Zwillinge -Gut durch Schwangerschaft, Geburt und erstes Lebensjahr
Wahl und profitieren frühzeitig von der kompetenten Begleitung.
Welche Betreuungsmöglichkeiten gibt es?
Die Betreuung von Zwillingseltern und deren Babys gehört zum normalen Alltag von Hebammen und Frauenärzten. Mit der wachsenden Anzahl von Zwillingsgeburten sind mittlerweile immer mehr Angebote speziell für werdende Zwillingseltern entstanden. Neben Geburtsvorbereitungskursen, wie wir sie anbieten, haben sich auch einige Geburtskliniken ganz auf die Betreuung von Mehrlingseltern spezialisiert. In jedem Fall bieten sich Ihnen zahlreiche Möglichkeiten bei der Betreuung und bei der Wahl des Geburtsortes, um selbstbestimmt Ihre Schwangerschaft und die Geburt Ihrer Kinder zu erleben.
Einen Frauenarzt finden Sie über die Gelben Seiten ihres Wohnortes oder über die Mütterberatungsstelle Ihrer Krankenkasse. Eine Hebamme können Sie über die Gelben Seiten, Ihre Krankenkasse oder über das Internet finden. In einigen Städten sind freiberufliche Hebammen über Hebammenzentren organisiert, eine für Sie kostenlose Informations- und Hebammen-Vermittlungsstelle. Adressen finden Sie im Anhang.
Die Leistungen der Krankenkassen
Zu den Leistungen der Krankenkassen gehören die im Mutterschutzgesetz verankerten Mutterschaftsvorsorge-Untersuchungen, die wir im Schwangerschaftskalender für Sie zusammengestellt haben.
Die Mutterschaftsvorsorge kann durch einen Frauenarzt oder eine Hebamme vorgenommen werden. Hebammen führen allerdings keinen Ultraschall durch. Wenn Sie sich für die ärztliche Vorsorge entscheiden, steht Ihnen die zusätzliche Betreuung durch eine Hebamme zu und umgekehrt. Viele werdende Eltern entscheiden sich für eine kombinierte Betreuung von Hebamme und Frauenarzt, die sich in ihrer Arbeit wunderbar ergänzen.
Zu den weiteren Leistungen der Krankenkassen gehören die Betreuung der Geburt und die Begleitung des Wochenbettes, unabhängig davon, welchen Geburtsort Sie für sich ausgesucht haben. Die Rufbereitschaftspauschale für Beleghebammen, die Sie freiberuflich zur Geburt begleiten, zahlen Krankenkassen hingegen in der Regel nicht. Ebenso werden bestimmte Blutuntersuchungen, zum Beispiel der orale Glukosetoleranztest, einige Medikamentenverordnungen und zusätzliche Ultraschalluntersuchungen ohne medizinische Indikation nicht übernommen. Da Sie mit Zwillingen schwanger sind und aufgrund dessen per se zu den sogenannten „Risikoschwangeren“ zählen, werden in derRegel auch Leistungen von den Krankenkassen übernommen, die über die Standardversorgung hinausgehen, wie zum Beispiel eine Dopplersonografie.
Einige private Krankenversicherungen klammern bestimmte Leistungen aus ihrem Vertrag aus, zum Beispiel Hebammenbetreuung in der Schwangerschaft oder prophylaktische Maßnahmen wie Geburtsvorbereitung. Informieren Sie sich rechtzeitig darüber bei Ihrer Krankenkasse, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Hebammen und Ärzte rechnen ihre Leistungen nach einem im Gesetz verankerten Leistungskatalog ab. Für gesetzlich versicherte Frauen gelten andere Abrechnungssätze als für privat versicherte.
Die ärztliche Betreuung
Die ärztliche Betreuung und Vorsorge findet in der Frauenarztpraxis statt. Die Vorsorgeuntersuchungen beginnen mit der Feststellung der Schwangerschaft über eine Urin- und Blutuntersuchung und einen ersten vaginalen Ultraschall. Die üblichen Kontrollen von Blutdruck, Gewicht, Urin und Blut werden in der Regel durch die Arzthelferinnen vorgenommen.
Ihr Frauenarzt steht Ihnen im Gespräch für Fragen zur Verfügung, nimmt die vaginale Untersuchung samt Vaginalabstrich vor und kontrolliert Schwangerschaft und Herztöne der Zwillinge via Ultraschall. Für besondere Untersuchungen wie zum Beispiel einen Ultraschall in einem Perinatalzentrum wird Ihr Frauenarzt Sie überweisen. Ein Beschäftigungsverbot, eine Krankmeldung oder die Verordnung von Medikamenten oder einer Haushaltshilfe muss ebenfalls von Ihrem Frauenarzt veranlasst werden. Zur Geburt überweist Ihr Frauenarzt Sie in eine Geburtsklinik und übernimmt Ihre Betreuung sechs bis acht Wochen nach der Geburt wieder zur Abschlussuntersuchung des Wochenbettes.
Nur selten arbeiten Frauenärzte im Belegsystem, das heißt, ein niedergelassener Frauenarzt betreut Sie auch während der Geburt in der eigenen Belegklinik. In der Geburtsklinik arbeiten ärztliche Geburtshelfer im Schichtdienst in der Geburtsbegleitung im Team mit Hebammen, Anästhesisten und Kindel/Krankenschwestern und -pflegern.
Die
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