken und immer nur Denken ist schwer! Ich befinde mich gleichsam unter einer hermetisch abschließenden Glocke, aus der die Luft herausgepumpt wird ...«
    Die mutige Ruhe, die Fjodor Michailowitsch in seiner Lage bewahrte, seine Geduld und Ausdauer sind um so bemerkenswerter, als er, nach seinen eigenen Worten, vor dieser Katastrophe »bis zur Krankhaftigkeit hypochondrisch« war, alle möglichen Leiden in sich vermutete, vor lauter Argwohn tatsächlich kränkelte und sich mit Senfpflastern zu kurieren suchte. Aus Andrei Michailowitschs Aufzeichnungen wissen wir, daß Fjodor Michailowitsch oft vor dem Einschlafen einen Zettel hinlegte, auf dem etwa geschrieben stand: »Heute kann ich in lethargischen Schlaf verfallen, darum – mich nicht vor so und so viel Tagen beerdigen«. Und zu seiner Frau hat er später gesagt, daß er wohl wahnsinnig geworden wäre, wenn diese Katastrophe nicht in sein Leben eingegriffen hätte. Von den übrigen Verhafteten dagegen erging es dreien umgekehrt: Der Gardegrenadieroffizier Grigorjeff wurde bereits in der Festung halb irrsinnig; der neunzehnjährige Kateneff kam von dort aus in die Irrenanstalt und somit überhaupt nicht vor das Militärgericht: und bei dem älteren Desbut stellte sich vorübergehend eine gewisse geistige Umnachtung ein.
    Von der Untersuchungskommission ging die Angelegenheit Petraschewski auf Allerhöchsten Befehl an eine Gerichtskommission unter dem Vorsitz des Generals Perowski über. Diese Gerichtskommission beschloß, infolge ungenügender Beweise alle Verhafteten wieder in Freiheit zu setzen. Doch nun wurde die Sache am 16. November dem General-Auditoriat übergeben und kriegsrechtlich behandelt. Zu dieser Übergabe lag juridisch gar keine Veranlassung vor, da jene auf Allerhöchsten Befehl eingesetzte Gerichtskommission nach der hierarchischen Stufenleiter höher stand, und so ist es wohl verständlich, daß, wie J. Desbut mitteilt, selbst der Festungskommandant mit größtem Befremden davon Kenntnis nahm und den Verhafteten in sichtlich höchster Erregung davon Mitteilung machte.
    Natürlich konnte auch das General-Auditoriat die Tatsache nicht übersehen, daß von den Angeklagten keineswegs alle in gleichem Maße beteiligt oder schuldig waren – zumal einzelne in ihren Aussagen die weniger Bloßgestellten noch besonders zu entlasten versucht hatten; da aber die in dem vorliegenden Falle anzuwendenden Gesetze betreffs Staatsverbrechen zwischen den Hauptschuldigen oder Anstiftern und den Mitbeteiligten keinen Unterschied machen, so wurden sämtliche Angeklagten mit Ausnahme eines einzigen (Tschernosswitoffs, den man nur nach Wjätka verbannte) »zum Tode durch Füsilieren verurteilt«. Indes wurden vom General-Auditoriat selbst die mildernden Umstände hervorgehoben (die aufrichtige Reue vieler, die freiwilligen Geständnisse weiterer Vergehen, die sonst unbekannt geblieben wären, ferner die große Jugend einzelner, sowie schließlich, daß ihre verbrecherischen Absichten,

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