Zwillinge -Gut durch Schwangerschaft, Geburt und erstes Lebensjahr
sich frühzeitig verschiedene Einrichtungen an. Achten Sie auf Gruppengrößen, fragen Sie nach, wie das Konzept für die kleineren Kinder aussieht. Wie ist der Betreuungsschlüssel, d. h., wie viele Betreuungskräfte kümmern sich um die Kinder? Passt der Alltag in der Einrichtung zu Ihren Vorstellungen?
Stellen Sie die Frage, wie mit Zwillingen umgegangen wird. Besteht man darauf, die Kinder auf jeden Fall in zwei verschiedenen Gruppen zu betreuen, oder wird der Wunsch der Eltern berücksichtigt? Gerade bei eineiigen Zwillingen lohnt es sich nachzufragen, wie die Betreuungskräfte vorgehen, um die Zwillinge unterscheiden zu lernen. Leider gibt es immer noch Menschen, die der Einfachheit halber beide Namen rufen: „Ich kann die beiden sowieso nicht unterscheiden. Wenn ich beide Namen rufe, wird einer schon kommen.“
Die Erzieherinnen des Kindergartens, den meine Zwillinge besuchten, baten darum, beiden Kindern eine Woche lang ein Namens-T-Shirt anzuziehen. Nach dieser Woche waren sie sicher in der Unterscheidung der eineiigen Jungs – es geht also!
Ob Zwillinge eine gemeinsame Gruppe besuchen oder nicht, bleibt eine individuelle Entscheidung, hierzu lassen sich keine allgemeingültigen Aussagen treffen. Gerade allerdings im ersten Lebensjahr überwiegen meines Erachtens die positiven Effekte des Zusammenseins:Ihre Kinder werden sich in der neuen Umgebung gegenseitig Halt und Sicherheit geben. Wird ein Zwilling zu dominant gegenüber dem anderen oder verlässt sich einer zu sehr darauf, dass der Bruder oder die Schwester schon alles regeln wird, kann man die Kinder immer noch liebevoll, aber bestimmt in zwei verschiedenen Gruppen unterbringen. Dies ist allerdings in der überwiegenden Zahl der Fälle kein Thema des ersten Lebensjahres.
Kinderfrauen und Tageseltern
Kinderfrauen und Tageseltern sind heutzutage aus der Kinderbetreuungsszene nicht mehr wegzudenken. Tageseltern betreuen maximal fünf Kinder in ihrem eigenen Haushalt. Sie arbeiten selbstständig und schreiben Ihnen am Ende des Monats eine Rechnung über die geleistete Kinderbetreuung. Der Stundensatz liegt erfahrungsgemäß zwischen fünf und sieben Euro pro Kind. Tageseltern haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Eine Ermäßigung für das zweite Kind wird unterschiedlich gehandhabt. Als Geringverdiener erhalten Sie eine finanzielle Unterstützung durch das Jugendamt.
Kinderfrauen kommen zu Ihnen nach Hause. Rechtlich gesehen sind Kinderfrauen Ihre Angestellten; Sie müssen einen entsprechenden Vertrag machen und als Arbeitgeber die notwendigen Anmeldungen und Zahlungen leisten. Der Stundensatz liegt meist – je nach Qualifikation und Wohnort – zwischen 8 und 12 Euro/Stunde. Dazu kommt die Hälfte der Abgaben zur Sozialversicherung, bezahlter Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall auf Sie als Arbeitgeber zu sowie die nur mit geringen Kosten verbundene Anmeldung bei der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Kosten sowohl für Tageseltern als auch für Kinderfrauen sind mit offiziell geschlossenem Vertrag steuerlich als Kinderbetreuungskosten absetzbar.
Welches Modell für Zwillingseltern?
Auch diese Frage kann nicht mit einer eindeutigen Empfehlung beantwortet werden. Bei Tageseltern kommen Ihre Kinder mit anderen Kindern in Kontakt, dies ist für viele Zwillingseltern das Hauptargument für diese Betreuungsform. Wir haben uns schon früh für eine Kinderfrau entschieden, um die Sicherheit zu haben, dass auch bei Krankheit eines Zwillings die Betreuung beider gewährleistet ist. Finanziell gesehen lohnt ein genaues Gegenrechnen, da Sie bei Tageseltern in der Regel nur eine geringe oder keine Ermäßigung für das zweite Kind bekommen.
Wie finde ich jemand Geeignetes?
Die Jugendämter der Gemeinden helfen Ihnen weiter. In vielen Städten und Gemeinden gibt mittlerweile Kinderbetreuungsnetzwerke, die in der Ausbildung und Qualifizierung von Tagespflegepersonen tätig sind und eine entsprechende Vermittlungsdatenbank und Beratung führen. Auch der Bundesverband für Kindertagespflege nennt Ihnen Ansprechpartner am Ort. Alle Kontaktmöglichkeiten haben wir Ihnen im Anhang aufgeführt.
In Österreich: Kindergärten sind Sache der Bundesländer. Seit 2009 ist der Kindergartenbesuch für fünf- und sechsjährige Kinder verpflichtend. Kinder unter 3 Jahren werden in der Regel in Kinderkrippen und bei Tageseltern betreut.
In der Schweiz: Kinderbetreuung und die Kosten dafür sind weitgehend Kantonssache. Säuglinge und Kleinkinder können in
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