Arbeitszeugnisse
Ausscheiden
Wünsche für die Zukunft
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Ort, Datum
Unterschrift
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Weicht Ihr Arbeitgeber in Ihrem Zeugnis von dieser Struktur ab, dann nimmt er damit (gewollt oder unbewusst) eine Bewertung Ihrer Leistungen, Ihres Verhaltens oder Ihrer Führungsqualitäten vor – je nachdem, wo er vom Standardaufbau abweicht.
Es gibt eine Reihe von Techniken, die der Zeugnisersteller anwenden kann, um Informationen ganz subtil an den kundigen Leser weiterzugeben. Eine dieser Techniken ist die Reihenfolgetechnik .
Wenn Sie also feststellen, dass Ihr Zeugnis nicht der üblichen Struktur entspricht, dann hat Ihr Arbeitgeber damit ganz bestimmte Informationen an kundige Leser weitergegeben.
Allein indem er die Reihenfolge ändert, kann er z. B. mitteilen, dass er Sie zwar ganz nett findet, aber leistungsmäßig als schwach einstuft: Und das ganz einfach, indem er die Verhaltensbeurteilung (E) vor die Leistungsbeurteilung (D) setzt.
Eine andere sehr gerne verwendete Technik ist die Leerstellentechnik . Der Zeugnisersteller macht zu bestimmten Punkten überhaupt keine Aussagen, er lässt einfach etwas aus. Durch solch „beredtes“ Schweigen bringt er in der Regel eine negative Bewertung zum Ausdruck. Fehlt beispielweise in der Schlussformel (F) die Aussage, dass er Ihr Ausscheiden aus dem Unternehmen bedauert, teilt er mit, dass er ganz froh darüber ist, dass Sie gehen.
Damit Sie möglichst leicht feststellen können, ob Ihr Arbeitgeber Ihnen ein ordentliches Zeugnis ausgestellt hat, haben wir die umfangreiche Checkliste für das qualifizierte Zeugnis (von Seite 24) noch einmal in Detailchecklisten für die einzelnen Gliederungspunkte zerlegt. Anhand dieser Detailchecklisten und der jeweils nachfolgenden Erläuterungen können Sie Ihr Zeugnis so richtig „auseinandernehmen“. Sie finden in den Detailchecklisten die Zusammenstellung der wichtigsten Fragen, die Sie zu den Knackpunkten in Ihrem Zeugnis führen.
Worauf Sie im Einzelnen achten müssen
Im Folgenden finden Sie zu jedem Punkt eine Checkliste, die Ihnen hilft, sich im Zeugnisdschungel zu orientieren. Die einzelnen Punkte aus der Checkliste werden anschließendjeweils ausführlicher erläutert. So können Sie Ihr qualifiziertes Zeugnis Schritt für Schritt analysieren.
Checkliste: Überschrift und Einleitung
A Überschrift
Ist Ihr Zeugnis korrekt bezeichnet (Zeugnis, Dienstzeugnis, Endzeugnis, Zwischenzeugnis, Vorläufiges Zeugnis, Ausbildungszeugnis, Praktikantenzeugnis, …)?
B Einleitung
Enthält das Zeugnis Ihren Vor- und Nachnamen, bei verheirateten Frauen den Geburtsnamen, und gegebenenfalls Ihren Titel?
Ist die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses
richtig angegeben (Beginn und Ende; Voll- oder Teilzeit)?
Ist Ihre berufliche Bezeichnung richtig?
Wird Ihre Tätigkeit aktiv („war tätig“) und nicht passiv („wurde beschäftigt“, „wurde eingesetzt“) beschrieben?
Überschrift und Einleitung: So soll es sein
Überschrift
Je nachdem, um welches Zeugnis es sich handelt, muss es die entsprechende Überschrift tragen. Folgende Bezeichnungen sind möglich:
Zeugnis
Endzeugnis
Arbeitszeugnis
Dienstzeugnis
Die Bezeichnung „Arbeitszeugnis“ wird im Allgemeinen nur bei gewerblichen Arbeitnehmern verwendet. Gebräuchlicher ist bei qualifizierten Positionen die Bezeichnung „Dienstzeugnis“. Am allerbesten ist jedoch die neutrale Bezeichnung „Zeugnis“.
Auszubildende erhalten am Ende Ihrer Ausbildung ein sogenanntes „Ausbildungszeugnis“, welches auch so zu bezeichnen ist.
Wenn das Arbeitsverhältnis noch fortbesteht, können Sie sich unter bestimmten Umständen ein Zwischenzeugnis ausstellen lassen (dazu mehr auf Seite 73).
Persönliche Daten
Nach der Überschrift folgen als Einleitung Ihre persönlichen Daten. Ihre Person muss im Zeugnis mit Namen, Vornamen und gegebenenfalls mit Ihren Titeln so bezeichnet sein, dass keine Zweifel an Ihrer Person bestehen.
Bei der Frage, ob im Arbeitszeugnis Ihre Anschrift und Ihr Geburtsdatum angegeben werden dürfen, streiten sich die Geister. Die eine Seite vertritt die Auffassung, dass die Anschrift und das Geburtsdatum aufgenommen werden dürfen, insbesondere dann, wenn nur so keine Verwechslungsgefahr besteht. Andere sind der Meinung, diese Angaben dürften nicht ins Zeugnis aufgenommen werden, es sei denn der Arbeitnehmer ist damit einverstanden.
Wichtig
Wenn Ihre Anschrift und Ihr Geburtsdatum von Ihrem Arbeitgeber aufgenommen wurden und Sie nach Erhalt des
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