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Alfred - König der Angel-Sachsen

Titel: Alfred - König der Angel-Sachsen Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Albrecht von Haller
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beschweren: und zu der Einnahme der Steuern ein eigenes Heer von Bedienten zu unterhalten.«
    »Der Edlen Einwilligung zu diesen Steuern muß freylich erhalten werden, dann auch sie sind Bürger, auch sie sind Besizer des Landes, und auch sie müssen die Lasten tragen helfen, die die Nohtdurft des Staates erfodert. Aber nur ihr Beyfal oder ihr Abschlag wird gefordert, die Einrichtung muß ganz vom Volke abhangen, dem die Last doch am schwersten wird, weil sie bey den Großen nur den Ueberfluß, bey den Gemeinen aber die Bequemlichkeit und selbst das Nothwendige angreift. Alzuleicht würde es dem Adel beyfallen, die Last von sich weg, und auf die Gemeinen zu welzen, wenn er bey der Verlegung der Steuern einige Macht hätte.
    Keine Ländereyen können von dieser algemeinen und beständigen Steuer frey bleiben. Die Güter der Kirche müssen allerdings die zur Erhaltung des Staates dienende Last tragen helfen. Denn auch ihre Erhaltung hängt von dem Wohlseyn des Staats ab. Wann der Priester Güter frey blieben, so würden die übrigen Bürger unter dem Gewichte erliegen. Dann die Kirche ist ein Schlund, der beständig verschlingt und nichts zurükgiebt. Alfred, der die Religion, und ihr zu Liebe die Kirche liebt, wird die rauhe Aufrichtigkeit eines Nordländers gnädig entschuldigen. Selbst seine Güter, die Güter der Krone, müssen ihr Verhältniß an den Steuren abtragen, denn auch der König hebt aus den Steuern die Mittel seine Nohtwendigkeiten zu bestreiten.«
    Alfred war allerdings der Kirche ergeben; er hatte zu Rom eine Ehrerbietung für die Hierarchie angenommen, die er Leo's Tugenden schuldig war. Seine Liebe zu den Wissenschaften führte ihn zur Freundschaft mit den Priestern, und den Mönchen, bey denen damals einzig noch einige Ueberbleibsel der alten Gelehrtheit sich erhalten hatten. Die Völker waren auch nicht durch den Mißbrauch belehrt, wie gefährlich ihre Unterwürfigkeit gegen die Kirche für ihre Freyheit wäre. Sie war freywillig, und die Wohlmeinenden meinten, sie ehrten Gott, wann sie Gottes Diener ehrten. Amunds Rede befremdete den frommen Alfred, und machte keinen Eindruk auf ihn: Er schrieb den alzufreyen Gedanken den vielen ungläubigen Völkern zu, unter welchen Amund gelebt hatte.
    Amund fuhr fort. »Das Maaß der Auflage müssen die Nohtwendigkeiten des Staates bestimmen. Ich würde es in Friedenszeiten auf den zehnten Theil der jährlichen Einkünfte, und im Kriege auf den fünften sezen. Die algemeine Beschreibung des Landes, die Alfreds Weisheit besorget hat, macht die Hebung und die Berechnung leicht.«
    »Ein anderes Geschäfft der Ausgeschossenen des Volkes sind die Geseze. Sie sind allemahl Fesseln, wodurch die natürliche Freyheit gehemt wird. Der Bürger trägt diese Fesseln, weil die Geseze ihn beschüzen, weil ein geringer Theil seiner freywillig dem Staate abgetretenen Freyheit, seine Sicherheit wider die Eingriffe böser Bürger ausmacht; weil die Geseze in eine Ordnung zusammen stimmen, die das Glük eines jeden Bürgers befestigt und vermehrt. Aber durch andre läßt der freye Deutsche sich nicht gern binden, nur sich selber traut er zu, er werde nicht mehr von seiner Freyheit vergeben, als das algemeine Beste erfordert. Die Geseze können von den Edlen, sie können auch vom Volke entworfen werden. Sie müssen aber allemahl den Beyfall beyder Stände, und auch des Königes Bekräftigung erhalten. Nichts ist schwerer als Geseze zu machen, weil sie für unendlich verschiedene Fälle eine gleich richtige Richtschnur geben sollen, die Menschen aber nur wenige Fälle vorsehen. Die Geseze müssen also oft überlegt, nicht in der Eile angenommen, sie müssen, wenigstens in vielen Beyspielen, nur auf eine Zeit der Prüfung gegeben werden. Alfred hat seinen Sachsen weise Geseze vorgeschrieben, aber die Zukunft gebiert neue Erfodernüsse, und zwingt zu neuen Einschränkungen. Wie die Geseze langsam gemacht, so müssen sie nicht voreilig abgeschaft werden; und Amund würde rahten, daß sie mit der Mehrheit der Stimme gemacht, aber mit zwey Dritteln abgeschaft werden müßten. Nichts bricht der Geseze Gewalt kräftiger, als wenn sie veränderlich sind. Der Gesezgeber, der ein Gesez abschaft, gesteht in den Augen des Volkes, es sey nicht nüzlich gewesen; aber der Verdacht des Irrthums fällt mit gleicher Stärke auf das neue Gesez: warum sollte der Mensch nicht auch heute irren können, da er gestern geirret hat? Aber nicht sowohl die Straffen geben den Gesezen ihre Kraft, als die

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