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bei der U. S. Robots erkundigen.«
»Andrew«, sagte Chee-Li-Hsing. »oder Mr. Martin, wenn Ihnen das lieber ist, ich persönlich würde Ihren Antrag unterstützen, aber der Oberste Gerichtshof wird nicht bereit sein, diesen Präzedenzfall zu schaffen, ganz gleich, wie bedeutungslos er durch die eben von Ihnen genannten Argumente sein würde. Sie haben mein vollstes Verständnis, Mr. Martin, aber Hoffnungen kann ich Ihnen keine machen.«
»Aber …«
»Moment, lassen Sie mich schnell noch etwas hinzufügen«, sagte Chee-Li-Hsing und lehnte sich zurück, die Stirn in tiefe Falten gelegt. »Falls die Debatte um das Recht, das Sie verlangen, zu heftig wird, könnte man vielleicht auf die Idee kommen, Ihre Argumente gegen Sie zu verwenden. Sie selbst betonen, daß ein Roboter jederzeit verschrottet werden kann. Sich auf diese Weise Ihrer zu entledigen, wäre der leichteste Ausweg aus dem Dilemma. Bedenken Sie das gut, bevor Sie sich an den Obersten Gerichtshof wenden.«
»Wird sich niemand an die Prothetologie erinnern, einen Wissenschaftszweig, den ich immens gefördert habe?«
»So grausam Ihnen das erscheinen mag, nein. Es wird sich niemand daran erinnern. Höchstens, um es gegen Sie zu verwenden. Man wird behaupten, daß Sie die Prothetologie lediglich für sich selbst erfunden haben. Man wird behaupten, daß Sie den neuen Wissenschaftszweig im Zuge einer Kampagne gefördert haben, die zur Robotisierung des Menschen führen sollte, beziehungsweise zur Vermenschlichung des Robots. Sie sind nie Ziel einer politischen Haßkampagne gewesen, Mr. Martin, und ich schwöre Ihnen, daß man Sie zum Gegenstand übelster Verleumdungen machen und es Leute geben wird, welche diese Lügen auch noch glauben werden.«
»Falls ich mich dazu entschließen sollte, für mein Recht zu kämpfen, stehen Sie dann auf meiner Seite?«
Chee-Li-Hsing überlegte einen Moment lang. »Soweit es mir möglich ist – ja«, antwortete sie schließlich. »Falls meine Haltung zu irgendeinem Zeitpunkt meine politische Zukunft bedroht, werde ich Sie fallenlassen müssen, denn es handelt sich hier um eine Sache, die mit meinen Überzeugungen nicht ganz in Einklang zu bringen ist. Verzeihen Sie, aber das ist die Wahrheit.«
»Vielen Dank, mehr verlange ich nicht«, sagte Andrew. »Ich werde um mein Recht kämpfen, ganz gleich, was dabei herauskommt, und werde Sie nur so lange um Ihre Hilfe bitten, solange Sie in der Lage sind, sie mir zu gewähren.«
XIX
Es war kein offener Kampf. Feingold & Martin rieten zur Geduld, und Andrew erwiderte, er habe alle Geduld dieser Erde. Feingold & Martin entschlossen sich endlich zu einer Kampagne, die das Schlachtfeld kleiner machen und genau abstecken sollte.
Sie konstruierten einen Rechtsfall und lehnten in einem Prozeß Schuldforderungen an ihren fingierten Klienten mit der Begründung ab, der Gläubiger hatte ein prothetologisches Herz, also ein Robotorgan, durch dessen Besitz er sich selbst der Menschenrechte begeben hätte. Als Individuum ohne Menschenrechte habe er kein Recht, Schulden einklagen zu wollen.
Sie führten den Prozeß geschickt und hartnäckig, verloren bei jedem Schritt, aber auf eine Weise, daß der Urteilsspruch so allgemein wie möglich abgefaßt und dem Obersten Gerichtshof vorgelegt werden mußte.
Es dauerte Jahre und kostete Millionen.
Als der letzte und endgültige Urteilsspruch kam, feierte DeLong die juristische Niederlage als großen Sieg. Andrew war zu diesem Anlaß natürlich in die Kanzlei gebeten worden.
»Wir haben zwei Dinge erreicht, Andrew«, sagte er, »von denen beide ausgezeichnet sind. Erstens haben wir die unumstößliche Behauptung herausgefordert, daß der menschliche Körper auch dann noch ein menschlicher Körper ist, wenn er mit einer unbegrenzten Anzahl von prothetologischen Ersatzteilen gespickt ist. Und zweitens haben wir die öffentliche Meinung dahingehend beeinflußt, daß sie an einer großzügigen Interpretation des Begriffs Mensch interessiert ist, da jeder einzelne hofft, durch prothetische Ersatzteile länger am Leben zu bleiben.«
»Und glauben Sie, daß mein Antrag am Obersten Gerichtshof durchgehen wird?« fragte Andrew.
DeLong machte keinen zuversichtlichen Eindruck. »Da bin ich nicht zu optimistisch, muß ich gestehen. Es geht um das eine Organ, das der Oberste Gerichtshof als Kriterium angeführt hat. Der Mensch besitzt ein Gehirn, das aus organischen Zellen zusammengesetzt ist, während der Robot, wenn er überhaupt eins hat, ein
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