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48 - Waldröschen 07 - Der Kaiser von Mexiko

48 - Waldröschen 07 - Der Kaiser von Mexiko

Titel: 48 - Waldröschen 07 - Der Kaiser von Mexiko Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Karl May
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und deren Verwaltung sogleich zu sprechen.“
    „Ah! Das ist wohl etwas anderes. Hätten Sie das sogleich gesagt, so wären Sie bereits gemeldet. Wollen Sie die Güte haben, mir in das nächste Zimmer zu folgen, um den Herrn Administrator dort zu erwarten!“
    Cortejo folgte ihm nach dem nebenan liegenden Raum, wo er einstweilen allein gelassen wurde. Das Zimmer glich bei weitem mehr einem feinen Damenboudoire, als einem Expeditionslokal.
    „Hm!“ brummte Cortejo. „Dieser Herr Verwalter scheint noble Passionen zu haben. Vielleicht hat Landola recht.“
    Erst nach einer vollen Viertelstunde hörte er Schritte. Ein sehr fein nach französischer Mode gekleideter Mann trat ein, dessen Gesichtsschnitt ebenso wie Schnurr- und Kinnbart sofort den Franzosen vermuten ließ. Er betrachtete Cortejo kalt und forschend und fragte, doch ohne Verbeugung und Gruß:
    „Wer sind Sie, Monsieur?“
    „Mein Name ist Don Antonio Veridante.“
    „Schön! Ein Spanier also, dem Laut nach?“
    „Ja. Advokat aus Barcelona.“
    „Ahnte es!“
    „Agent und Bevollmächtigter des Grafen Alfonzo.“
    „Welches Grafen Alfonzo?“
    „De Rodriganda.“
    „Ah! Können Sie dies beweisen?“
    „Ja. Hier meine Akkreditive!“
    Er gab dem Franzosen die betreffenden Papiere. Dieser las sie durch, ohne daß eine seiner Mienen zuckte, und sagte dann kalt:
    „Schön! Tut mir aber leid!“
    „Was?“
    „Diese Papiere sind nicht hinlänglich!“
    „Wieso. Zweifeln Sie an der Echtheit derselben?“
    „Nicht im mindesten.“
    „Der Paß sagt Ihnen ganz genau, wer ich bin!“
    „Allerdings.“
    „Und die Vollmacht klärt Sie über meine Befugnisse hoffentlich auf!“
    „Vollständig.“
    „Und dennoch sagen Sie, daß diese Papiere unzulänglich seien?“
    „Ja“, antwortete der Gefragte mit einem leichten Achselzucken.
    „Was könnte noch fehlen?“
    „Sie kommen direkt von Rodriganda oder Barcelona herüber nach Mexiko?“
    „Ja.“
    „Sie waren nicht vorher in Madrid?“
    „Nein.“
    „Oder in Paris?“
    „Nein.“
    „So haben Sie Ihre Reise leider umsonst unternommen.“
    „Wieso?“
    „Sie hätten sich vorher dem französischen Gesandten in Madrid, oder dem spanischen Gesandten in Paris vorstellen sollen.“
    „Ich habe das nicht für notwendig gehalten.“
    „Da haben Sie sich allerdings geirrt.“
    „Sie meinen, es sei eine gesandtschaftliche Rekognition notwendig?“
    „Sehr notwendig.“
    „Das kann ich noch nachholen!“
    „Ja, indem Sie sich von hier nach Paris oder Madrid zurückbegeben.“
    „Das ist nicht notwendig, da sich hier in Mexiko ein spanischer Geschäftsträger befindet.“
    „Ein solcher Beamter befindet sich allerdings hier, aber seine Kompetenz reicht nicht so weit, daß ich auf ihn hören dürfte.“
    „Ah! Die Befugnis eines Geschäftsträgers reicht nicht so weit?“
    „Nein.“
    „Ich werde mich erkundigen.“
    „Tun Sie das, Monsieur!“ meinte der Franzose, indem er eine etwas schadenfrohe Miene nicht ganz beherrschen konnte.
    „Ich bin Advokat, und kenne die Gesetze!“ drohte Cortejo.
    „Das erstere gebe ich zu, das letztere scheint mir aber doch nicht der Fall zu sein.“
    „Señor, wollen Sie mich beleidigen?“
    Der Franzose warf einen geringschätzenden Blick auf den Spanier und sagte:
    „Das kann mir gar nicht einfallen.“
    Dieser Blick ärgerte Cortejo gewaltig; er sagte erbost:
    „Sie meinen aber doch sehr deutlich, daß Sie bezweifeln, ob ich die Gesetze kenne.“
    „Das bezweifle ich allerdings.“
    „Ah!“
    „Ihre Ansicht, daß die Kompetenz des spanischen Geschäftsträgers ausreichend sei, mag für die Gewöhnlichkeit zutreffend sein. Wir aber haben Krieg und befinden uns also in einem Ausnahmefall.“
    „Donnerwetter!“
    „Ihr Wort, Monsieur, ist nicht sehr höflich, doch will ich es für dieses Mal nicht gehört haben. Also wir haben Krieg. Der Kaiser hat gefunden, daß die Besitzungen von Rodriganda herrenlos sind, und dafür Sorge getragen, daß sie unter verwaltende Hände kommen. Diese Hände sind die meinigen. So lange wir uns in dem angegebenen Ausnahmefall befinden, kann ich Ihre Vollmacht nur dann respektieren, wenn durch einen der beiden heimischen Residenten, mag es nun der meinige oder der Ihrige sein, nachgewiesen wird, daß meine Regierung Ihnen erlaubt, die Verwaltung der betreffenden Güter in Ihre Hände zu nehmen.“
    „So müßte ich wirklich wieder über den Ozean hinüber?“
    „Allerdings.“
    „Darf ich nicht wenigstens

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