Arbeitszeugnisse
kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse sind ein guter Anlass, sich ein Zeugnis ausstellen zu lassen. Eine halbe Seite reicht bei einer kurzfristigen Tätigkeit aus. Für den Aufbauund den Inhalt dieser Zeugnisse gilt grundsätzlich das Gleiche wie beim einfachen und beim qualifizierten Zeugnis.
Beim Praktikumszeugnis wird die Ausbildungsstätte erst dann ein Zeugnis über die Praktikantenzeit ausstellen, wenn der Praktikant seinen Praktikantenbericht vorgelegt hat. Im Praktikantenzeugnis werden die ordnungsgemäße Durchführung des Praktikums und die erfolgreiche Teilnahme bescheinigt.
Was nicht im Zeugnis stehen darf
Es gibt einige Dinge, die in einem Arbeitszeugnis gar nicht erscheinen dürfen. Wahr oder unwahr spielt dabei keine Rolle. Ihr Arbeitgeber darf in Ihr Zeugnis nicht aufnehmen:
Ihre Mitgliedschaft in einer Partei oder Gewerkschaft,
Ihre Zugehörigkeit zum Personal- oder Betriebsrat,
Details aus Ihrem Privatleben – ausgenommen Vorfälle, die einen direkten Einfluss auf Ihre berufliche Leistungsfähigkeit und Ihr Arbeitsverhalten haben/hatten,
die Höhe Ihres Lohns/Gehalts,
tatsächliche Unterbrechungen, z. B. infolge Urlaub, Wehr- oder Zivildienst, Elternzeit oder lang andauernder Krankheit. Ausnahme: wenn Ihre Abwesenheit in Relation zur Betriebszugehörigkeit über 50% betrug (Urteil BAG Mai 2005).
Informationen über Alkoholgenuss,
Abmahnungen,
Nebentätigkeiten,
Schwerbehinderung,
Kündigungsgründe (diese dürfen nur dann im Zeugnis auftauchen, wenn dies vom Mitarbeiter ausdrücklich verlangt wird),
den – auch dringenden – Verdacht strafbarer Handlungen,
Vorstrafen – es sei denn, diese haben die Leistungsfähigkeit und das Arbeitsverhalten erheblich und maßgeblich beeinflusst,
den Kündigungsgrund, wenn dieser für den Arbeitnehmer nachteilig ist,
gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber.
Verboten sind schließlich boshafte Formulierungen, wie z. B.: „Die Auszubildende tut recht daran, aus dem kaufmännischen Beruf auszuscheiden, da sie im Rechnen Schwierigkeiten hat.“
Negative Tatsachen dürfen nur dann erwähnt werden, wenn sie beweisbar sind. Dann darf der Arbeitnehmer sogar sehr harte Formulierungen verwenden. Denn falls schwerwiegende Leistungsmängel verschwiegen werden und der nächste Arbeitgeber dadurch einen Schaden erleidet, kann dieser den Zeugnisaussteller regresspflichtig machen.
Geheimcode und Geheimzeichen in Zeugnissen
Geheimcode
Das Wort „Geheimcode“ geistert immer wieder durch die Literatur und hält sich beharrlich in der Arbeitswelt. Eines ist sicher, einen Geheimcode im Sinne einer geheimen Vereinbarung über die Verschlüsselung von Zeugnissen gibt es nicht.
Dennoch: Wie Sie auf den vorherigen Seiten bemerkt haben, werden Zeugnisse anders geschrieben als dies im normalen Leben üblich wäre. Die Zeugnissprache hat mit dem allgemeinen Sprachgebrauch oft nur noch wenig gemein. Und es gibt eine Reihe von Formulierungen, die von Arbeitgebern verwendet werden, um damit ganz bestimmte Informationen zu transportieren. Solche festgelegten Formulierungen sind keine Theorie, sondern gängige Praxis. Nicht alle Verklausulierungen sind dabei für den Arbeitnehmer negativ. Die Bedeutung der nachfolgend zusammengestellten Formulierungen sollten Sie jedoch auf jeden Fall kennen und darauf achten, dass derartige Formulierungen in Ihrem Zeugnis nicht enthalten sind.
Verschlüsselter Zeugnistext
Tatsächlich gemeinte Bedeutung
„Im Kollegenkreis galt er als toleranter Mitarbeiter.“
Vorgesetzte hatten es mit ihm schwer.
„Er hat sich im Rahmen seiner Fähigkeiten eingesetzt.“
Er hat getan, was er konnte, das war jedoch nicht viel.
„Er zeigte für die Arbeit Verständnis.“
Er war faul und hat nichts geleistet.
„Er war mit Interesse bei der Sache.“
Er hat sich angestrengt, aber nichts getan.
„Er hat sich mit großem Eifer an die Arbeit gemacht und war trotzdem erfolgreich.“
Seine Leistungen waren dennoch mangelhaft.
„Wir lernten ihn als umgänglichen Kollegen kennen.“
Viele sahen ihn lieber von hinten.
„Durch ihre Geselligkeit trug zur Verbesserung des Betriebsklimas bei.“
Sie neigt zu übertriebenem sie Alkoholgenuss.
„Mit seinen Vorgesetzten ist er immer gut ausgekommen.“
Er ist ein nach oben gut und um jeden Preis angepasst.
„Während der Zeit seiner Anwesenheit hat er durchaus gute Leistungen erbracht.“
Er neigt zum Bummeln.
„Für die Belegschaft bewies er ein umfassendes Einfühlungsvermögen.“
Er
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