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Arbeitszeugnisse

Arbeitszeugnisse

Titel: Arbeitszeugnisse Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Anne Backer
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ist homosexuell veranlagt.
„Er hat alle Arbeiten ordnungsgemäß erledigt.“
Er ist ein Bürokrat ohne Initiative.
„Sie ist eine gewissenhafte Mitarbeiterin.“
Sie ist zur Stelle, wenn man sie braucht, allerdings ist sie nicht immer brauchbar.
„Er erwies sich als anspruchsvoller und kritischer Mitarbeiter.“
Sein eigensüchtiges Verhalten hat das Betriebsklima belastet.
„Er war tüchtig und wusste sich zu verkaufen.“
Er war ein unangenehmer Wichtigtuer.
„Er hat sich engagiert für Arbeitnehmerinteressen eingesetzt.“
Er war aktives Gewerkschaftsmitglied und eventuell streitbarer Betriebsrat.
„Er machte häufig Vorschläge zu Arbeitserleichterungen.“
Er war ein fauler und bequemer Arbeitnehmer, dem es an ausreichendem Einsatz mangelte. Etwas anderes gilt allerdings bei dem Zusatz „… wodurch Produktionskosten eingespart werden konnten“. Dann wird dem Arbeitnehmer nämlich ein Blick für Innovationen bescheinigt.
„Er war immer für einen Verbesserungsvorschlag gut.“
Eine sehr zweischneidige Bemerkung! Wenn sie nicht mit Zusätzen garniert ist, die klar stellen, dass die Verbesserungsvorschläge auch umgesetzt wurden, wird der Arbeitnehmer durch diese Beurteilung als Querulant und Besserwisser entlarvt.
    Geheimzeichen
    Auch so etwas gibt es: Geheimzeichen, wie z. B. Patzer, Häkchen und Striche, die die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft offenlegen sollen. Solche Zeichen sind jedoch verboten.
    Alle Hinweise auf das Privatleben des Arbeitnehmers, aber auch eine eventuelle Betriebsrats- oder Gewerkschaftstätigkeit gehören generell nicht in ein Zeugnis, es sei denn, der Arbeitnehmer wäre damit einverstanden. Achten Sie deshalb auf Patzer oder Flecken auf Ihrem Zeugnis, es muss ja nicht immer ein böser Wille Ihres Arbeitgebers dahinterstecken – Ihr potenzieller neuer Arbeitgeber könnte aber etwas daraus ablesen, was nicht in Ihrem Sinne wäre.
    Zeichen
Bedeutung
Senkrechter Strich mit Kugelschreiber/Füllhalter, links von der Unterschrift stehend, der aussieht wie ein „Ausrutscher“
Mitglied einer Gewerkschaft
Ein so genannter „Ausrutscher“ (nur Häkchen) nach rechts
Mitglied einer rechtsstehen den Partei
Ein sogenannter „Ausrutscher“ (nur Häkchen) nach links
Mitglied einer linksstehenden Partei
Ein sogenannter „Doppelausrutscher“ (Doppelhäkchen) nach links
Mitglied einer linksgerichteten, verfassungsfeindlichen Organisation

Rechtliche Grundlagen für das Zeugnis
    Wann haben Sie Anspruch auf ein Arbeitszeugnis? Und wie können Sie Ihre Ansprüche dann auch durchsetzen?
    In diesem Kapitel erfahren Sie,
wie Sie zu Ihrem Arbeitszeugnis kommen (S. 84),
wann Sie sich um ein Zeugnis bemühen müssen (S. 91),
wie Sie Einwände geltend machen können (S. 93),
in welchen Fällen Ihnen das Arbeitsgericht weiterhilft (S. 96) und
wie Sie den richtigen Anwalt finden (S. 100).
    Die meistgestellten Fragen
    Bevor wir näher darauf eingehen, was für Sie aus rechtlicher Sicht zum Arbeitszeugnis interessant sein könnte, seien vorab einige typische Fragen zum Thema „Zeugnis“ beantwortet.
    Bekomme ich automatisch mein Arbeitszeugnis oder muss ich etwas tun?
    In der Praxis erhalten Sie Ihr Zeugnis und Ihre Arbeitspapiere meist automatisch bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Dazu ist der Arbeitgeber jedoch nicht verpflichtet. Streng genommen sind Sie als Arbeitnehmer, der ein Zeugnis haben möchte, verpflichtet, die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses ausdrücklich zu verlangen. Wenn Sie um ein Arbeitszeugnis bitten und nicht ausdrücklich sagen, dass Sie ein qualifiziertes Zeugnis wünschen, kann Ihnen auch ein einfaches Arbeitszeugnis ausgestellt werden. Die Ausstellung des qualifizierten Zeugnisses müssen Sie also ausdrücklich verlangen.
    Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz im Jahr 2003 erlischt Ihr Anspruch auf ein Zeugnis wie jeder andere schuldrechtliche Anspruch mit seiner ordnungsgemäßen Erfüllung. Wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber auf Ihren Wunsch ein einfaches Arbeitszeugnis ausgestellt hat, können Sie nur unter besonderen Voraussetzungen später noch ein qualifiziertes Zeugnis verlangen.
    Ich habe ein sehr gutes Zwischenzeugnis von meinem ehemaligen Vorgesetzten erhalten. Muss sich mein Arbeitgeber daran halten, wenn ich jetzt ein Endzeugnis ausgestellt haben will, da ich kündigen werde?
    Wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber ein Zwischenzeugnis ausstellt und Sie kurze Zeit später aus dem Unternehmen ausscheiden, ist er an die Beurteilungen im

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