74 - Mein Leben und Streben
gewonnen. Und es waren nicht nur die Werke der Anstaltsbibliotheken, die mir zur Verfügung standen, sondern man zeigte sich auch gern bereit, mir solche von auswärts zugängig zu machen. Es war mir ein unwiderstehliches Bedürfnis, die Ruhe und Ungestörtheit der Zelle so viel wie möglich für mein geistiges Vorwärtskommen auszunutzen, und die Beamten hatten ihre Freude daran, mir hierzu in jeder, den Anstaltsgesetzen nicht widersprechenden Weise behilflich zu sein. So verwandelte sich für mich die Strafzeit in eine Studienzeit, zu der mir größere Sammlung und größere Vertiefungsmöglichkeit geboten war, als ein Hochschüler jemals in der Freiheit findet. Ich werde über diesen großen, unschätzbaren Gewinn, den die Gefangenschaft mir brachte, noch fernerhin sprechen. Noch heut bin ich ganz besonders dankbar dafür, daß es mir nicht verboten war, mir fremdsprachige Grammatiken anzuschaffen und hierdurch den eigentlichen Grund zu meinen späteren Reisearbeiten zu legen, die aber bekanntlich gar keine Reisearbeiten sind, sondern ein ganz anderes, bis jetzt unbebautes Genre bilden sollen. Doch ist es für jetzt nicht meine Absicht, mich über diese meine Studien zu verbreiten, sondern ich habe mich hier allein und ganz besonders mit dem Umstand zu befassen, daß die mir anvertraute Verwaltung der Gefangenenbibliothek mir Gelegenheit zu höchst wichtigen Beobachtungen und Erfahrungen gab, unter deren Einfluß meine schriftstellerische Tätigkeit sich zu der gestaltete, die sie geworden ist.
Wenn ich behaupte, daß ich die literarischen Bedürfnisse, oder sagen wir, die Lesebedürfnisse der Volksseele kennenlernte, so bitte ich, diese Behauptung ernst zu nehmen. Man soll nicht sagen, daß jeder Volksbibliothekar und jeder Leihbibliothekar genau dieselben Erfahrungen machen könne, denn das ist nicht wahr. Ein Leser in Freiheit und ein Leser in Haft, das sind zwei ganz verschiedene Gestalten. Bei dem letzteren kann das Lesen geradezu zum seelischen Existenzbedürfnisse werden. Sein Wesen wendet sich, es kehrt sich um. Die äußere Persönlichkeit hat unter der Anstaltszucht ihre Geltung aufzugeben; die innere tritt hervor. Und diese ist es, die von dem Beamten, von der Anstaltserziehung erkannt und gepackt werden muß, wenn der menschliche, große, humane Zweck der Strafe erreicht werden soll, moralische Erhebung und Festigung, Aussöhnung zwischen der Gesellschaft und dem sogenannten Verbrecher, die sich beide aneinander versündigten. Dieses Hervortreten der innern Persönlichkeit ist in der Freiheit eine Ausnahme, in der Gefangenschaft aber die Regel. Der Gefangene hat während seiner Detention auf alle seine leiblichen Sonderrechte zu verzichten. In leiblicher Beziehung ist er nicht mehr Person, sondern nur noch Sache, eine Nummer, die in den Büchern eingetragen wird und bei der man ihn auch nennt. Um so kräftiger, ja ungestümer tritt seine innere Gestalt, seine Seele hervor, um sich, ihre Rechte und Bedürfnisse geltend zu machen. Der Leib ist gezwungen, sich in die Gefängniskleidung und Gefängniskost zu fügen. Wehe, wenn man den Fehler begeht, den gleichen Zwang auch auf die Seele ausüben zu wollen! Sie strebt mit Macht heraus aus dem Gefängniskleid, und sie verlangt mit Heißhunger nach einer Kost, an der sie ethisch gesunden und erstarken kann, um sich von den Fesseln, in denen sie bisher schmachtete, zu befreien. Man glaube mir, kein Sträfling wünscht das Böse für sich; sie alle wünschen das Gute. Im tiefsten Herzensgrund hat jeder den Trieb, nicht nur körperlich, sondern auch moralisch frei zu sein, sogar der scheinbar Unverbesserliche.
Woher aber soll diese nackte, hungrige Seele sich gut kleiden und gut nähren, nämlich gut im ethischen Sinne? Aus sich selbst heraus? Aus den sonntäglichen Anstaltspredigten? Aus den wenigen, kurzen Besuchen der Anstaltsgeistlichen und anderer Beamten? Aus dem Zusammenleben mit den Strafgefährten? Man beantworte diese Fragen, wie man will, die Hauptquelle aller Erziehung, Besserung und Emporhebung kann bei derartig gegebenen Verhältnissen nur die Bibliothek sein. Der Gefangene, der sich so führt, daß ihm das Lesen nicht verboten werden muß, bekommt pro Woche ein Buch. Der Inhalt desselben bildet sieben Tage lang die seelische Kost für den nach Nahrung Schmachtenden. Er darf sich das Buch nicht wählen; er muß nehmen, was er bekommt. Was man ihm gibt, kann ihm zum Glück, kann ihm zum Unglück werden, kann ihm Belehrung oder Strafe sein, kann
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