Absturz
Schwächezustand betreffend, sondern schaut einfach einmal vorbei, klopft einfach an und hinterlegt einfach Beweismittel 12.
12.
Die Republik. Bundesministerium für Inneres
Zuweisungsbescheid
Aufgrund Ihrer Zivildienstpflicht werden Sie der nachstehenden Einrichtung zur Leistung der Restzeit des ordentlichen Zivildienstes zugewiesen: Landesleitung Lebenshilfe, Verein für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung. Bei der Einrichtung haben Sie Dienstleistungen beim Transport Behinderter und als Erzieherhelfer zu erbringen.
Rechtsmittelbelehrung für Eigenbrötler, Sonderlinge, Penisträger und Kryptokranke: gegen diesen Bescheid ist kein ordentliches Rechtsmittel blablabla.
Hinweis: Ätschpätsch!
Für den Bundesminister: Mittlerweile ein anderer.
13.
Die Republik. Bundesministerium für Inneres
Aufforderung zum sofortigen Dienstantritt
Laut Auskunft Ihrer Einrichtung befinden Sie sich seit dem Tag Ihres Dienstantritts laufend im Krankenstand. Der Einrichtung legten Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbestätigung für den Zeitraum vom soundsovielten bis zum soundsovielten vor. Für die Zeit ab dem darauffolgenden Tag wurde von Ihnen bis dato keine neuerliche Arbeitsunfähigkeitsbestätigung der Einrichtung vorgelegt. Ihr Fernbleiben vom Dienst ab diesem Tag ist als ungerechtfertigt zu betrachten, da Ihre Behauptung des Vorliegens von Arbeitsunfähigkeit als Dienstverhinderungsgrund in Ermangelung ärztlicher Objektivierung als bloße Schutzbehauptung anzusehen ist.
Sie werden daher aufgefordert, Ihren Dienst bei der Einrichtung mit sofortiger Wirkung anzutreten und entsprechende Nachweise, die Ihre Arbeitsunfähigkeit belegen könnten, binnen einer Woche ab Zustellung vorzulegen.
Für den Bundesminister: Schon wieder ein anderer.
Hinweis: Wir hüpfen hier hoch und nieder und kommen nicht einmal dazu, auf Staatskosten in aller Ruhe unsere Fingernägel zu putzen! Sollen wir das vielleicht zu Hause machen? Da zahlt es uns ja keiner! Und alles wegen Ihnen! Das hätten wir nicht von Ihnen gedacht! Wenn das jeder täte! Wenn jeder so handelte wie Sie, dann hörte sich ja alles auf! Aber warten Sie nur! Wir kriegen Sie schon noch! Provinzkretin! Mistkerl!
14.
Die Republik. Bundesministerium für Inneres
Vorzeitige Entlassung aus dem ordentlichen Zivildienst
Bescheid
Sie werden vom ordentlichen Zivildienst vorzeitig entlassen. Für die verbleibende Restdienstzeit von 129 Tagen wird eine Zuweisung nach Maßgabe der Möglichkeiten sobald als möglich erfolgen.
Begründung: Mit Bescheid des Bundesministers wurden Sie der Lebenshilfe, Verein für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung zugewiesen. Laut Auskunft der Einrichtung befinden Sie sich seit Dienstantritt laufend und ununterbrochen in Krankenstand. Dieser wurde von Ihnen bis dato ordnungsgemäß belegt. Sie ersuchten um amtsärztliche Untersuchung, da Sie den Anforderungen des Zivildienstes psychisch und somatisch nicht gewachsen wären. Ihrem Schreiben waren ein radiologischer Befund des Sanatoriums V. so wie ein Befund des Sanatoriums A. beigelegt. Laut dem Konziliarbefund des Sanatoriums A. würden Sie an einem hyperästhetischen-emotionellen Schwächezustand mit zunehmenden Panikattacken unter besonderen Situationen (während des Zivildienstes) leiden. Der Amtsarzt stellte in seinem Gutachten fest, dass unter den gegebenen Voraussetzungen mit der Wiederherstellung Ihrer Dienstfähigkeit innerhalb von dreißig Tagen nicht zu rechnen ist. Eine Zivildienstbefreiung wird von amtsärztlicher Seite empfohlen. Dies bot Anlass zum Einschreiten von Amts wegen. Da sohin feststeht, dass Sie aufgrund Ihres Gesundheitszustandes zu jedem Zivildienst zumindest vorübergehend unfähig sind und das Ermittlungsverfahren das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ergeben hat, war spruchgemäß zu verfügen.
Sonstige Mitteilungen der Behörde: Nach Neudurchrechnung der Bezüge wird ein allfälliger Übergenuss rückgefordert werden. Sie sind verpflichtet, den Wegfall der Voraussetzungen, die zur vorzeitigen Entlassung geführt hatten, unverzüglich dem Bundesministerium für Inneres mitzuteilen.
Rechtsmittelbelehrung für subversive Elemente, renitente Unterwanderer der Gesellschaftsordnung und vom Himmel gefallene Eigenmächtige: Gegen diesen Bescheid ist kein ordentliches Rechtsmittel blablabla.
15.
Die Republik. Bundesministerium für Inneres
Mitteilung
Das Bundesministerium für Inneres teilt mit, dass die beim Magistrat der
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