Zeit des Lavendels (German Edition)
beide sollen dann zusammengelebt haben.
Viele haben geholfen, dass dieser Roman zustande kam. Mein Mann und meine Kinder haben mir Mut gemacht, ebenso wie meine erste Testleserin Stefanie, die viele gute Anregungen beitrug. Das gilt auch für meine Agenten Michael Görden und Ines Geweyer. Sie haben Vertrauen in mich gesetzt und mir manchen guten Rat gegeben. Nicht zu vergessen Stadthistorikerin Adelheid Enderle-Jehle und der Bad Säckinger Stadtarchivar Peter Müller, die meine unzähligen Fragen mit viel Geduld beantwortet haben. Zu denen, die mir Mut machten, als ich dachte, es würde mit meinem großen Traum vom Schreiben nicht mehr weitergehen, gehörte auch mein Lektor Christian Buggisch.
Ihnen allen möchte ich danken.
Petra Gabriel
Glossar
Allmende: Als Allmende bezeichnete man damals ein Gelände oder ein Waldgebiet, das der Allgemeinheit zur Verfügung stand. Es wurde unter anderem als Viehweide genutzt und lag zumeist außerhalb der Stadtmauern. Oft gehörte es einem Lehensherren.
Badmatte: Die Badmatte war zur Zeit der Geschichte ein Gelände im Südwesten des alten Segginger Stadtkerns auf der nördlichen Rheinseite, in etwa beim heutigen Kurzentrum. Dort standen die Badehäuser.
Bannwart: Flur- und Waldhüter.
Bannschuppose: Als Bannschuppose wurde der Hof bezeichnet, der zur Ausstattung der Flur- und Waldhüter gehörte und zum Beispiel als Unterbringungsort für die Gerätschaften diente.
Bundschuh: Der Bundschuh war ursprünglich eine Fußbekleidung, die schon von den Germanen und später dann von den deutschen Bauern getragen wurde — ein Stück Leder, das mit Riemen um den Knöchel befestigt war. Später wurde er zum Sinnbild, Feldzeichen und Namen aufständischer Bauernbünde im Südwesten Deutschlands in den Jahren 1493 bis 1517.
Bündten: Kleinere Gärten, oft außerhalb der Stadtmauern, in denen Obst und Gemüse für den täglichen Bedarf angebaut wurde.
Canonicus: Ein Kleriker, der Mitglied eines Domkapitels oder Stifts war.
Chorherr: Chorherren waren Ordensleute, die nicht nach einer Mönchsregel, sondern nach den Richtlinien (Canones) für Kleriker lebten. Sie entstanden im Gefolge der gregorianischen Reform. Ihre wichtigste Aufgabe war der gemeinsame Chordienst neben Seelsorge, Unterricht und Wissenschaft.
Damenstift: Das weltliche Damenstift in Seggingen war nach der Regel der Benediktinerinnen ausgerichtet und direkt dem Kaiser verantwortlich. Zu Anfang hatten nur die Töchter freiadliger Familien Zugang, später auch Mädchen aus dem gehobenen Dienstadel. Sie mussten eine Mitgift einbringen und wurden dort in christlichem Geist erzogen und unterrichtet. Oft wurden jüngere Töchter dort untergebracht. Anders als in einem Kloster konnten sie das Stift aber wieder verlassen und ihm ihre Mitgift wieder abkaufen. Viele verließen das Stift, um zu heiraten.
Dekan: In der katholischen Kirche unter anderem als Würdenträger in Dom- und Stiftskapiteln ein Vorgesetzter von Pfarrern.
Dinghof: Zum Stift Seggingen gehörten zahlreiche Ding- oder Kellerhöfe. Sie waren der Mittelpunkt eines größeren Güterkomplexes in rechtlicher und verwaltungstechnischer Hinsicht. Dort war der Sitz des Dinggerichtes und die Sammelstelle für die Zinsabgaben. Zum Dinghof Murg gehörten Rhina, Niederhof, Diegeringen, Hel-geringen und Harpolingen. Keller des Dinghofes Murg waren zur Zeit der Handlung dieses Romans Wolfgang Erler (1534) und Jörg Erler (1556). Die Keller wurden von den Bauern gewählt und von der Äbtissin als Verwaltungsbeamte vereidigt. An Naturalzinsen musste der Dinghof Murg zum Beispiel 1428 an das Stift zahlen: 65 Mut Roggen, ein halbes Viertel Spichermes und fünf Mut Burg-mes, 15 Mut Burgmes Hafer, vier Viertel Salz, 1,5 Pfund Wachs, fünf Hühner, 10 Schafe, 5 Viertel Erbsen, 5 Winmenni (Weinsteuer).
Dinggericht: Der Dinghof hatte seine eigenen Gerichtstage mit Teilnahmepflicht für alle, die zur Gemeinschaft gehörten. Es gab zwei Hauptgerichtstage: das Maien- und das Herbstding. Entschieden wurden dort Streitigkeiten zu Erbteilungen, Obsignationen, Bürgeraufnahmen und die Bestrafung kleinerer Frevel.
Domherr: Mitglied eines Domkapitels (siehe Stiftskapitel).
Fall/Fälle: Beim Tod eines Hörigen musste die Familie dem Lehensherren ein Kopfgeld für den Verlust der Arbeitskraft des Verstorbenen leisten. Anfangs war es das wertvollste Stück oder Gewand, später wurden die Fälle in Form von Geld festgesetzt.
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