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Absturz

Absturz

Titel: Absturz Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Gstaettner
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Einstellung hinsichtlich der Anwendung von Waffengewalt gegen Menschen verfügt und es daher glaubhaft erscheint, dass er bei Leistung des Wehrdienstes in schwere Gewissensnot geraten würde. Daher war der Berufung stattzugeben.
    Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Bescheid ist kein ordentliches Rechtsmittel zulässig.
    So schnell kann ein ganz anderer aus einem werden, ohne dass er sich ändert. Beweisstück 8, liebe Frau Großholtz, ist die Honorarnote des Anwalts für sein rechtsfreundliches Einschreiten, Beweisstück 9 der Zuweisungsbescheid zum Roten Kreuz. (Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Bescheid ist kein ordentliches Rechtsmittel zulässig.) Und dann folgt Beweisstück 10.
    10.
    Die Republik. Bundesministerium für Inneres
    Versetzung zu einer anderen Einrichtung
    Bescheid
    Der Bescheid des Bundesministers für Inneres wird von Amts wegen wie folgt abgeändert: Sie werden dem Büro des Verbandes der Caritas für Wohlfahrtspflege und Fürsorge zur weiteren Ableistung des Grundzivildienstes zugewiesen.
    Begründung: Mit Bescheid des Bundesministers für Inneres wurden Sie dem Roten Kreuz zur Leistung des Grundzivildienstes zugewiesen. Nach Dienstantritt wurden Sie zum Grundlehrgang für Zivildienstleistende gewiesen und blieben diesem sowie in der Folge dem Dienst bei der Einrichtung vom ersten Tag an unter Behauptung des Krankenstandes fern. Der Rechtsträger Ihrer Einrichtung teilte mit, dass Sie aufgrund Ihrer Erkrankung die notwendigen Kenntnisse im Grundlehrgang nicht nachzuweisen vermochten. Aufgrund mangelnder Kenntnisse wären Sie für die Dienstleistung nicht verwendbar. Es war daher von Amts wegen vorzugehen.
    Nach Herstellung des Einvernehmens mit dem Rechtsträger der bisherigen und dem der neuen Einrichtung sowie Ihrer Zustimmung zur spruchgemäßen Verfügung wurde diese möglich. Rechtsmittelbelehrung für hin und her geschobene Bundesbürger: Gegen diesen Bescheid ist kein ordentliches Rechtsmittel zulässig. Für den Bundesminister: Blablabla.
    11.
    Die Republik. Bundesministerium für Inneres
    Unterbrechung des ordentlichen Zivildienstes
    Bescheid
    Gemäß blablabla wird die mit Bescheid des Bundesministers für Inneres verfügte und später abgeänderte Leistung des Grundzivildienstes über Antrag des Rechtsträgers unterbrochen.
    Begründung: Mit Bescheid des Bundesministers wurden Sie nach Ihrem Dauerkrankenstand beim Roten Kreuz dem Caritasverband zur weiteren Zivildienstleistung zugewiesen. Ab dem ersten Tag sind Sie neuerlich unter Behauptung des Krankenstandes dienstabwesend. Nach Untersuchung durch den Amtsarzt des Magistrates am soundsovielten führt dieser in seinem Gutachten aus, dass Sie an hyperästhetisch-emotionellem Schwächezustand mit rezidivierendem Erbrechen und Schlafstörungen sowie an protrahiertem grippalem Infekt mit Kieferhöhlenbeteiligung leiden. Aufgrund dessen ist eine Verwendung als Zivildienstleistender im Bereich der Altenpflege ausgeschlossen. Unter Berücksichtigung dieser Leistungseinschränkung ist Ihre Dienstfähigkeit nach Abklingen des bestehenden Infektes gegeben. Zu diesem amtsärztlichen Gutachten teilte der Rechtsträger der Caritas mit, dass die Berücksichtigung der zitierten Leistungseinschränkung nicht möglich ist und Sie demnach nicht weiter beschäftigt werden können.
    In Würdigung der Sachlage gelangt die Behörde zum Schluss, dass ab dem Zeitpunkt der amtsärztlichen Untersuchung Ihre vorübergehende Dienstunfähigkeit gegeben ist. Die spruchgemäße Dienstunterbrechung war daher die zwingende Folge.
    Rechtsmittelbelehrung für Freunde unordentlicher Rechtsmittel: Gegen diesen Bescheid ist kein ordentliches Rechtsmittel blablabla. Für den Bundesminister: Immer noch derselbe.
    Zwei Jahre sind ins Land gezogen, liebe Frau Großholtz, zwei Jahre lang hat Jan Philipp Möller keine Ausbeutungsbescheide erhalten und als Bumerang zurück an den mächtigen Absender geschickt. Zwei Jahre lang hat er Frieden gehabt und Frieden gegeben, während die Behörde zu gar keinen Schlüssen kommen wollte, konnte und auch nicht für die Wohnungsmiete verheirateter und erziehungspflichtiger Zivildiener aufkommen musste. Und jetzt, zwei Jahre später, versucht die Republik wieder einmal ihr Glück. Der protrahierte grippale Infekt mit Kieferhöhlenbeteiligung dürfte ja mittlerweile abgeklungen sein. Allerdings erkundigt sich die liebe Republik nicht eigens nach Jan Philipp Möllers wertem Befinden, vor allem den hyperästhetisch-emotionellen

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